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Wirtschaftsgipfes Lyon

Frankreich: 27-29 Juni, 1996

Wirtschaftsgipfes Lyon Frankreich

WIRTSCHAFTSKOMMUNIQUÉ

LYON, 28. JUNI 1996

Erfolgreiche Globalisierung zum Nutzen aller

Präambel

1. Wir, die Staats- und Regierungschefs von sieben großen demokratischen Industriestaaten und der Präsident der Europäischen Kommission, sind zu unserem 22. jährlichen Gipfeltreffen in Lyon zusammengekommen. Unsere Gespräche fanden vor dem Hintergrund des Nachdenkens über Nutzen und Herausforderungen der zunehmenden wirtschaftlichen Globalisierung statt.

2. Wirtschaftswachstum und wirtschaftliche Fortschritte in der interdependenten Welt von heute sind mit dem Prozeß der Globalisierung verknüpft. Die Globalisierung eröffnet große Chancen für die Zukunft, nicht nur für unsere Länder, sondern auch für alle anderen. Zu ihren zahlreichen positiven Aspekten gehören eine beispiellose Ausweitung von Investitionen und Handel, die Öffnung der bevölkerungsreichsten Regionen der Welt für den internationalen Handel und die Chance für eine größere Zahl von Entwicklungsländern, ihren Lebensstandard zu erhöhen, die immer schnellere Verbreitung von Informationen, technologische Neuerungen sowie die Zunahme qualifizierter Arbeitsplätze. Diese Merkmale der Globalisierung haben zu erheblich mehr Wohlstand und Prosperität in der Welt geführt. Wir sind daher überzeugt, daß der Prozeß der Globalisierung eine Quelle der Hoffnung für die Zukunft darstellt. Die Geschichte lehrt, daß eine Verbesserung des Lebensstandards entscheidend vom Erfolg des Handels, der internationalen Investitionen und des technischen Fortschritts abhängt.

3. Die Globalisierung konfrontiert Gesellschaften und Volkswirtschaften aber auch mit Herausforderungen. Ihre Vorteile werden nicht zum Tragen kommen, wenn sich die Staaten nicht dem zunehmenden Wettbewerb anpassen. In den ärmeren Ländern kann sie die Ungleichheit verschärfen, und einige Regionen der Welt könnten an den Rand gedrängt werden. Die erforderliche Anpassung zwingt jedoch zu raschen und manchmal schmerzlichen Umstrukturierungsprozessen, deren Folgen in einigen unserer Länder die Beschäftigungslage vorübergehend noch verschlechtern können. Die Globalisierung der Finanzmärkte kann neue Stabilitätsrisiken erzeugen, die es erforderlich machen, daß alle Staaten eine solide Wirtschaftspolitik verfolgen und Strukturreformen durchführen.

4. Unsere Länder haben einen entscheidenden Beitrag zum Fortschritt der Liberalisierung und Globalisierung geleistet. Wir müssen unser Bestes tun, um sicherzustellen, daß dieser Prozeß den Hoffnungen, die er geweckt hat, in vollem Umfang gerecht wird, und daß die Globalisierung den Interessen der Menschen, der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze und der Förderung ihrer Lebensqualität dient. Der potentielle Nutzen dieses Prozesses für die Menschen muß in unseren eigenen Gesellschaften und in den ärmeren Ländern der Welt in echte Chancen umgesetzt werden. In einer zunehmend interdependenten Welt müssen wir alle erkennen, daß wir ein Interesse an einer möglichst breiten Verteilung der Früchte des wirtschaftlichen Wachstums sowie an einer Verringerung des Risikos haben, daß einzelne oder Gruppen in unseren eigenen Volkswirtschaften ausgeschlossen oder bestimmten Ländern oder Regionen die Vorteile der Globalisierung vorenthalten werden.

5. Dies erfordert mehr internationale Zusammenarbeit. Die Anpassung unserer internationalen institutionellen Strukturen, die Liberalisierung der Märkte, faire Regeln und ihre Ausweitung auf neue Akteure, die Fähigkeit, auf nach Art und Umfang unterschiedliche Krisen zu reagieren sowie die Bereitschaft, die Bemühungen derjenigen Länder zu unterstützen, die sich bemühen, dem Elend wirtschaftlicher Unterentwicklung zu entrinnen, sind für künftige Fortschritte notwendig. Wir fordern andere Staaten, die über die finanzielle Fähigkeit dazu verfügen und vom internationalen Handels- und Währungssystem profitieren, auf, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen, damit die Verantwortlichkeiten und Lasten unter uns selbst und im Verhältnis zu anderen gerecht geteilt werden können. Auf diese Weise werden wir die Globalisierung zum Nutzen aller zum Erfolg führen können.

I. Stärkung der wirtschafts- und währungspolitischen Zusammenarbeit

6. Die zunehmende weltwirtschaftliche Interdependenz eröffnet der gesamten Weltgemeinschaft zweifellos neue Chancen. Gleichzeitig fügt sie unserer kollektiven Verantwortung eine neue Dimension hinzu und erhöht die Notwendigkeit einer wirksameren Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern zu dem Zweck, den neuen Herausforderungen zu begegnen.

7. Seit unserem Treffen in Halifax hat sich die Wirtschaft insgesamt positiv entwickelt, und die Unterschiede der Wirtschaftsleistung zwischen unseren Ländern haben sich verringert. Kanada und die Vereinigten Staaten verzeichnen weiterhin nachhaltiges und inflationsfreies Wachstum. In Japan gewinnt die wirtschaftliche Erholung an Stärke. Einige europäische Länder haben zwar eine Verlangsamung zu verzeichnen, aber die wirtschaftlichen Grunddaten verbessern sich, und wir sind zuversichtlich, daß das Wirtschaftswachstum in der zweiten Hälfte des Jahres in Gang kommen wird.

Mit Blick auf die Zukunft sind die wirtschaftlichen Grunddaten unverändert solide und weisen in die richtige Richtung: Die Inflation hat sich auf einem niedrigen Niveau eingependelt, die Zinsen sind deutlich gesunken, in einigen unserer Länder sogar auf ein historisches Tief, und binnen- und außenwirtschaftliche Ungleichgewichte konnten deutlich reduziert werden. Wir wissen jedoch, daß noch einige Schwierigkeiten vor uns liegen. Die öffentlichen Defizite und Schulden sind unverändert zu groß und die nationalen Ersparnisse zu niedrig, die Arbeitslosigkeit bewegt sich in vielen Ländern nach wie vor auf einem unannehmbar hohen Niveau, und trotz aller bereits erzielten Fortschritte im Bereich der Strukturreformen sind unsere Volkswirtschaften noch nicht so flexibel und anpassungsfähig an Veränderungen, wie sie es sein sollten.

Auch außerhalb der G7-Sphäre sind die wirtschaftlichen Aussichten sehr ermutigend. Die Schwellenländer verzeichnen ein starkes Wachstum. Eine solide gesamtwirtschaftliche Politik und Fortschritte in Richtung auf marktwirtschaftliche Institutionen haben zur Verbesserung der Wirtschaftsleistung in vielen Entwicklungsländern und Transformationsländern beigetragen.

8. Vor diesem Hintergrund wird unsere Wirtschaftspolitik auf dauerhaftes inflationsfreies Wachstum ausgerichtet bleiben. Dies ist eine entscheidende Vorbedingung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verringerung von Arbeitslosigkeit. Wir wissen zwar, daß die Umstände von Land zu Land verschieden sein können, doch wir treten gemeinsam für eine mittelfristige Wirtschaftsstrategie ein: glaubwürdige finanzpolitische Konsolidierungsprogramme, eine erfolgreiche Politik zur Inflationsbekämpfung und damit einhergehend niedrige Zinsen sowie verstärkte Strukturreformen. Diese Faktoren sollten zu Investitionen, zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Eine derartige Politik wird dazu beitragen, außenwirtschaftliche Ungleichgewichte abzubauen und dadurch die internationale monetäre Stabilität zu fördern und die Bedingungen für ein harmonisches Wachstum des Welthandels und der internationalen Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten.

9. Eine gesunde Wirtschaftspolitik ist die wichtigste Grundlage dafür, Fehlanpassungen der Wechselkurse zu verhindern, die die Unsicherheit in der Weltwirtschaft erhöhen und Handel und Wachstum schaden könnten. Wir begrüßen die Gesamtentwicklung der wichtigsten Währungen seit April 1995. Dies ist eine positive und vielversprechende Entwicklung, die dazu beigetragen hat, die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum in allen G7-Staaten zu verbessern. Wir unterstützen die Auffassungen unserer Finanzminister zur internationalen monetären Stabilität. Wir fordern sie auf, in der Wirtschaftspolitik und auf den Devisenmärkten weiterhin eng zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang messen wir der Durchführung verbesserter konkreter Maßnahmen zur Eindämmung der Risiken im Zusammenhang mit der Funktionsweise der globalen Finanzmärkte große Bedeutung bei, und wir ersuchen unsere Minister, auf dem nächsten Gipfeltreffen über diese Frage zu berichten.

10. Die Globalisierung der Finanzmärkte hat zur Schaffung eines komplexeren finanziellen Umfelds beigetragen. Eine bessere, auf Risikovorsorge bedachte Aufsicht über die Finanzmärkte ist ein wesentliches Element der Wahrung der Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Fortschritte bei der Verbesserung von Eigenkapitalvorschriften, einschließlich der jüngsten Vereinbarung über die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung zur Abdeckung der Marktrisiken, denen Banken ausgesetzt sind, einer verbesserten Offenlegung und einer verstärkten Überwachung.

11. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden sollte sich auch weiterhin an Finanzinnovationen, an das Wachstum im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr und an weltweit aktive Finanzinstitutionen anpassen. Wir begrüßen die von den mit der Banken- und Börsenaufsicht befaßten internationalen Gremien geleistete Arbeit. Während des vor uns liegenden Jahres sollten wir möglichst große Fortschritte in folgenden Bereichen anstreben:

– Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung international tätiger Finanzinstitutionen zuständigen Behörden, wobei es besonders wichtig ist, deren Rolle und Aufgaben zu klären;

– Förderung eines strengeren Risikomanagements und einer besseren Transparenz auf den Märkten und der damit verbundenen Aktivitäten, insbesondere den innovativen Märkten;

– Befürwortung der Verabschiedung strenger Aufsichtsvorschriften in Schwellenländern und Stärkung der Zusammenarbeit mit deren Aufsichtsbehörden; internationale Finanzinstitutionen und

-gremien sollten ihre Bemühungen um die Förderung wirksamer Aufsichtsstrukturen in diesen Volkswirtschaften verstärken. Wir ersuchen unsere Finanzminister, uns in Abstimmung mit den einschlägigen Institutionen auf unserem nächsten Gipfeltreffen hierüber Bericht zu erstatten;

– Untersuchung der Auswirkungen der jüngsten technologischen Fortschritte, die die Schaffung hochentwickelter Verfahren für elektronische Zahlungen von Verbrauchern ermöglichen, sowie der Frage, wie die Vorteile in vollem Umfang genutzt werden können.

12. Die wachsende Integration der globalen Kapitalmärkte, die Veränderungen in Größenordnung und Zusammensetzung der Finanzströme sowie die stärkere Differenzierung und größere Zahl der Gläubiger und Schuldner bieten neue Chancen und stellen uns vor neue Herausforderungen. Deswegen haben wir im letzten Jahr in Halifax zur Förderung der monetären Stabilität eine Reihe von Maßnahmen für das internationale Finanzsystem, insbesondere für den Internationalen Währungsfonds (IWF), vorgeschlagen, um die Fähigkeit zur wirksamen Bewältigung dieser Herausforderungen zu stärken.

Wir begrüßen die seit dem Gipfeltreffen von Halifax erreichten Fortschritte bei der Umsetzung dieser Vorschläge. Die Überwachungskapazitäten des IWF sind verstärkt, Standards für die Bereitstellung wirtschafts- und finanzpolitischer Informationen für die Märkte geschaffen und ein Krisenfinanzierungsmechanismus eingerichtet worden. Wir begrüßen den Bericht der G10 über die Lösung von Liquiditätskrisen souveräner Schuldner. Dieser Bericht betont die disziplinierende Rolle des Marktes und fordert die Verbesserung der gegenwärtig bestehenden Verfahren für den Umgang mit internationalen Finanzkrisen, um die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung in Zukunft möglichst gering zu halten.

13. Zusammen mit der internationalen Gemeinschaft verpflichten wir uns sicherzustellen, daß dem IWF die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Dienste der internationalen monetären Stabilität erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen:

– Wir begrüßen, daß eine Einigung über Rahmenbedingungen für eine Verdoppelung der Mittel erzielt wurde, die dem IWF nach den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) für die Reaktion auf finanzielle Krisen derzeit zur Verfügung stehen. Diese Vereinbarungen werden eine größere Gruppe von solchen Staaten umfassen, die die Fähigkeit besitzen, das internationale Währungssystem zu unterstützen. Wir begrüßen diese gemeinsame Wahrnehmung der währungspolitischen Verantwortung, durch die unsere Zusammenarbeit an neue wirtschaftliche Gegebenheiten angepaßt wird;

– der IWF sollte eine auf Quoten gestützte Institution bleiben, durch die ihm die Mittel für die Erfüllung seiner traditionellen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Jede Quotenerhöhung sollte Veränderungen des wirtschafts- und finanzpolitischen Gewichts seiner Mitgliedstaaten berücksichtigen. Angesichts der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität des Fonds rufen wir dazu auf, die 11. Quotenüberprüfung so bald wie möglich abzuschließen.

14. Schließlich sollte der IWF auch weiterhin über die Rolle der Sonderziehungsrechte (SZR) im internationalen Währungssystem nachdenken. Wir hoffen weiterhin auf Fortschritte in bezug auf Vorschläge, die es allen Mitgliedstaaten ermöglichen würden, auf der Grundlage der Gleichberechtigung am SZR-System teilzunehmen. Wir ersuchen die IWF-Mitgliedstaaten, ihren Dialog zur Lösung dieser Frage fortzusetzen.

15. Wie wir letztes Jahr erklärten, stellen internationale Finanzbetrügereien ein zunehmendes Problem für unsere Finanzsysteme dar. Um den Kampf gegen dieses Phänomen zu verstärken, werden wir weiterhin nach Möglichkeiten Ausschau halten, in Fällen von schwerwiegenden Finanzstraftaten und der Verletzung aufsichtsrechtlicher Vorschriften in möglichst großem Umfang den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsorganen und Aufsichtsbehörden im Einklang mit unseren innerstaatlichen Rechtssystemen und anderen Grundprinzipien zu erleichtern. Wir beabsichtigen, unseren Dialog zur Prüfung von Fortschritten und Entwicklungen in diesem Bereich fortzusetzen.

16. Schließlich schafft die Globalisierung neue Herausforderungen im Bereich der Steuerpolitik. Steuermodelle, die finanzielle und andere geographisch mobile Aktivitäten fördern, können zu schädlicher Konkurrenz zwischen Staaten im Steuerwesen führen, die das Risiko einer Verzerrung von Handel und Investitionen birgt, und die nationalen Steuergrundlagen aushöhlen. Wir drängen darauf, daß die OECD ihre Arbeit in diesem Bereich energisch mit dem Ziel vorantreibt, einen multilateralen Ansatz zu entwickeln, mit dessen Hilfe Staaten einzeln und gemeinsam darangehen könnten, das Ausmaß dieser Praktiken zu beschränken. Wir werden den Fortschritt dieser Arbeit der OECD, die bis 1998 einen Bericht vorlegen soll, genau verfolgen. Wir werden ferner die Fortführung der wichtigen Arbeit im Bereich der Transferpreise durch die OECD genau verfolgen, und wir begrüßen ausdrücklich die von der OECD bereits erreichten wichtigen Fortschritte.

17. Um den Herausforderungen der wirtschafts- und finanzpolitischen Auswirkungen einer immer stärkeren Überalterung der Bevölkerung begegnen zu können, bekennen wir uns unverändert dazu, die dauerhafte Tragfähigkeit unserer Sozialversicherungssysteme zu gewährleisten.

II. Förderung eines kräftigen und wechselseitig nützlichen Wachstums von Handel und Investitionen

18. Die Ausweitung von Handel und Investitionen hat zu einer spürbaren Zunahme von Wohlstand und Prosperität weltweit geführt und sollte diese Rolle auch in Zukunft spielen. Das Wachstum in den Bereichen Handel und Investitionen wird nachhaltig und deshalb für alle Beteiligten von größtem Nutzen sein, wenn es sich innerhalb eines soliden multilateralen Rahmens von Regeln vollzieht.

19. Wir räumen dem Abschluß eines multilateralen Investitionsübereinkommens im Rahmen der OECD, das anspruchsvolle Normen für den Schutz und die Liberalisierung von Investitionen sowie einen wirksamen Streitbeilegungsmechanismus vorsieht, hohe Priorität ein. Wir hoffen auf den erfolgreichen Abschluß dieser Verhandlungen bis Juni 1997.

20. Wir geben der Schaffung eines effizienten, dynamischen, beachteten und offenen multilateralen Handelssystems eine hohe Priorität. Wir bekräftigen die zentrale Rolle der WTO und den Vorrang multilateraler Regeln, die als Rahmen für regionale Initiativen dienen sollten. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung zur Stärkung des Vertrauens in das multilaterale Handelssystem und dessen Glaubwürdigkeit, indem wir es vermeiden, Handels- und Investitionsmaßnahmen zu treffen, die im Widerspruch zu WTO-Regeln und OECD-Kodizes stehen, und indem wir in Fällen, in denen Meinungsverschiedenheiten auftreten, einschlägige Bestimmungen über Konsultationen und Streitbeilegung anwenden und einhalten werden. Wir betonen, daß bilaterale oder regionale Freihandels-Übereinkünfte den Handel liberalisieren und sich auf alle wesentlichen Handelsbereiche erstrecken sollten.

Wir werden die strikte Erfüllung von Verpflichtungen und die genaue Einhaltung von Zeitplänen, die am Ende der Uruguay-Runde vereinbart wurden, weiterhin sehr sorgfältig verfolgen. Im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation und auf der Grundlage bedeutender Liberalisierungsverpflichtungen unterstützen wir den Beitritt neuer Mitglieder zur WTO.

21. Wir erkennen die Bedeutung der Integration von Entwicklungsländern in das Welthandelssystem als wesentliches Element eines nachhaltigen Wachstums- und Entwicklungsprozesses. Wir haben uns auf Möglichkeiten geeinigt, wie den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten, geholfen werden kann, umfassender aus den Ergebnissen der Uruguay-Runde Nutzen zu ziehen.

22. Zusammen mit unseren Partnern werden wir auf den Erfolg der ersten WTO- Ministerkonferenz im Dezember 1996 hinarbeiten. Wir werden die vollständige und wirksame Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde im Einklang mit den vereinbarten Zeitplänen gewährleisten. Wir sind entschlossen, alle laufenden Verhandlungen im Dienstleistungssektor abzuschließen und in Singapur die Gespräche über Finanzdienstleistungen wieder in Gang zu bringen, um bedeutsame, ausgewogene und nicht diskriminierende Liberalisierungsverpflichtungen bis Dezember 1997 zu erreichen.

Wir unterstützen nachdrücklich den Abschluß einer wechselseitig nutzbringenden Übereinkunft über die Informationstechnologie.

23. Die weltweite Liberalisierung des Handels und ein hoher Umweltschutzstandard sollten sich gegenseitig unterstützen. So wird es beispielsweise wichtig sein zu gewährleisten, daß WTO- Regeln und multilaterale Umweltübereinkünfte sowie Umweltkennzeichnungs-Systeme einander ergänzen. Die WTO-Ministerkonferenz in Singapur wird eine wichtige Gelegenheit bieten, die Fähigkeit und den Willen unter Beweis zu stellen, den Umweltschutz und damit auch Anliegen der nachhaltigen Entwicklung in das multilaterale Handelssystem zu integrieren. Wir begrüßen die in Marrakesch begonnenen laufenden Arbeiten und erwarten, daß die Ministerkonferenz von Singapur substantielle Handlungsempfehlungen abgibt.

24. Wir streben nicht nur nach einer vollständigen Umsetzung der Vereinbarungen der Uruguay-Runde, sondern bitten die WTO-Ministerkonferenz, ihre Tagesordnung um Themen von besonderer Bedeutung für die Liberalisierung von Handel und Investitionen zu erweitern, indem sie

– mit einer Prüfung von Handel und Investitionen im Rahmen der WTO beginnt und auf einen Konsens hinarbeitet, der die Möglichkeit von Verhandlungen einschließen könnte,

– die Wechselwirkung zwischen Handel und Wettbewerbspolitik im Hinblick auf das weitere Vorgehen erörtert,

– mögliche neue Zollinitiativen in industriellen Sektoren sondiert, die im Konsens zu vereinbaren wären.

Wir erkennen ferner an, daß der Wille besteht, die Frage des Bezugs zwischen dem Handel und den international anerkannten grundlegenden Arbeits- und Sozialnormen zu behandeln.

Wir glauben auch, daß in Bereichen, in denen andere Hindernisse den freieren Zugang zu Märkten noch immer ernstlich behindern, mehr getan werden muß, insbesondere

– durch die Befürwortung von mehr Konvergenz zwischen nationalen Standards und internationalen Normen, durch weitere Reformen von Regulierungen sowie die wechselseitige Anerkennung von Test- und Zertifizierungsverfahren,

– durch die Stärkung der Einhaltung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und die Erweiterung des Kreises der Mitgliedstaaten sowie durch die zur Verwirklichung dieses Zieles unternommene Erarbeitung einer Interimsvereinbarung über Transparenz, Offenheit und ordnungsgemäßes Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen,

– wirksame Durchsetzung und Weiterentwicklung von Disziplinen im Bereich geistiges Eigentum.

25. Zur Erleichterung freier Handelsströme werden wir Bemühungen um eine weitere Standardisierung und Vereinfachung von Zollverfahren zwischen unseren Staaten einleiten. Einheitliche Normen für die Dokumentation und die elektronische Übertragung würden die Kosten für Wirtschaft und Staat verringern, Anstrengungen im Rahmen der WTO durch den Abbau von Handels- und Entwicklungshemmnissen ergänzen und so das Wachstum fördern.

26. Ferner sind wir entschlossen, die Korruption in internationalen Wirtschaftstransaktionen zu bekämpfen, die der Transparenz und Fairneß schadet und hohe wirtschaftliche und politische Kosten verursacht. In Übereinstimmung mit der Entschlossenheit der OECD-Minister, die Bestechung in effektiver und abgestimmter Weise unter Strafe zu stellen, drängen wir darauf, daß die OECD die Modalitäten und geeignete internationale Instrumente weiter prüft, um die Strafbarkeit zu erleichtern und im Jahr 1997 Handlungsvorschläge in Erwägung zu ziehen.

27. Mit Blick über die Ministerkonferenz von Singapur hinaus und in dem Bewußtsein, daß unser nächstes Treffen im Vorfeld des 50. Jahrestags der Gründung des multilateralen Handelssystems stattfindet, sind wir entschlossen, mit unseren Partnern zusammenzuarbeiten, um der Handelsliberalisierung dauerhafte Impulse zu verleihen.

III. Stärkung unseres Ansatzes zur Bewältigung von Beschäftigungsproblemen

28. Die Herausbildung einer globaleren Wirtschaft und Fortschritte auf dem Gebiet der Informationstechnologie sind Motoren des wirtschaftlichen Wachstums und des Wohlstands. Manch einer betrachtet sie jedoch auch als Quelle der Verlagerung von Arbeitsplätzen und der Unsicherheit. Wir stehen vor der großen Aufgabe, unsere Volkswirtschaften so anzupassen, daß alle unsere Bürger von den Chancen, die die neue globale Wirtschaft bietet, profitieren können. Wir müssen sowohl wirtschaftliches Wachstum als auch einen möglichst weit verbreiteten Wohlstand erreichen. Der Abbau der Arbeitslosigkeit und die Schaffung qualitativ guter Arbeitsplätze sind dringende Prioritäten. Wir sind uns der ausschlaggebenden Rolle des Privatsektors für die Verwirklichung dieser Ziele bewußt.

29. Wir streben nach einer Verbesserung der Wirksamkeit einer Politik, die auf die Stimulierung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Dies erfordert Maßnahmen in einem breiten Spektrum strukturpolitischer Maßnahmen und im Rahmen einer soliden makroökonomischen Politik. Wir begrüßen die Schlußfolgerungen, zu denen die Ministerkonferenz über Beschäftigung in Lille gelangt ist, und haben vereinbart, die folgende Politik zu verfolgen:

– Wir bekräftigen unsere Auffassung, daß Investitionen in Menschen von ebenso zentraler Bedeutung sind wie Investitionen in Kapital. Wir werden deshalb einer soliden Grundbildung und der Vermittlung von speziellen Fertigkeiten, die eine lebenslange Aufgabe darstellen, sowie einem verbesserten Übergang von der Schule in das Arbeitsleben unsere besondere Aufmerksamkeit widmen;

– wir sind entschlossen, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen. Wir müssen Wege aufzeigen, wie die Beschäftigungsmöglichkeit von Menschen während ihres gesamten Arbeitslebens verbessert werden kann, indem wir den Übergang von einem Arbeitsplatz zu einem anderen erleichtern;

– wir verpflichten uns, in Übereinstimmung mit den jeweils besonderen Gegebenheiten in unseren Ländern praktische Reformen durchzuführen, die auf ein hohes Beschäftigungsniveau und weit verbreiteten Wohlstand abzielen: Hierzu gehören Reformen des Steuer- und des Sozialversicherungssystems, die gewährleisten, daß "Arbeit sich lohnt", insbesondere für die finanziell schwächsten Gruppen, die Senkung der Sozialversicherungsabgaben in Staaten mit hohen indirekten Beschäftigungskosten, die eine Belastung für geringer qualifizierte Arbeitsplätze bedeuten, sowie die Verbesserung von staatlichen Stellenvermittlungsagenturen;

– um den Unternehmergeist zu fördern, werden wir erforderlichenfalls den Regulierungsrahmen auf unseren Märkten für Güter und Dienstleistungen modernisieren, um die Fähigkeit unserer Volkswirtschaften zu erhöhen, auf einen raschen Wandel zu reagieren und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stimulieren; wir begrüßen die von der OECD in bezug auf Reformen des Regulierungsproblems geleistete Arbeit und sehen ihren Schlußfolgerungen entgegen;

– wir werden die Verbreitung neuer Technologien erleichtern, insbesondere unter kleinen und mittleren Unternehmen, die zahlreiche, qualitativ gute Arbeitsplätze schaffen.

30. Wir danken der IAO und der OECD für die Qualität ihrer Beiträge auf der Konferenz in Lille. Wir hoffen sehr, daß diese beiden Organisationen ihre Arbeit insbesondere über die Wechselwirkung zwischen makroökonomischer Politik und Strukturreformen sowie über die "optimale Praxis" in den Bereichen Technologie, Innovation und Investitionen in menschliches Kapital in den Betrieben mit den besten Wirtschaftsleistungen, sowie über eine Politik fortsetzen werden, die auf die Schaffung von mehr Beschäftigungschancen für die verwundbarsten Arbeitnehmer der Gesellschaft abzielt.

31. Wir begrüßen das in Japan geplante Treffen, auf dem eingehender über Beschäftigungsfragen nachgedacht werden soll.

IV. Verwirklichung einer neuen globalen Partnerschaft für Entwicklung: eine ehrgeizige Aufgabe für das 21. Jahrhundert

32. Dank solider nationaler Wirtschaftspolitik und einer zunehmenden Globalisierung der Weltwirtschaft verzeichnen viele Entwicklungsländer ein kräftiges Wachstum, das unterstützt wird von ihrer stärkeren Einbeziehung in den internationalen Handel und durch vermehrten Kapitalzufluß. Es wächst jedoch die Kluft zwischen diesen Ländern und insbesondere den Staaten mit niedrigem Volkseinkommen, die gegenwärtig nicht von diesen Chancen profitieren können und die weiter zurückfallen.

33. Wir müssen deshalb eine neue globale Partnerschaft zwischen Entwicklungsländern, entwickelten Ländern und multilateralen Institutionen formulieren. Dies erfordert eine Überprüfung der Entwicklungspolitik, einschließlich der Entwicklungshilfe, ihrer inhaltlichen Gestaltung sowie der bilateralen und multilateralen Instrumente, durch die sie bereitgestellt wird.

34. Diese neue Partnerschaft sollte darauf abzielen, alle Entwicklungsländer, unabhängig von ihrem Entwicklungsstand, in die Lage zu versetzen, an den Vorteilen der Globalisierung teilzuhaben. Deshalb sollte sie in erster Linie die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung zum Ziel haben. Dazu sollten die Verringerung von Armut und sozialer Ungerechtigkeit, die Achtung international anerkannter Arbeitsnormen, der Schutz von Kindern, eine Stärkung der Bürgergesellschaft, der Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung des Gesundheits- und Bildungswesens gehören.

35. Wir wollen, daß diese Partnerschaft zu konkreten Resultaten führt. Wir betonen die Nützlichkeit von Indikatoren, mit denen sich Fortschritte zur Verwirklichung der Entwicklungsziele in einzelnen Ländern messen lassen, zum Beispiel in Bereichen wie extreme Armut, Säuglings-, Kinder- und Müttersterblichkeit sowie Grundbildung. Andere wesentliche Entwicklungsaspekte, darunter eine Reihe von nicht meßbaren qualitativen Faktoren, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Wir begrüßen die laufenden Arbeiten der OECD zu diesem Thema.

36. Die neue Entwicklungspartnerschaft sollte beiden Seiten nützen und dem Geist der Solidarität und Lastenteilung zwischen allen Beteiligten entsprechen:

– Die Entwicklungsländer tragen eine grundlegende Verantwortung für die Förderung ihrer eigenen Entwicklung. Dies bedeutet die Umsetzung einer soliden und konsistenten Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Gestaltung eines politischen und rechtlichen Umfelds, das die Entwicklung des Privatsektors fördert, sowie Anreize für Binnen- und Auslandsinvestitionen. Demokratie, Menschenrechte und verantwortungsbewußtes staatliches Handeln sind unverzichtbare Komponenten der Entwicklung. Diese Länder sind aufgerufen, vorrangig Mittel für Programme der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung bereitzustellen und unproduktive Ausgaben, insbesondere übermäßige Militärausgaben – unbeschadet ihres Rechtes auf Selbstverteidigung –, zu vermeiden. Es ist in ihrem Interesse, sich aktiv in das multilaterale System zu integrieren und die regionale Zusammenarbeit zu fördern.

– Die entwickelten Staaten müssen die Anstrengungen der Entwicklungsländer im Geiste der Solidarität und Effizienz unterstützen. Ihre Wachstums- und Marktöffnungspolitik nützt auch den Entwicklungsländern. Bei der Umsetzung dieser Politik sollten sie auf die Schaffung eines Umfelds hinwirken, das den Handel mit den Entwicklungsländern und den privaten Finanztransfer in diese Länder fördert. Bilaterale Abkommen über Investitionsschutz und allgemeine Präferenzmaßnahmen tragen zu diesem Ziel bei. Wir erneuern unsere Verpflichtung, erhebliche Zuflüsse an öffentlicher Hilfe zu gewährleisten und diese Hilfe qualitativ zu verbessern. Die gesamte Völkergemeinschaft sollte für diese Aufgabe mobilisiert werden, und neue Geber sollten mehr Verantwortung übernehmen, damit die Lasten gleichmäßiger verteilt werden.

– Die untereinander und mit bilateralen Gebern zusammenarbeitenden multilateralen Entwicklungsinstitutionen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Entwicklung und der Ermutigung der Entwicklungsländer, die Armut in ihren Ländern zu verringern, eine solide Wirtschaftspolitik zu verwirklichen und die Leistungsfähigkeit ihrer Wirtschaft zu erhöhen. Sie müssen für diesen Zweck mit ausreichenden und angemessenen Finanzmitteln ausgestattet werden. Ihre Stärke hängt von der aktiven Beteiligung aller Mitglieder ab. Die Bemühungen der multilateralen Institutionen, die Entwicklungsländer dazu zu veranlassen, auf unproduktive Ausgaben zu verzichten, sollten weitergeführt und von den Geberländern im Rahmen ihrer eigenen bilateralen Hilfe und Kreditvergabe unterstützt werden.

37. Im Rahmen dieser neuen Partnerschaft muß der Schwerpunkt auf die Umsetzung einer stärker zielorientierten Politik mit vier einander ergänzenden Zielen gelegt werden:

– Externe finanzielle Unterstützung sollte die Unterschiede zwischen Transformationsländern, Schwellenländern und den ärmsten Ländern in vollem Umfang berücksichtigen. Subsahara-Afrika sieht sich nach wie vor ungewöhnlich schweren Problemen gegenüber. Wir werden unsere Mittel auf diejenigen Länder konzentrieren, die sie am dringendsten benötigen und wirksam einsetzen können, das heißt in deren Verhalten zum Ausdruck kommt, daß ihr politisches Programm glaubwürdig und ihre Regierung der Durchführung dieses Programms uneingeschränkt verpflichtet ist. Zuschüsse und konzessionäre Finanzmittel sollten in erster Linie zur Deckung des Finanzbedarfs der ärmsten Länder eingesetzt werden, die keinen oder nur begrenzten Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten haben, sofern sich zeigt, daß sie entschlossen sind, die Voraussetzung zu deren wirksamem Einsatz zu schaffen.

– Wir sollten der nachhaltigen Entwicklung und der Linderung von Armut deutlichere Priorität einräumen. Dies sollte sich in der Bereitstellung angemessener Mittel aus der öffentlichen Entwicklungshilfe für wesentliche Sektoren wie Gesundheit und Bildung, Basisinfrastruktur, sauberes Wasser, Umwelterhaltung, Kleinstunternehmen und kleine landwirtschaftliche Betriebe sowie landwirtschaftliche Forschung, beispielsweise mit Unterstützung von IFAD, niederschlagen.

– Wir sollten die Schaffung eines dynamischen und wettbewerbsfähigen Privatsektors in Entwicklungsländern, gestützt auf kleine und mittelständische Unternehmen, unterstützen. Die öffentliche Entwicklungshilfe kann bei der Schaffung der Voraussetzungen, unter denen der Privatsektor sich positiv entwickeln kann, eine Katalysatorrolle spielen.

– Schließlich sollten wir die weniger entwickelten sowie die am wenigsten entwickelten Länder (LLDC) stärker in die Weltwirtschaft integrieren, indem wir das ganze Spektrum der politischen Instrumente, die sich auf die Entwicklung auswirken, einsetzen. In dem multilateralen Umfeld, das im Gefolge des Übereinkommens der Uruguay-Runde entstanden ist, sollte dies ein wesentliches Ziel sein. Wir werden die Bemühungen der am wenigsten entwickelten Länder um eine solche Integration unterstützen, beispielsweise indem wir technische Hilfe in den Bereichen Investitionen, Privatisierung und Exportdiversifizierung gewähren und internationale Organisationen und Programme ermutigen, ähnliches zu tun. Wir werden die Bestimmungen des Beschlusses von Marrakesch über Maßnahmen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder umsetzen. In diesem Zusammenhang werden wir prüfen, was jeder von uns tun kann, um den Zugang dieser Länder zu unseren Märkten zu verbessern, und wir ermutigen andere, darunter auch andere Entwicklungsländer, das gleiche zu tun.

V. Verbesserung der Wirksamkeit der multilateralen Institutionen zum Nutzen der Entwicklung

38. Um diese globale Partnerschaft für Entwicklung wirksam zu unterstützen, müssen die multilateralen Institutionen ihre Anpassungs- und Reformanstrengungen fortsetzen. Wir begrüßen die breite Unterstützung für institutionelle Reformen, die sich im Lauf des vergangenen Jahres entwickelt hat, und wir sind entschlossen, zur Verstärkung dieser Dynamik beizutragen.

39. In Halifax riefen wir vor einem Jahr zu Reformen der internationalen Finanzinstitutionen auf, um die Koordinierung zu verbessern, Überschneidungen abzubauen und die Wirksamkeit dieser Institutionen zu steigern. Die Reformanstrengungen wurden während des letzten Jahres verstärkt. Die Reform des Entwicklungsausschusses hat es den Ministern aus Industrie- und Entwicklungsländern ermöglicht, Probleme gemeinsam zu erörtern und den Institutionen Leitlinien zu geben. Die Weltbank und der IWF arbeiten jetzt besser zusammen mit der Folge greifbarer Resultate, beispielsweise in ihren gemeinsamen Studien über Schulden und öffentliche Ausgaben. Die Zusammenarbeit zwischen den Spitzen der multilateralen Entwicklungsbanken hat sich verstärkt. Operationelle und administrative Reformen sind im Gange. Die Aufmerksamkeit muß jetzt der tatsächlichen Umsetzung gelten.

Wir würdigen die Arbeiten der multilateralen Entwicklungsbanken, die auf eine größere Transparenz der Ausschreibungsverfahren zielen. Wir ermutigen alle multilateralen Institutionen, Anstrengungen zur Unterstützung von Reformen zu unternehmen, die zur Förderung von verantwortungsbewußtem staatlichen Handeln und Eindämmung von korrupten Handelspraktiken beitragen.

Bei der Reform der Entwicklungsbanken sind dauerhafte Anstrengungen erforderlich, um bessere Ergebnisse bei den Projekten zu erzielen und gleichzeitig die Kosten weiter zu senken. Wir unterstützen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe des Entwicklungsausschusses, die auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Banken auf allen Ebenen abzielen.

40. In Halifax haben wir uns verpflichtet, die Erweiterung und Vertiefung des laufenden Reformprozesses im System der Vereinten Nationen zu fördern. Wir glauben, daß unsere Initiativen wesentlich dazu beigetragen haben, das Bewußtsein dafür zu schärfen, daß Veränderungen im System Voraussetzung für eine Verbesserung seiner Effizienz im Hinblick auf greifbare Vorteile für die Empfänger der verschiedenen Entwicklungsaktivitäten sind.

Wir begrüßen insbesondere das Ergebnis der neunten Tagung der UNCTAD in Midrand, wo es uns zusammen mit allen unseren Partnern gelungen ist, den Weg für eine durchgreifende Reform zu bahnen, die auch als wichtiger Bezugspunkt für die Reform des Wirtschafts- und Sozialbereichs der Vereinten Nationen betrachtet werden kann. Wir halten auch den vor kurzem gefaßten Beschluß, die Koordinierungsrolle des ECOSOC zu stärken, für bedeutsam. Wir begrüßen die Initiativen der regionalen Wirtschaftskommissionen der VN, ihre Aktivitäten zu überprüfen, Prioritäten anzupassen, Programme umzustrukturieren und ihr Personal zu reorganisieren, um Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu steigern.

Wir werden mit anderen Mitgliedern auf rasche Fortschritte bei der Reform der Vereinten Nationen hinarbeiten, um deren entwicklungspolitische Rolle effizienter zu gestalten und zu stärken.

41. Die Vereinten Nationen spielen eine ausschlaggebende Rolle bei der Gestaltung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten nachhaltiger Entwicklung und bei der Förderung des Konsenses über Entwicklungsziele und -politik.

Die prioritären Aufgabengebiete der Vereinten Nationen sind namentlich: Verringerung der Armut, Beschäftigung, Wohnungsfürsorge, die Bereitstellung von elementaren Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten Gesundheit und Bildung, Frauenförderung und Schutz von Kindern sowie humanitäre Hilfe im allgemeinen.

Die Vereinten Nationen spielen auch eine zentrale Rolle bei der Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, von Umweltschutz, Katastrophenhilfe und bei Stabilisierung nach Konflikten sowie von technischer Hilfe, um die ärmsten Länder in die Lage zu versetzen, am Welthandel und an internationalen Investitionen teilzuhaben.

42. Zur Steigerung ihrer Wirksamkeit im Entwicklungsbereich müssen die Vereinten Nationen ihre Rolle und ihre komparativen Vorteile klarstellen. Sie müssen die Effizienz des Sekretariats und des operationellen Apparats erhöhen, diese kohärenter machen und echte Koordinierung auf allen Ebenen sicherstellen. Diesbezügliche Vorschläge sollten sich auf bestehende Strukturen konzentrieren und auf Überlegungen aufbauen, die sich bereits in den verschiedenen Verhandlungen über die Reform der Vereinten Nationen herausgebildet haben.

43. Die Reform könnte sich auf die folgenden Hauptpunkte konzentrieren:

– die drei für Entwicklung zuständigen Abteilungen des Sekretariats sollten zusammengefaßt und einem Untergeneralsekretär unterstellt werden;

– der Untergeneralsekretär sollte insbesondere als Exekutivsekretär des ECOSOC fungieren, um dessen Rolle bei der Politikformulierung und Koordinierung zu stärken;

– der Generalsekretär sollte, unterstützt vom Untergeneralsekretär sowie dem Leiter des Büros Interne Aufsicht der VN und im Zusammenwirken mit den Leitern der Sonderorganisationen, dringlich die Rolle und Mandate dieser im Entwicklungsbereich tätigen Sonderorganisationen und Kommissionen überprüfen, um Überschneidungen zu vermeiden und deren Wirksamkeit zu erhöhen. Diese Überprüfung sollte sich auch auf die mögliche Zusammenführung ihrer Entwicklungsaufgaben erstrecken. Der Generalsekretär sollte diesbezügliche Empfehlungen geben und deren Umsetzung durch den Verwaltungsausschuß für Koordinierung und den ECOSOC verfolgen;

– nach seiner Ernennung sollte der Untergeneralsekretär den Prozeß durch eine Überprüfung bestehender VN-Entwicklungsfonds und -programme in enger Abstimmung mit den Leitern der betroffenen einzelnen Einrichtungen unterstützen. Wo immer sich überzeugende Gründe für eine Rationalisierung ergeben, sollten Fonds und Programme in das UNDP, das hierdurch gestärkt würde, überführt werden;

– der Untergeneralsekretär sollte auch die Rationalisierung der Wirtschaftsanalyse und des Berichtswesens der Vereinten Nationen in Abstimmung mit anderen mit der Wirtschaftsanalyse beschäftigten Organisationen wie dem IWF, der Weltbank und der OECD voranbringen, um Doppelarbeit zu vermeiden;

– die Vertretungen und Verwaltungen der VN an den jeweiligen Einsatzorten sollten weiter konsolidiert werden; die Termine für die Billigung von Länderprogrammen des UNDP, des UNFPA und des UNICEF sollten harmonisiert werden;

– aus gesteigerter Wirtschaftlichkeit resultierende Einsparungen sollten in Entwicklungsprogramme reinvestiert werden. Der Generalsekretär sollte Möglichkeiten zur Verwirklichung dieses Zieles prüfen.

44. UNCTAD IX war ein Meilenstein auf dem Weg der Erneuerung der UNCTAD. In enger Partnerschaft mit den anderen Mitgliedstaaten ist es uns gelungen, das zwischenstaatliche Instrumentarium der UNCTAD zu reformieren und ihre Arbeit wieder auf eine kleine Zahl vorrangiger Aufgaben zu konzentrieren, um die Entwicklung durch Handel und Investitionen mit dem Ziel zu fördern, die Integration der Entwicklungsländer in das internationale Handelssystem zu erleichtern. Wir verpflichten uns zur Umsetzung dieser Reformen. Die am wenigsten entwickelten Länder werden davon am meisten profitieren. Wir begrüßen auch die Initiative der WTO und der erneuerten UNCTAD zu einer Verbesserung der beidseitigen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Mandate.

45. Wir fordern zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den VN-Organisationen, den internationalen Finanzinstitutionen und der WTO auf:

– Regelmäßige Treffen zwischen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Geschäftsführenden Direktor des IWF, dem Präsidenten der Weltbank und dem Generaldirektor der WTO sowie auf anderen Ebenen würden koordiniertes und abgestimmtes Handeln dieser Institutionen sicherstellen. Diese engere Zusammenarbeit muß berücksichtigen, daß jede Institution sich auf Bereiche, in denen sie über komparative Vorteile verfügt, konzentrieren und Doppelarbeit vermeiden muß;

– das UNDP, andere VN-Organisationen, die Weltbank, der IWF, die WTO sowie regionale Entwicklungsbanken könnten bei der Erstellung von Länderstrategieberichten für ihre jeweiligen Leitungsgremien unter voller Mitwirkung des Gastlandes zusammenarbeiten. Regelmäßige Gebertreffen sollten in jedem Land durchgeführt werden, um den Informationsaustausch und die Gestaltung der Programme entsprechend den komparativen Vorteilen jeder Institution zu erleichtern. Bilaterale Geber sollten in diesen Prozeß einbezogen werden. Der Koordinator der Vereinten Nationen vor Ort oder der Vertreter der Weltbank oder regionalen Entwicklungsbank könnte diese Treffen in regelmäßigen Abständen organisieren. Solche Treffen tragen zur Koordinierung und Rationalisierung der Arbeit der Geber bei gleichzeitiger Kostenreduzierung bei;

– die nichtmilitärischen Aspekte von Friedensoperationen (einschließlich solcher Aufgaben wie Demokratisierung, Polizeiausbildung, Aufbau von Institutionen sowie Bereitstellung humanitärer Hilfe) sollten in einem umfassenden Ansatz behandelt werden. Insoweit befürworten wir eine engere Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen, den internationalen Finanzinstitutionen und den einschlägigen Regionalorganisationen mit dem Ziel, den Übergang von der Kriseninterventionsphase in die Wiederaufbauphase zu erleichtern. In Ländern, in denen Konflikte beigelegt wurden, sollten die Konsultationen zwischen multilateralen und bilateralen Gebern ebenfalls verstärkt werden.

VI. Bereitstellung der erforderlichen multilateralen Unterstützung für die Entwicklung

46. Die Wiederauffüllung der konzessionären Mittel der multilateralen Finanzinstitutionen muß abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang betonen wir die Bedeutung einer gerechten Lastenteilung und begrüßen das Auftreten neuer Geber; wir ermutigen andere Staaten, sich ebenfalls zu beteiligen.

47. Wir begrüßen es, daß alle Geber sich bereit erklärt haben, zu IDA-XI und der Aktivierung des Interims-Treuhandfonds beizutragen. Diese Einigung wird es der IDA ermöglichen, über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 22 Milliarden US-Dollar bereitzustellen. Dies ist ein bedeutender Erfolg. Es ist wichtig, daß alle Geber zum Gelingen von IDA-XI beitragen, indem sie ihre Verpflichtungen rechtzeitig honorieren.

48. Wir begrüßen ferner die Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds, dessen Arbeit für diesen Kontinent von zentraler Bedeutung ist, und würdigen die von der Geschäftführung der Bank bereits durchgeführten Reformen. Eine zeitige Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds ist ebenfalls wichtig.

49. Wir bekennen uns zur Fortsetzung der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF) als Kernstück der Unterstützung des Internationalen Währungsfonds für die ärmsten Länder, und wir begrüßen die Vorschläge des Geschäftsführenden Direktors des IWF, ESAF-Kredite zu günstigeren Bedingungen an eine begrenzte Zahl armer und hoch verschuldeter Länder zu vergeben, und zwar als Beitrag des IWF, um sie in eine dauerhaft tragbare Lage zu versetzen. Konstruktiv und positiv werden wir die Optionen für die Finanzierung der erforderlichen Subventionen prüfen, hauptsächlich aus vom IWF verwalteten Mitteln und ohne bilaterale Beiträge auszuschließen. Erforderlichenfalls sollte der IWF die Optimierung seines Reservenmanagements in Erwägung ziehen, um die Finanzierung der ESAF zu erleichtern. Dies wird es dem IWF ermöglichen, den ärmsten Ländern die Aussicht auf wachstumsorientierte makroökonomische Stabilität und Strukturreformen zu eröffnen.

50. Wir begrüßen die bei der Erleichterung der Schuldenprobleme und der aktiven Umsetzung der Neapel-Konditionen durch den Pariser Club erzielten Fortschritte. Uns ist jedoch bewußt, daß für einige hoch verschuldete arme Länder zusätzliche Schritte erforderlich sind, insbesondere zur Reduzierung von Schulden bei den multilateralen Institutionen und anderen bilateralen Gläubigern, die nicht Mitglieder des Pariser Clubs sind. In Übereinstimmung mit den von den Bretton-Woods- Institutionen entwickelten Vorschlägen hoffen wir auf eine konkrete Lösung spätestens bis zum nächsten Herbst auf folgender Grundlage:

– Die Lösung sollte einen Ausweg aus der dauerhaft nicht tragbaren Verschuldung bieten, einzelfallbezogen sein und je nach den konkreten Umständen in dem betroffenen Land gefunden werden, sobald es seine Bereitschaft zur Durchführung wirtschaftlicher Anpassung unter Beweis gestellt hat;

– die Fortsetzung der ESAF wird die Grundlage für eine Verringerung der Schulden dieser Länder beim IWF bilden;

– wir begrüßen den Vorschlag der Geschäftsführung der Weltbank, bis zu 500 Millionen US-Dollar für diese Initiative und substantielle Beträge in künftigen Jahren bereitzustellen. Wir werden einen Gesamtbeitrag der Weltbank in der Größenordnung von zwei Milliarden US-Dollar für diese Initiative unterstützen und darauf hinarbeiten. Wir erwarten, daß die Weltbank zusammen mit den regionalen Entwicklungsbanken praktische Finanzierungsmechanismen für die Behandlung ihrer Verschuldung gegenüber diesen Institutionen entwickeln wird;

– was bilaterale Kredite anbetrifft, so verpflichten wir uns, in Verbindung mit einem größtmöglichen Beitrag durch die Weltbank und den IWF darauf hinzuwirken, die finanzielle Lebensfähigkeit und eine auf Dauer tragbare Verschuldung all derjenigen Länder zu erreichen, die die erforderlichen Anpassungsbemühungen unternehmen. Wir anerkennen den von einigen Gläubigerländern bereits gewährten Erlaß von Schulden aus öffentlicher Entwicklungshilfe. Wir fordern die im Pariser Club vertretenen Gläubigerländer dringend auf, einzelfallbezogen für diese Länder, wo sie dies für angemessen halten, über die Neapel-Konditionen hinauszugehen. Zu diesen Maßnahmen würden unter anderem freiwillige Schuldenumwandlungsmodelle von bis zu 20 Prozent anstatt der gegenwärtigen 10 Prozent des Schuldenstands sowie eine erhöhte Schuldenerleichterung zählen. Parallel dazu werden alle anderen bilateralen Gläubiger ermutigt, auf der Grundlage der gleichen Beurteilung ihren eigenen vergleichbaren Beitrag zur Unterstützung dieser Länder zu leisten.

VII. Auf dem Weg zu einer erfolgreichen Integration der Transformationsländer in die Weltwirtschaft

51. Das Ende des Kalten Krieges hat der Globalisierung entscheidende Impulse verliehen, weil es ehemals sozialistischen Volkswirtschaften die Gelegenheit gab, den ihnen zukommenden Platz in der Weltwirtschaft einzunehmen.

52. Wir begrüßen die von vielen Transformationsländern, die makroökonomische Stabilisierungsmaßnahmen und Strukturreformen unternommen haben, erzielten wirtschaftlichen Fortschritte. Viele Staaten, insbesondere in Mitteleuropa, haben entschlossene Stabilisierungs- und Strukturreformprogramme eingeleitet und im letzten Jahr ein kräftiges Wirtschaftswachstum erzielt. Andere Länder, die noch nicht vollständig auf den Reformkurs eingeschwenkt sind, befinden sich noch im Rückstand. Die meisten Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leiteten ihre Reformen später als Mitteleuropa ein; in vielen von ihnen wird jedoch wohl in diesem Jahr das Wachstum einsetzen. Wir ermutigen alle Transformationsländer, ihre Wirtschaftsreformen fortzusetzen, um dieses Ziel zu erreichen oder das bereits Erreichte zu konsolidieren. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung dieser Reformen. Wir begrüßen die Einigung über die Aufstockung ihres Kapitals.

53. Wir unterstützen die Bemühungen der Ukraine um die Fortsetzung der politischen und wirtschaftlichen Reformen und um die weitere Integration in die Weltwirtschaft. In diesem Zusammenhang begrüßen wir das vor kurzem mit dem IWF vereinbarte Abkommen und ermutigen die Ukraine, das vereinbarte Reformprogramm vollständig umzusetzen.

Wir begrüßen die Erklärung des Moskauer Gipfeltreffens zur Ukraine sowie die Zusage von Präsident Kutschma, im Rahmen des Programms zur Stillegung der gesamten Anlage in Tschernobyl bis zum Jahr 2000 den Reaktorblock Nr.1 bereits bis Ende 1996 zu schließen. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur uneingeschränkten Umsetzung der mit der Ukraine geschlossenen Vereinbarung durch enge Zusammenarbeit mit diesem Land und auch den internationalen Finanzinstitutionen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die von der Völkergemeinschaft bereits gefaßten finanziellen Beschlüsse und betonen, daß alle betroffenen Parteien das vereinbarte umfassende Programm einhalten müssen.

54. Wir unterstützen die laufenden politischen Reformen in Rußland sowie das Bekenntnis zur Demokratie. Wirtschaftliche und politische Reformen verstärken sich gegenseitig und versetzen Rußland in die Lage, eine wichtigere Rolle in der Weltwirtschaft zu spielen. Wir begrüßen die Einigung zwischen den russischen Behörden und dem IWF über ein Reformprogramm im Rahmen der Erweiterten Fondsfazilität. Diese Einigung beweist Rußlands unveränderte Entschlossenheit, die finanzielle Stabilisierung und die Wirtschaftsreformen fortzusetzen. Der wirtschaftliche Erfolg Rußlands und seine Integration in die Weltwirtschaft hängen von der uneingeschränkten Umsetzung der übernommenen Verpflichtungen ab. Von ausschlaggebender Bedeutung für die wirtschaftliche Erholung sind nunmehr Investitionen des Privatsektors, die ein verläßliches wirtschaftliches, rechtliches und administratives Umfeld voraussetzen. Wir begrüßen das historische Abkommen zwischen Rußland und dem Pariser Club über eine umfassende mittelfristige Umschuldung der russischen Auslandsschulden. Dies wird dem Land einen Ausweg aus wiederkehrenden Umschuldungen ermöglichen. Dieses Abkommen ebnet den Weg für Gespräche zwischen Rußland und den Mitgliedern des Pariser Clubs zu der Frage, ob Bedingungen für Rußlands Beteiligung als Gläubiger vereinbart werden können.

Nächstes Gipfeltreffen

55. Wir haben die Einladung des Präsidenten der Vereinigten Staaten angenommen, im nächsten Jahr in Denver zusammenzukommen.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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