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Wirtschaftsgipfes HALIFAX

Kanada: 15-17 Juni 1995

Wirtschaftsgipfes Halifax Kanada

KOMMUNIQUÉ DES GIPFELTREFFENS

HALIFAX, 16. JUNI 1995

Präambel

1. Wir, die Staats- und Regierungschefs von sieben großen Industriestaaten und der Präsident der Europäischen Kommission, sind in Halifax zu unserem 21. Jährlichen Gipfeltreffen zusammengekommen. Wir haben uns in einer Zeit der Veränderungen und der Chancen versammelt und unser Bekenntnis zur Zusammenarbeit untereinander und mit unseren Partnern weltweit bekräftigt.

Wachstum und Beschäftigung

2. Hauptziel unserer Wirtschaftspolitik ist die Verbesserung des Wohlergehens der Menschen in unseren Ländern, damit sie ein erfülltes und produktives Leben führen können. Die Schaffung qualitativ guter Arbeitsplätze und die Verringerung der Arbeitslosigkeit, die in zu vielen unserer Länder nach wie vor unannehmbar hoch ist, hat somit für uns alle dringende Priorität. Wir sind entschlossen, ein wirtschaftliches Umfeld zu schaffen, das der Verwirklichung dieses Zieles förderlich ist.

3. Wir fühlen uns nach wie vor durch das anhaltend starke Wachstum in weiten Teilen der Weltwirtschaft ermutigt. Zwar ist es zu einer gewissen Verlangsamung gekommen, doch scheinen in den meisten unserer Länder die Bedingungen für ein fortgesetztes Wachstum gegeben zu sein, und wir haben die Inflation im Griff. Wir werden geeignete gesamtwirtschaftliche und strukturelle Politiken zur Aufrechterhaltung der Wachstumsdynamik verfolgen.

4. Es gibt jedoch nach wie vor Probleme. Binnen- und außenwirtschaftliche Ungleichgewichte könnten zusammen mit wenig hilfreichen Schwankungen auf den Finanz- und Devisenmärkten die Herbeiführung eines dauerhaften, inflationsfreien Wachstums sowie die weitere Expansion des Welthandels gefährden.

5. Wir bleiben der mittelfristigen Wirtschaftsstrategie, die wir zu einem früheren Zeitpunkt vereinbart haben, verpflichtet. In Übereinstimmung damit sind wir entschlossen, die derzeitige wirtschaftliche Expansion bestmöglich zu nutzen, indem wir Schritte zur Förderung der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze unternehmen. Dies erfordert entschlossenes Handeln, um öffentliche Defizite weiter zu verringern, ein inflationsfreies Umfeld aufrechtzuerhalten und die nationale Ersparnisbildung zur Finanzierung eines hohen Volumens globaler Investitionen zu erhöhen. Jedes Land muß sein eigenes Haus in Ordnung halten.

6. Wir unterstützen die von den Finanzministern der G 7 in Washington erreichten Schlußfolgerungen und fordern dazu auf, im Bereich der wirtschaftlichen Überwachung und der Devisenmärkte weiterhin eng zusammenzuarbeiten.

7. Gute Finanz- und Geldpolitiken allein werden nicht die Früchte einer besseren Wirtschaftsentwicklung hervorbringen. Wir müssen auch die Hindernisse beseitigen, die dem längerfristigen Potential unserer Volkswirtschaften, zu wachsen und sichere, gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen, entgegenstehen. Dazu sind Maßnahmen zur Verbesserung der fachlichen Fertigkeiten unserer Arbeitskräfte und, wo dies angemessen ist, zur Förderung einer größeren Flexibilität auf den Arbeitsmärkten und zur Beseitigung unnötiger Regulierungen erforderlich. In Neapel verpflichteten wir uns zu einer Reihe von Reformen in den Bereichen Ausbildung und Bildung, Regulierung und Anpassung des Arbeitsmarktes, technologische Innovation und verbesserter Wettbewerb. Im Zuge der Verfolgung dieser Reformen begrüßen wir, daß die OECD eine eingehende Überprüfung der Struktur- und Beschäftigungspolitiken jedes Mitglieds in Angriff genommen hat.

8. Als Ergebnis unserer Gespräche haben wir vereinbart, unsere Minister aufzufordern, vor unserem nächsten Gipfeltreffen in Frankreich zusammenzukommen, um die bei der Schaffung von Arbeitsplätzen erzielten Fortschritte zu überprüfen und zu erörtern, wie sich die Beschäftigungsgrundlage in all unseren Ländern am ehesten verbessern läßt.

9. Wir sind ferner entschlossen, den Schutz der älteren Mitbürger und der Bedürftigen in unseren Gesellschaften sicherzustellen. Zur Verwirklichung dieses Zieles müssen einige unserer Länder Maßnahmen ergreifen, um die Tragfähigkeit der staatlichen Altersversorgungsprogramme und Systeme der sozialen Unterstützung zu gewährleisten. Einige unserer Länder müssen ähnlich große Aufmerksamkeit darauf verwenden, sicherzustellen, daß der Privatsektor Mittel für die Altersversorgung zur Verfügung stellt.

10. Wir begrüßen die Ergebnisse der Konferenz der G 7 über die Informationsgesellschaft, die im Februar in Brüssel stattfand, einschließlich der von den Ministern vereinbarten acht politischen Kerngrundsätze, und setzen uns für die Durchführung der Pilotprojekte ein, die zur Förderung von Innovationen und zur Verbreitung neuer Technologien beitragen sollen. Wir begrüßen auch die Einbeziehung des Privatsektors. Wir befürworten einen Dialog mit Entwicklungsländern und Transformationsländern bei der Schaffung der Globalen Informationsgesellschaft und begrüßen den Vorschlag, im Frühjahr 1996 in Südafrika eine Konferenz über die Informationsgesellschaft einzuberufen.

Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts

11. In den letzten 50 Jahren haben internationale Institutionen eine Schlüsselrolle bei unseren Bemühungen um Stabilität, Wohlstand und Gerechtigkeit gespielt. Im letzten Jahr haben wir in Neapel eine Überprüfung der internationalen Institutionen gefordert, um zu gewährleisten, daß sie gerüstet sind, sich mit den Herausforderungen der Zukunft wirksam auseinanderzusetzen. Heute schlagen wir in Halifax einige konkrete Schritte zur Erreichung dieses Zieles vor. Alle Länder profitieren von wirksamen und leistungsfähigen Institutionen. Wir setzen unsere ganze Kraft ein, um die Institutionen im partnerschaftlichen Verbund mit all ihren Mitgliedern zur Verbesserung der Sicherheit und Mehrung des Wohlstands in der Welt zu stärken.

Stärkung der Weltwirtschaft

12. Die Weltwirtschaft hat sich in den letzten fünfzig Jahren völlig verändert. Der Prozeß der Globalisierung, der durch den technologischen Wandel angetrieben wurde, hat zu größerer wirtschaftlicher Interdependenz geführt. Dies gilt für einige Politikbereiche, die früher als reine innenpolitische Bereiche galten, und für die Wechselwirkungen zwischen Politikbereichen. Die größte Herausforderung, die sich uns stellt, besteht darin, diese größere Interdependenz zu bewältigen und dabei den Marktkräften Rechnung zu tragen sowie die wachsende Anzahl wichtiger Akteure zu berücksichtigen. Dies ist im Hinblick auf die Herbeiführung weltweiter makroökonomischer und finanzieller Stabilität besonders wichtig.

13. Eine enge Abstimmung und wirksame Zusammenarbeit der G 7 in makroökonomischen Fragen sind wichtige Elemente bei der Förderung von tragfähigem inflationsfreiem Wachstum, wobei das Entstehen großer außen- und binnenwirtschaftlicher Ungleichgewichte vermieden und eine größere Stabilität der Devisenmärkte gefördert werden sollen. Im Lauf der Zeit haben unsere Minister eine Reihe struktureller Änderungen ihrer Konsultationen einschließlich einer verbesserten Abstimmung mit dem IWF beschlossen, um die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit zu stärken. 14. Wachstum und Integration der globalen Kapitalmärkte haben sowohl enorme Möglichkeiten als auch neue Risiken geschaffen. Wir sind gemeinsam daran interessiert, zu gewährleisten, daß die internationale Gemeinschaft nach wie vor in der Lage ist, die mit der Zunahme privater Kapitalströme, der verstärkten Integration der inländischen Kapitalmärkte und dem zunehmenden Tempo finanzieller Innovationen verbundenen Risiken zu bewältigen.

14. Wachstum und Integration der globalen kapitalmärkte haben sowohl enorme Möglichkeiten als auch neue Risiken geschaffen. Wir sind gemeinsam daran interessiert, zu gewährleisten, daß die internationale Gemeinschaft nach wie vor in der Lage ist, die mit der Zunahme privater Kapitalströme, der verstärkten Integration der inländischen kapitalmärkte und dem zunehmenden Tempo finanzieller Innovationen verbundenen Risiken zu bewältigen.

15. Die Ereignisse in Mexiko Anfang des Jahres und ihre Auswirkungen haben unseren Blick für diese Fragen geschärft. Wir begrüßen die in jüngerer Zeit erfolgte Wende zum Besseren in Mexiko wie auch die positiven Entwicklungen in einer Reihe von Schwellenländern.

16. Unser Vorgehen dient vor allem der Vermeidung von Krisen. Dies wird am besten dadurch erreicht, daß jedes Land gesunde Finanz- und Geldpolitiken verfolgt. Es setzt aber auch ein besseres Frühwarnsystem voraus, damit wir rascher handeln können, um Erschütterungen auf den Finanzmärkten zu verhindern oder zu bewältigen. Ein solches System muß bessere und wirksamere Regelungen zur Überwachung der nationalen Wirtschaftspolitiken und der Entwicklungen auf den Finanzmärkten sowie zur vollen Weitergabe dieser Informationen an die Marktteilnehmer einschließen. Wir fordern daher den IWF mit Nachdruck auf,
- Maßstäbe für die rechtzeitige Veröffentlichung wirtschaftlicher und finanzieller Schlüsseldaten festzulegen,
- ein Verfahren zur regelmäßigen öffentlichen Nennung von Ländern festzulegen, die diese Maßstäbe erfüllen;
- darauf zu bestehen, daß die Mitgliedstaaten umfassend und rechtzeitig einheitliche Statistiken übermitteln, allen Regierungen gezieltere wirtschaftspolitische Ratschläge an die Hand zu geben und den Ländern, welche notwendige Maßnahmen zu vermeidenscheinen, deutlichere Signale zu senden.

17. Falls die Krisenvermeidung versagt, erfordert eine Notlage auf den Finanzmärkten von den multilateralen Institutionen und wichtigen Volkswirtschaften, in der Lage zu sein, gegebenenfalls rasch und koordiniert zu handeln. Die Finanzierungsmechanismen müssen in dem Umfang und innerhalb des zeitlichen Rahmens greifen, die für eine wirksame Bewältigung der Erschütterungen erforderlich sind. In diesem Zusammenhang fordern wir den IWF mit Nachdruck auf,
- ein neues Standardverfahren zu entwickeln - "Krisenfinanzierungsmechanismus" -, das einen schnelleren Zugang zu IWF-Kreditvereinbarungen mit strikter Konditionalität und größeren Anfangsauszahlungen in Krisensituationen ermöglichen würde.

18. Zur Unterstützung dieses Verfahrens bitten wir
- die G 10 und andere Länder, die die Fähigkeit besitzen, das System zu stützen, Finanzierungsvereinbarungen mit dem Ziel zu entwickeln, die im Rahmen der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) für die Reaktion auf finanzielle Notfälle derzeit zur Verfügung stehenden Mittel so bald wie möglich zu verdoppeln;

19. Um zu gewährleisten, daß der IWF über ausreichende Mittel zur Erfüllung seiner laufenden Verpflichtungen verfügt, fordern wir mit Nachdruck weitere Diskussionen über eine neue Überprüfung der IWF-Quoten.

20. Solide Fortschritte in den obengenannten Bereichen dürften unsere Fähigkeit, mit künftigen Finanzkrisen fertig zu werden, beträchtlich verbessern. Dennoch mögen diese Verbesserungen nicht in allen Fällen ausreichend sein. Angesichts dessen sowie der damit verbundenen vielschichtigen rechtlichen und sonstigen Fragen, die durch die Vielzahl von beteiligten internationalen Finanzierungsquellen in Schuldenkrisen aufgeworfen werden, regen wir an, daß die Minister und die Zentralbankpräsidenten der G 10 weitere Verfahren prüfen, die für eine geordnete Lösung solcher Krisen ebenfalls nützlich sein könnten.

21. Wir unterstützen unverändert die Einbeziehung aller IWF-Mitglieder in das SZR-System. Darüber hinaus fordern wir den IWF dringend auf, vor dem Hintergrund der Veränderungen im internationalen Finanzsystem mit einer umfassenden Überprüfung der Rolle und Aufgaben der SZR zu beginnen.

22. Eine engere internationale Zusammenarbeit im Bereich der Regelung und Überwachung von Finanzinstitutionen und - märkten ist zur Sicherung des Finanzsystems und zur Verhinderung eine Aushöhlung von Standards der Risikovorsorge von ausschlaggebender Bedeutung. Wir fordern folgendes mit Nachdruck:
- eine Vertiefung der Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden zur Gewährleistung eines wirksamen, integrierten Vorgehens auf weltweiter Basis, zur Entwicklung und Verbesserung der Schutzmaßnahmen, der Normen, der Transparenz und der Systeme, die zur Kontrolle und Eindämmung von Gefahren notwendig sind;
- die Länder sollen weiterhin darin bestärkt werden, Kapitalmarktbeschränkungen aufzuheben, und zwar in Verbindung mit verstärkter wirtschaftspolitischer Beratung durch internationale Finanzinstitutionen im Hinblick auf geeignete Aufsichtsstrukturen;
- die Finanzminister sollen die für die Banken- und Börsenaufsicht zuständigen internationalen Organisationen mit der Erstellung von Studien und Analysen beauftragen und über die Angemessenheit der derzeitigen Regelungen berichten sowie auf dem nächsten Gipfeltreffen erforderlichenfalls Vorschläge für eine Verbesserung unterbreiten.

23. Wir sind uns auch dessen bewußt, daß internationale Finanzbetrügereien ein zunehmendes Problem darstellen. Wir sind entschlossen, die Kommunikation zwischen den Aufsichtsbehörden und den Strafverfolgungsorganen zu verbessern.

Förderung einer nachhaltigen Entwicklung 24. Eine bessere Lebensqualität für alle Menschen ist das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, Demokratie, Menschenrechte, transparentes und rechenschaftspflichtiges staatliches Handeln, Investition in die Menschen und Umweltschutz sind die Grundlagen nachhaltiger Entwicklung. Die Hauptverantwortung liegt bei jedem Land selbst, aber bilaterale und multilaterale internationale Zusammenarbeit sind zur Verstärkung der einzelstaatlichen Bemühungen von ausschlaggebender Bedeutung. Wir verpflichten uns, erhebliche Mittelzuflüsse zu gewährleisten und unsere Hilfe qualitativ zu verbessern.

25. Die IDA spielt bei der Armutsbekämpfung und der Integration der ärmsten Länder in die Weltwirtschaft eine unverzichtbare Rolle. Wir fordern alle Geberländer mit Nachdruck auf, ihre Verpflichtungen gegenüber IDA 10 umgehend zu erfüllen und eine beträchtliche Wiederauffüllung im Rahmen von IDA 11 zu unterstützen. Wir sehen den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Multilaterale Entwicklungsbanken des Entwicklungsausschusses mit Erwartung entgegen.

26. Multilaterale Institutionen spielen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, geistige Anstöße und wirtschaftspolitischen Rat zu geben und Mittel für Länder aufzubringen, die sich einer nachhaltigen Entwicklung verschrieben haben. Die Vereinten Nationen und die Bretton-Woods- Institutionen sollten auf ihren jeweiligen Stärken aufbauen. Die Vereinten Nationen stellen ein einzigartiges Forum für die Herbeiführung eines Konsenses über globale Prioritäten dar, sind Verfechter grundlegender Werte und tragen entwicklungspolitischen und humanitären Bedürfnissen Rechnung. Den Bretton-Woods-Institutionen kommt bei der Förderung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität, der Unterstützung eines günstigen Umfelds für nachhaltige Entwicklung sowie bei der Mobilisierung und dem Transfer von Mitteln für die Entwicklung eine besondere Rolle zu. Wir werden mit den Organisationen und allen ihren Mitgliedern zusammenwirken, um
- die nachhaltige Entwicklung zum zentralen Ziel ihrer Politiken und Programme zu machen, auch durch die stärkere Berücksichtigung ökologischer Überlegungen in allen Aspekten ihrer Programme;
- die Länder darin zu bestärken, eine gesunde Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik zu verfolgen und die geeigneten rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen;
- die Länder darin zu bestärken, auf Mitwirkung ausgerichtete Entwicklungsstrategien zu verfolgen und staatliche Reformen zu unterstützen, die Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, einen stabilen Rechtsstaat und eine aktive, bürgerliche Gesellschaft gewährleisten;
- die Entwicklung eines gesunden Privatsektors zu fördern, die Garantien und Kofinanzierungsvereinbarungen zur Erleichterung privater Finanzströme zu erweitern und Kredite für kleinere und mittlere Unternehmen zu erhöhen;
- weiterhin die Mittel für die für eine nachhaltige Entwicklung erforderliche Infrastruktur bereitzustellen, sofern diese nicht vom Privatsektor zur Verfügung gestellt werden.

27. Wir sind uns darin einig, daß der Friedensprozeß im Nahen Osten aktiv unterstützt werden muß. Eine solche Unterstützung würde die Schaffung einer neuen Institution und eines neuen Finanzierungsmechanismus zur Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit einschließen. Wir fordern die bereits tätige Arbeitsgruppe dringend auf, ihre Beratungen mit dem Ziel fortzusetzen, rechtzeitig vor dem Gipfeltreffen in Amman im Oktober einen geeigneten Vorschlag zu unterbreiten.

Armutsbekämpfung

28. Ein vorrangiger Schwerpunkt ist die Linderung der Not der Armen in der Welt. Die fortbestehende extreme Armut und Ausgrenzung der ärmsten Länder ist mit weltweiten Bestrebungen nach Wohlstand und Sicherheit schlechterdings nicht vereinbar. Subsahara-Afrika sieht sich besonders ernsten Herausforderungen gegenüber. Wir werden mit anderen zusammenarbeiten, um die einschlägigen multilateralen Institutionen darin zu bestärken,
- die konzessionären Mittel auf die ärmsten Länder, insbesondere in Subsahara-Afrika, zu konzentrieren, die nachgewiesenermaßen die Fähigkeit und die Bereitschaft besitzen, sie wirksam einzusetzen, und Tendenzen im Zusammenhang mit militärischen und anderen unproduktiven Ausgben bei der Gewährung der Hilfe zu berücksichtigen.
- einen deutlich größeren Teil ihrer Ressourcen grundlegenden Sozialprogrammen und anderen Maßnahmen zukommen zu lassen, mit denen die Ursachen der Armut bekämpft werden.

29. Wir begrüßen die Reaktion des Pariser Clubs auf unsere Anregung vom letzten Jahr, die Behandlung der Schulden der ärmsten Länder zu verbessern, und dringen auf die vollständige und konstruktive Umsetzung der Neapel-Konditionen. Uns ist bewußt, daß einige der ärmsten Länder eine erhebliche multilaterale Schuldenlast zu tragen haben. Wir befürworten folgendes:
- die Entwicklung eines umfassenden Konzepts durch die Bretton-Woods-Institutionen, um Länder mit multilateralen Schuldenproblemen durch den flexiblen Einsatz vorhandener Instrumente und erforderlichenfalls neuer Mechanismen zu unterstützen;
- eine bessere Nutzung aller vorhandenen Weltbank- und IWF-Ressourcen sowie die Verabschiedung angemessener Maßnahmen in den multilateralen Entwicklungsbanken zur Förderung dieses Ziels und zur Fortsetzung der konzessionären ESAF-Kreditvergabe.

30. Offene Märkte überall in der Welt sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung für beschleunigtes Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern. Multilaterale Institutionen sollten darauf hinwirken, die Integration der ärmsten Länder in das Welthandelssystem zu unterstützen. Wir ermutigen die WTO, die Auswirkungen der Uruguay-Runde auf die am wenigsten entwickelten Länder zu überwachen und zu überprüfen.

Schutz der Umwelt

31. Wir räumen sowohl nationalem als auch internationalem Handeln zum Schutz der Umwelt größte Priorität ein. Der Umweltschutz gibt den Anstoß zur Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien, welche Wirtschaftlichkeit und Wachstum erhöhen und zur Schaffung langfristiger Arbeitsplätze beitragen. Im Rahmen ihrer Politiken, Tätigkeiten und Beschaffungsmaßnahmen müssen die Regierungen der G 7 eine führende Rolle bei der Verbesserung der Umweltqualität übernehmen. Dies erfordert eine geeignete Kombination wirtschaftlicher Instrumente mit innovativen Kostenzuordnungsmechanismen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und freiwilligen Maßnahmen. Die Bemühungen müssen sich auf die Verhinderung von Umweltverschmutzung, das Verursacherprinzip, die Internalisierung der Umweltkosten und die Einbeziehung von ökologischen Erwägungen in den politischen Entscheidungsprozeß in allen Bereichen konzentrieren.

32. Wir unterstreichen, welche Bedeutung der Einhaltung er von uns auf dem Umweltgipfel in Rio 1992 und danach eingegangenen Verpflichtungen sowie der Notwendigkeit zukommt, diese Verpflichtungen gegebenenfalls zu überprüfen und zu verstärken. Klimaveränderungen sind nach wie vor von großer globaler Bedeutung. Wir werden mit anderen zusammenwirken, um
- unsere bestehenden Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen zu erfüllen und unsere Zusage, den vereinbarten ehrgeizigen Zeitplan und die anspruchsvollen Ziele im Gefolge der Berliner Konferenz der Vertragsstaaten einzulösen;
- das auf Grund des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verabschiedete mittelfristige Arbeitsprogramm durchzuführen;
- die Arbeit des zwischenstaatlichen Gremiums für Wälder der CSD erfolgreich abzuschließen, für den Erfolg der Konferenz der Vereinten Nationen über grenzüberschreitende und weit wandernde Fischbestände einzutreten und auf der nächsten Tagung der CSD internationalen Konsens über Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme der Weltmeere herbeizuführen.

33. Wir befürworten eine klarere Abgrenzung der Mandate der CSD und des UNEP. Die CSD sollte das globale Forum zur Bestimmung und Vereinbarung langfristiger strategischer Ziele für eine nachhaltige Entwicklung sein. UNEP sollte als internationales Sprachrohr und Schaltstelle im Umweltbereich fungieren. Sie sollte sich auf die Überwachung, Bewertung und Entwicklung eines internationalen Umweltrechts konzentrieren.

Krisenvermeidung und -reaktion

34. Katastrophen und andere Krisen machen die entwicklungspolitische Herausforderung komplizierter und haben Lücken in unserem institutionellen Instrumentarium aufgezeigt. Zur Verhinderung und Entschärfung von sich abzeichnenden Krisen, einschließlich derjenigen, die mit Menschenrechten und Flüchtlingen zusammenhängen, fordern wir
- den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, Mittel zu einer besseren Analyse und Nutzung von katastrophen- und konfliktbezogenen Frühwarninformationen, insbesondere durch die Hohen Kommissare der Vereinten Nationen für Menschenrechte und Flüchtlinge, zu sondieren;
- die Bretton-Woods-Institutionen und die Vereinten Nationen auf, ein neues Koordinierungsverfahren zu schaffen, das, soweit erforderlich, mit vorhandenen Ressourcen unterstützt wird, um einen reibungslosen Übergang von der akuten Krisenphase zur Wiederaufbauphase zu erleichtern und mit den Geberländern wirksamer zusammenzuarbeiten.
- die an der Bereitstellung humanitärer Hilfe beteiligten Stellen auf, mit der Hauptabteilung für humanitäre Angelegenheiten in der ihr zugewiesenen Koordinierungsrolle enger zusammenzuarbeiten.

Stärkung von Kohärenz, Wirksamkeit und Effizienz der Institutionen

35. Damit die multilateralen Institutionen ihre Aufgaben auch in Zukunft wirksam erfüllen können, müssen sie weiterhin Reformen durchführen, die Abstimmung verbessern und Überschneidungen reduzieren. Die internationalen Finanzinstitutionen haben flexibel auf die sich verändernden Erfordernisse der Weltwirtschaft reagiert. Dennoch gibt es nach wie vor einige Bereiche, in denen Verbesserungen wünschenswert sind, damit die Institutionen für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet sind. Wir setzen uns für folgendes ein:
- Die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken sollten ihre Tätigkeiten, wo immer dies möglich ist, dezentralisieren;
- der IWF und die Weltbank sollten sich auf ihre jeweiligen Hauptaufgaben konzentrieren (im wesentlichen der IWF auf die gesamtwirtschaftliche Politik und die Weltbank auf die struktur- und sektorbezogene Politik);
- die Ministerausschüsse der IWF und der Weltbank sollten überprüft werden, um eine effektivere Entscheidungsfindung zu fördern;
- die Weltbankgruppe sollte die Tätigkeiten der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur wirksamer in die Hilfsstrategien für die einzelnen Länder einbeziehen;
- die multilateralen Entwicklungsbanken sollten ihre jeweiligen Länderprogramme mit anderen Gebern sowohl bilateral als auch multilateral wirksamer koordinieren.

36. Damit die Vereinten Nationen die in ihrer Charta festgelegten Ziele besser erfüllen können, werden wir ermutigen, den Reformprozeß, der bereits im Gang ist, zu erweitern und zu vertiefen und mit anderen darauf hinwirken,
- die Agenda für Entwicklung fertigzustellen, die einen neuen Ansatz für die internationale Zusammenarbeit enthalten und den besonderen Beitrag, der von den VN-Organen erwartet wird, definieren soll;
- eine wirksamere interne Koordinierungsrolle für den Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) zu entwickeln, eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den Sonderorganisationen am jeweiligen Sitz und vor Ort zu fördern, die Organisationen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich wie humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe zu konsolidieren und zu straffen sowie die Anwendung moderner Managementverfahren zu fördern, wozu auch ein transparenteres und rechenschaftspflichtiges Sekretariat gehört;
- Mandate zu aktualisieren und schwerpunktmäßig auszurichten, um Doppelarbeit zu vermeiden, Überschneidungen mit neuen Organisationen, zum Beispiel der UNCTAD mit der WTO, auszuschließen und die Rolle mancher Institutionen vor dem Hintergrund sich abzeichnender Herausforderungen zu prüfen, zum Beispiel Regionale Wirtschaftskommissionen und UNIDO. Wir rufen die Mitgliedstaaten auf, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, und drängen auf eine baldige Einigung über die Reform des Beitragssystems.

37. Zur Erhöhung der allgemeinen Kohärenz, Zusammenarbeit und Kosteneffektivität werden wir uns mit anderen für folgendes einsetzen.
- eine Rationalisierung der Datenerhebung und -analyse, der Festlegung von Prioritäten und der Berichtstätigkeiten, eine bessere gegenseitige Ergänzung bei der Bereitstellung von Hilfe auf einzelstaatlicher Ebene;
- eine bessere Koordinierung zwischen internationalen Organisationen, bilateralen Gebern und nichtstaatlichen Organisationen;
- die Formulierung und Durchführung von Plänen seitens aller Institutionen, um zu einer beträchtlichen Reduzierung der Betriebskosten in den nächsten fünf Jahren zu gelangen.

Folgemaßnahmen

38. Dies sind unsere ersten Vorschläge, mit denen die multilateralen Institutionen auf die Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts vorbereitet werden sollen. Wir beabsichtigen, sie aktiv zu fördern und dabei mit der Völkergemeinschaft insgesamt in allen geeigneten Organisationen zusammenzuarbeiten. Insbesondere verpflichten wir uns, mit anderen Mitgliedern der Vereinten Nationen zur Förderung dieser Ziele zusammenzuarbeiten. Wir werden die Feierlichkeiten zum 50. Jahresstag des Bestehens im Oktober 1995 zum Anlaß nehmen, einen Konsens mit anderen über diese Prioritäten herbeizuführen. Auf unserem Treffen nächstes Jahr in Frankreich werden wir Bilanz ziehen.

Schaffung von Chancen durch offene Märkte

39. Wir sind uns dessen bewußt, daß neue Investitionen und eine Verstärkung des Handels für die Verwirklichung unserer Wachstums- und Beschäftigungsziele von ausschlaggebender Bedeutung sind. In einem globalen Markt hängen die Chancen für inländische und ausländische Produzenten und Lieferanten von Waren und Dienstleistungen gleichermaßen von innerstaatlichen Politiken wie von externen Hemmnissen ab. Um den Marktzugang zu verbessern, beabsichtigen wir, auf den Abbau der verbleibenden internen und externen Hemmnisse hinzuarbeiten.

40. Wir werden die Übereinkünfte der Uruguay-Runde in vollem Umfang verwirklichen und bekräftigen unsere Verpflichtung, dem Protektionismus in all seinen Formen zu widerstehen. Wir werden auf den Übereinkünften aufbauen, um neue Chancen für Wachstum, Beschäftigung und globale Zusammenarbeit zu schaffen. Wir werden untereinander und mit unseren Handelspartnern zusammenarbeiten, um die WTO als wirksame Institution zu konsolidieren, und setzen uns für einen gut funktionierenden und anerkannten Mechanismus zur Streitbeilegung ein. Wir befürworten eine engere Zusammenarbeit zwischen der WTO und anderen internationalen Wirtschaftsinstitutionen. Wir wissen, welche Bedeutung einer größeren Transparenz der WTO zukommt.

41. Wir unterstützen den Beitritt zur WTO in Übereinstimmung mit den Regeln, die für alle ihre Mitglieder gelten, und auf der Grundlage sinnvoller Marktzugangsverpflichtungen. Wir verpflichten uns zu gewährleisten, daß unsere Beteiligung an regionalen Handelsinitiativen weiterhin eine positive Kraft für das multilaterale System darstellt.

42. Die Dynamik der Handelsliberalisierung muß aufrechterhalten werden. Wir bekennen uns zum erfolgreichen Abschluß laufender Verhandlungen in den Dienstleistungssektoren, insbesondere eine bedeutende Liberalisierung der Finanz- und Telekommunikationsdienste. Wir werden die in der Schlußakte der Uruguay-Runde vorgesehenen Folgemaßnahmen fortsetzen. Wir befürworten Arbeiten in den Bereichen technische Normen, geistiges Eigentum und öffentliche Aufträge. Unmittelbare Priorität gilt der Aushandlung eines hohen Ansprüchen genügenden multilateralen Investitionsübereinkommens innerhalb der OECD. Mit unseren Partnern in der WTO werden wir Beratungen über Investitionen aufnehmen. Wir wissen, daß Initiativen wie zum Beispiel eine Reform nationaler Regel-werke einen besonders wichtigen Beitrag zur Liberalisierung des Handels und zu Wirtschaftswachstum leisten können, indem sie die dem weltweiten Wettbewerb entgegenstehenden administrativen und strukturellen Hindernisse beseitigen.

43. Im Einklang mit dem Ziel einer fortgesetzten Handelsliberalisierung werden wir in folgenden Bereichen weiterarbeiten:
- Handel und Umwelt, um zu gewährleisten, daß die Regeln und Politiken in diesen verschiedenen Bereichen kompatibel sind;
- Spielraum für multilaterale Maßnahmen in der Handels- und Wettbewerbspolitik;
- Handels-, Beschäftigungs- und Arbeitsnormen.

44. Wir werden mit unseren Partnern in der WTO und in anderen geeigneten Gremien zusammenarbeiten, um die Grundlage für eine ergebnisorientierte erste WTO-Ministertagung in Singapur 1996 zu schaffen.

Transformationsländer

45. Wir anerkennen die Fortschritte, die viele Transformationsländer auf dem Weg zu einer demokratischen und marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft erzielt haben. Eine frühzeitige und entschlossene gesamtwirtschaftliche Stabilisierung hat sich als die wirksamste Strategie für eine baldige Rückkehr zum Wachstum erwiesen. Um diese Erfolge zu konsolidieren, muß der Prozeß weitreichender Strukturreformen energisch weiterverfolgt werden. Wir werden unsere Unterstützung für die Wirtschaftsreform in den Transformationsländern und für ihre Eingliederung in die globalen Handels- und Finanzsysteme fortsetzen. Wir sind uns bewußt, daß die Länder einen besseren Marktzugang benötigen.

46. Wir begrüßen, daß die Ukraine ihr mutiges wirtschaftliches Reformprogramm erfolgreich begonnen hat. Die vor kurzem mit dem IWF geschlossene Bereitschaftskreditvereinbarung stellt die Grundlage für eine substantielle finanzielle Unterstützung seitens der internationalen Finanzinstitutionen und der bilateralen Geber dar. Wir ermutigen die Ukraine, ihre Reformanstrengungen in enger Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen fortzusetzen. Wenn die wirtschaftsreform entschlossen weitergeführt wird, könnten zusätzliche 2 Milliarden US-Dollar von den internationalen Finanzinstitutionen bis Ende 1996 zur Verfügung stehen.

47. Wir fühlen uns ermutigt durch das neuerliche Bekenntnis Rußlands zu finanzieller Stabilisierung und wirtschaftlicher Reform. Eine Fortsetzung der politischen Reformen ist ebenfalls erforderlich. Wir sind der Auffassung, daß ein stabiles politisches, aufsichtsrechtliches und gesetzliches Umfeld und die Entwicklung eines modernen Finanzsektors zusammen mit der vollen Umsetzung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen in der vor kurzem unterzeichneten Bereitschaftskreditvereinbarung mit dem IWF die wirtschaftliche Erholung Rußlands fördern werden. Wir begrüßen das am 3. Juni im Rahmen des Pariser Clubs unterzeichnete Umschuldungsabkommen und sehen die Bedeutung einer umfassenden Regelung der öffentlichen Auslandsverschuldung Rußlands. Wir nehmen auch Rußlands Interesse zur Kenntnis, eng mit den Pariser Clubs zusammenzuarbeiten.

Nukleare Sicherheit

48. Jedes Land ist für die Sicherheit seiner Nuklearanlagen verantwortlich. Wir begrüßen die Fortschritte, die bislang bei der Verbesserung der nuklearen Sicherheit in den mittel- und osteuropäischen Staaten und den neuen unabhängigen Staaten erzielt wurden. Wir beglückwünschen den ukrainischen Präsidenten Kutschma zu seiner Entscheidung, das Kernkraftwerk Tschernobyl bis zum Jahr 2000 zu schließen. Wir bekräftigen die im letzten Jahr in Neapel im Rahmen des G 7-Aktionsplans für den ukrainischen Energiesektor gegebenen Unterstützungszusagen. Mit Genugtuung nehmen wir die Auffüllung des Nuklearen Sicherheitsfonds der EBWE und die Bereitstellung bilateraler Mittel für kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und für vorläufige Arbeiten im Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme von Tschernobyl zur Kenntnis. Wir laden andere Geber ein, sich dem G 7- Staaten bei der Bereitstellung von Mitteln für diesen Zweck anzuschließen.

49. Zur Unterstützung der Schließung von Tschernobyl werden wir unsere Bemühungen um die Mobilisierung internationaler Unterstützung für eine angemessene Energieerzeugung und - effizienz sowie für Projekte zur Förderung der nuklearen Sicherheit fortsetzen. Jegliche Hilfe zur Schaffung von Ersatzkapazität muß auf gesunden wirtschaftlichen, ökologischen und finanziellen Kriterien beruhen. Die Weltbank und die EBWE sollten ihre Zusammenarbeit mit der Ukraine zur Entwicklung einer realistischen langfristigen Energiestrategie fortsetzen. Sie sollten ihren finanziellen Beitrag zur Förderung einer geeigneten Reform des Energiesektors und angemessener Energiesparmaßnahmen erhöhen und die Unterstützung des Privatsektors für Energieinvestitionen mobilisieren.

Nächstes Gipfeltreffen

50. Wir haben die Einladung des Präsidenten der französischen Republik angenommen, vom 27. bis 29. Juni 1996 in Lyon zusammenzutreffen.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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