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Wirtschaftsgipfel Birmingham

Vereinigtes Königreich: 15-17 Mai 1998

Wirtschaftsgipfel Birmingham Vereinigtes Königreich

Treffen der G 8-Außenminister am 8. und 9. Mai 1998 in London
Schlussfolgerungen

1. Wir, die Außenminister der G 8 und Vertreter der Europäischen Gemeinschaft, sind am 8. und 9. Mai zusammengetroffen. In dem Bewußtsein der wachsenden Notwendigkeit, immer enger zusammenzuarbeiten, um Sicherheit und Wohlstand in der Welt zu gewährleisten, erörterten wir eine Reihe globaler und regionaler Fragen von gemeinsamem Interesse. Einige Fragen werden von unseren Staats- und Regierungschefs auf dem G 8-Gipfeltreffen in Birmingham aufgegriffen werden. Zu anderen haben wir die folgenden Schlußfolgerungen gezogen.

Globale Fragen
Umwelt

2. Wir unterstützen uneingeschränkt die Ergebnisse der letztjährigen Überprüfung der seit dem Erdgipfel von Rio erzielten Fortschritte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen und die Schlußfolgerungen des Treffens der G 8-Umweltminister im Leeds Castle. Wir bekräftigen, daß es unser vorrangiges Ziel ist, für nachhaltige Entwicklung und die Verringerung der Armut einzutreten und mit anderen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, um dies zu erreichen. Wir sind übereingekommen, den globalen Bemühungen um nachhaltige Entwicklung eine neue Dynamik zu verleihen, indem die nachstehenden Maßnahmen ergriffen werden.

3. Wir haben heute ein Aktionsprogramm zu Wäldern veröffentlicht und uns zu dessen Umsetzung verpflichtet. Darin sind spezifische Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf innerstaatlicher und internationaler Ebene ausgewiesen, die die Arbeit des Zwischenstaatlichen Forums für Wälder und anderer zwischenstaatlicher Initiativen ergänzt. Wir unterstreichen die Wichtigkeit von Partizipation und Transparenz bei der Entwicklung und Umsetzung praxisorientierter Ansätze der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die umweltbezogene, ökologische, soziale und wirtschaftliche Werte widerspiegeln. Wir sehen der Zusammenarbeit untereinander und mit anderen Partnern, einschließlich solcher außerhalb des Regierungsbereichs, bei der Umsetzung des Aktionsprogramms, für das im Jahr 2000 ein Fortschrittsbericht vorgelegt wird, erwartungsvoll entgegen. Die jüngsten großflächigen Waldbrände verleihen dieser Aufgabe besondere Dringlichkeit.

4. 1998 ist das internationale Jahr des Meeres. Die Welt muß dieses Jahr für Überlegungen nutzen, wie die sieben Zehntel unseres Planeten, die von Meer bedeckt sind, besser bewirtschaftet werden können. Die Regierungen müssen auf nationaler und internationaler Ebene Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt treffen und das Bewußtsein der Öffentlichkeit für deren lebenswichtige Bedeutung schärfen. Wir verpflichten uns, aktiv mit anderen auf der Tagung der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung 1999 auf Schlußfolgerungen hinzuarbeiten, die dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Meere, auch auf regionaler Ebene, dienen können. Wie bereits von den G 8-Umweltministern bei ihrem Treffen im Leeds Castle festgelegt, werden wir umfangreichere und besser koordinierte Maßnahmen in bezug auf die biologische Vielfalt im Meer, einschließlich regionaler Initiativen, insbesondere in bezug auf umschlossene und halbumschlossene Meere und die Arktis fördern. Wir begrüßen die Absicht des Vereinigten Königreichs, im Dezember 1998 einen zweiten Londoner Workshop zum Thema Meer abzuhalten, der als Forum für die Vorbereitung auf die Tagung der Kommission für nachhaltige Entwicklung dienen kann. Wir verpflichten uns, erneute Anstrengungen zu unternehmen, um die bestehenden internationalen Übereinkünfte und Initiativen, einschließlich des VN-Übereinkommens über gebietsübergreifende Fischbestände, umzusetzen.

5. Was das Süßwasser betrifft, so ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser und angemessener Hygiene im Rahmen einer sachgemäßen integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen von ausschlaggebender Bedeutung für die Krankheitsbekämpfung, die Verbesserung der Ernährungssicherheit und die Armutsbekämpfung. Die Bewirtschaftung von Wasserressourcen muß die Verbindung von Wasserqualitäts- und -quantitäts- mit Landbewirtschaftungsmaßnahmen zum Ausdruck bringen und verdeutlichen, daß Ökosysteme einschließlich der Wasserressourcen vor Verschmutzung geschützt werden müssen. Verantwortungsbewußte Wasserbewirtschaftungsstellen einschließlich Regierungen müssen sich auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene organisieren, um diese Ziele zu erreichen. Wir verpflichten uns daher, die Entwicklung von Partnerschaften, auch mit dem Privatsektor, zu unterstützen, um den strategischen Ansatz für die Süßwasserbewirtschaftung anzuwenden, der auf der jüngsten Sitzung der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung beschlossen wurde. Wir begrüßen die Ministererklärung, die im März auf der Pariser Konferenz über Wasser und nachhaltige Entwicklung verabschiedet wurde, und unterstreichen die Bedeutung, die der Folgearbeit zu ihrem Programm vordringlicher Maßnahmen zukommt.

6. Wir erkennen an, daß nationale Strategien ein wesentliches Hilfsmittel der Politikgestaltung sind, da sie die ökologische, die soziale und die wirtschaftliche Dimension nachhaltiger Entwicklung insgesamt berücksichtigen. Wir verpflichten uns, mit den Entwicklungsländern zusammenzuarbeiten, um dazu beizutragen, daß alle Staaten bis 2002 über einschlägige Strategien für eine nachhaltige Entwicklung verfügen und deren Umsetzung bis 2005 auf den Weg bringen.

7. Wir bekunden unsere Unterstützung für den neuen Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und hoffen auf eine Neubelebung der Rolle von UNEP als führender globaler Autorität in Umweltfragen.

8. Wir begrüßen die erfolgreiche Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität mit 2,75 Milliarden US-Dollar und bekräftigen unsere Verpflichtung ihr gegenüber als wesentlichem Finanzierungsmechanismus zur Förderung der globalen Umwelt.

9. Wir begrüßen den Erfolg der ersten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung in Rom und setzen uns für dessen vollständige Umsetzung ein.

10. Wir erkennen die Notwendigkeit an, Maßnahmen bezüglich der Probleme zu ergreifen, die von persistenten organischen Schadstoffen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen, und begrüßen, daß im Juni in Montreal Verhandlungen über ein multilaterales Übereinkommen aufgenommen wurden. Wir wissen um die Notwendigkeit, die Probleme anzugehen, denen einige Entwicklungsländer bei der Verringerung und allmählichen Einstellung der Verwendung bestimmter persistenter Chemikalien gegenüberstehen.

11. Aufbauend auf den Bemühungen innerhalb der OECD, Umweltfaktoren bei der Vergabe öffentlicher Ausfuhrkredite zu berücksichtigen, ermuntern wir die OECD, weitere Arbeiten mit diesem Ziel durchzuführen, und ersuchen sie, im kommenden Jahr einen Bericht vorzulegen.

Nukleare Sicherheit

12. Der nuklearen Sicherheit kommt höchste Priorität zu. Wie von unseren Energieministerkollegen bei ihrem Treffen im April bestätigt, ist es unsere feste Absicht, die auf dem Moskauer Gipfeltreffen über nukleare Sicherheit und Sicherung im Jahre 1996 eingegangenen Verpflichtungen vollständig einzuhalten. Hierzu zählt unsere aktive und konstruktive Beteiligung an der Arbeit im Rahmen der internationalen Übereinkommen über die Sicherheit von Kernkraftwerken sowie über abgebrannte Brennelemente und die Behandlung radioaktiver Abfälle. Wir erörterten die Lage im Reaktorblock Nr.1 des Kernkraftwerks Kursk. Wir stimmten überein, daß es notwendig ist, alle Bestimmungen des Übereinkommens über den Nuklearen Sicherheitsfonds vollständig einzuhalten. Wir stellten fest, daß die russischen Behörden eine Gruppe der EBWE eingeladen haben, Mitte Mai gemeinsam mit Gosatomnadsor die Sicherheitsbedingungen des Reaktors zu untersuchen, und daß sie sich dazu verpflichtet haben, daß jeder weitere Betrieb des Reaktors vor Abschluß der ausführlichen Sicherheitsprüfung in Übereinstimmung mit den Empfehlungen beider Organisationen erfolgt. Ferner ist es wichtig, das Nuklearhaftungsrecht weiterhin im nationalen und internationalen Rahmen zu entwickeln und umzusetzen. Wir begrüßen die Annahme des Protokolls zur Änderung des Wiener Übereinkommens über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden und des Übereinkommens über ergänzende Entschädigungsleistungen.

13. Wir werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie den Neuen Unabhängigen Staaten zu helfen, die nukleare Sicherheit zu verbessern. Die vollständige Umsetzung der im Rahmen des Nuklearen Sicherheitsfonds seit 1993 getroffenen Vereinbarungen hat nach wie vor hohe Priorität. Was Tschernobyl und die Umsetzung der Vereinbarung (MoU) betrifft, so werden weitere Fortschritte bei der Schaffung eines internationalen Fonds für die Finanzierung eines umfassenden Programms zur Sicherung des "Sarkophags" erzielt. Mehr als die Hälfte der erforderlichen 760 Millionen Dollar wurde bereits aufgebracht, und die ersten Projekte werden in Kürze in Angriff genommen. Wir fordern alle Staaten, die noch keine Mittel zugesagt haben, nachdrücklich auf, sich den 18 Ländern und der Europäischen Union anzuschließen, die dies bereits getan haben, und so dazu beizutragen, daß dieses wichtige Projekt bis zum Jahr 2006 abgeschlossen werden kann. Wir bekräftigen ferner, daß Beiträge anderer Geber, wie auf dem Gipfeltreffen von Denver gefordert, notwendig sind.

VN-Fragen

14. Die Vereinten Nationen können bei der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie bei der Förderung nachhaltiger Entwicklung auf unsere feste Unterstützung zählen. Wir unterstützen weiterhin eine durchgreifende institutionelle Reform mit dem Ziel der Stärkung des Systems der Vereinten Nationen. Im vergangenen Sommer haben wir gemeinsam mit der überwältigende Mehrheit der VN-Mitglieder Kofi Annans weitreichende Vorschläge begrüßt. Wir sind erfreut, daß einige davon bereits in die Tat umgesetzt wurden, insbesondere die neue Entwicklungsgruppe, die Ernennung von Louise Frechette zur ersten Stellvertretenden VN-Generalsekretärin und die Verbesserung der Führungspraxis innerhalb des gesamten Systems.

15. Es bleibt jedoch noch viel zu tun. Die Hauptverantwortung liegt bei den Mitgliedstaaten. Wir werden uns für eine Einigung über die weiteren Empfehlungen Kofi Annans einsetzen, darunter ergebnisorientierter Haushaltsprozeß, die generelle zeitliche Begrenzung von Programmen ("sunset provisions"), größere Kohärenz vor Ort und Reinvestition von Ersparnissen aus einer gesteigerten Wirtschaftlichkeit in Entwicklungsprogramme mit hoher Priorität. Wir werden ferner zu einer weiteren Straffung, insbesondere der nachgeordneten ECOSOC-Gremien, zu einer besseren Abstimmung innerhalb der VN und zu besseren Kontakten zur Zivilgesellschaft und zu anderen internationalen Institutionen ermutigen.

16. Die Vereinten Nationen haben nach wie vor ernste finanzielle Probleme. Wir müssen eine Lösung finden, die die volle und rechtzeitige Begleichung aller Zahlungsverpflichtungen und die Ausarbeitung eines logischeren und gerechteren Beitragsschlüssels einschließt.

17. Die G 8 mißt der Konfliktverhütung große Bedeutung bei: Wir unterstützen Kofi Annans Schritte zur Verbesserung der Fähigkeiten der VN in diesem Bereich, zur Einbeziehung von Menschenrechtsbelangen in alle Tätigkeiten dieser Art und zur Entwicklung enger Beziehungen zu regionalen Organisationen. Wir werden ihm unsere verstärkte Unterstützung bei seinen vorbeugenden Maßnahmen zur Konfliktverhütung anbieten.

18. Wir begrüßen die Empfehlungen des Generalsekretärs zur Konfliktlösung in Afrika und die Bemühungen der Mitgliedstaaten, unter der Federführung der VN mit afrikanischen Staaten zusammenzuarbeiten, um ihre Fähigkeit zur Friedenserhaltung zu erhöhen und die Rolle der Organisation für Afrikanische Einheit sowie afrikanischer subregionaler Organisationen bei der Verhütung, Bewältigung und Lösung von Konflikten im Sinne der Charta der Vereinten Nationen auszuweiten. Wir unterstreichen erneut die Bedeutung der koordinierenden Rolle der VN bei der Minenräumung.

19. Gewaltsame Konflikte haben oft ihre Wurzeln in sozialer und wirtschaftlicher Ungerechtigkeit. In Handels-, Hilfs- und Wirtschaftsreformprogrammen sollte dies berücksichtigt werden. Nach dem Ende der Gewaltanwendung muß der Sicherheitsrat den Übergang von militärischen friedenserhaltenden Operationen zu Friedenskonsolidierung und Wiederaufbau unterstützen. Zivile Polizeieinheiten der VN und die Menschenrechtsbeauftragten vor Ort spielen hierbei eine wesentliche Rolle für den Schutz der Menschenrechte und den Wiederaufbau der Demokratie. Es besteht jedoch Bedarf an besserer Ausbildung und raschem Einsatz. Wir bekräftigen die Bedeutung, die UNDPA als Anlaufstelle der VN für die Friedensschaffung zukommt.

20. Täter, die verabscheuungswürdige Verbrechen begangen haben, dürfen ihrer Strafe nicht entgehen. Werden sie vor Gericht gestellt, so schreckt dies andere ab. Wir unterstützen mit Nachdruck die Schaffung eines glaubwürdigen und leistungsfähigen Internationalen Strafgerichtshofs. Da es wichtig ist, daß sich eine große Zahl von Staaten aus allen Regionen der Welt an dem Gerichtshof beteiligt, rufen wir alle Staaten auf, den Erfolg der bevorstehenden Konferenz in Rom sicherzustellen.

Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung

21. Bei der Verfolgung unserer gemeinsamen Ziele in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung setzen wir uns für Maßnahmen in den folgenden Bereichen ein:

- Intensivierung und erfolgreicher Abschluß der Verhandlungen über Maßnahmen, einschließlich Maßnahmen zur wirkungsvollen Abschreckung und Verifikation, zur Stärkung des Übereinkommens über biologische Waffen und Toxinwaffen mit dem Ziel, baldmöglichst ein rechtlich verbindliches Protokoll zu verabschieden;

- sichere und effiziente Handhabung von spaltbarem Material, das nicht mehr für Verteidigungszwecke benötigt wird. Wir begrüßen die Bemühungen der G 8-Staaten, die Problematik des waffentauglichen Materials anzugehen. Auf einer Tagung von Fachleuten aus Industrie und Finanzwelt wurde im März in London eine stärkere und wirkungsvollere Abstimmung zwischen laufenden Projekten und die Entwicklung einer Reihe von Finanzierungsoptionen gefordert. 1999 sollte ein Sachverständigentreffen abgehalten werden, bei dem die Fortschritte geprüft und neue technische Lösungen entwickelt werden;

- weitere Umsetzung des "Programms zur Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Kernmaterial". Im März wurde ein erfolgreicher Testlauf des Kontaktstellen-Systems durchgeführt. Wir werden weiter darauf hinarbeiten, die Beteiligung an dem Programm auszuweiten. Innerhalb der G 8 werden wir in diesem Jahr eine Studie über die Grenzüberwachungsausrüstung durchführen;

- weitere Stärkung des Systems der Sicherungsmaßnahmen: Wir rufen alle Länder nachdrücklich auf, so bald wie möglich Zusatzprotokolle über Sicherungsmaßnahmen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu schließen und in Anerkennung der Bemühungen der Organisation, das System wirkungsvoller zu gestalten, sicherzustellen, daß ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Realisierung dieser wichtigen Errungenschaft im Bereich der Nichtverbreitung erforderlich sind.

22. Wir setzen unser Engagement zur Bewältigung der nach wie vor bestehenden Risiken der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersystemefort. Wir werden darauf hinarbeiten, den Erfolg des verstärktenÜberprüfungsprozesses des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) sicherzustellen. Wirwerden die Arbeit der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen an der kosteneffizienten Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens unterstützen undrufen alle Staaten, die noch nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind, auf, es zu ratifizieren oder ihm beizutreten. Wir fordern alle, die dem NVV noch nicht beigetreten sind, auf, dies zu tun und den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu unterzeichnen und zu ratifizieren.Wir werden UNSCOM und die IAEO weiterhin uneingeschränkt bei ihren Bemühungen unterstützen, die irakischen Programme zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen zu beseitigen und die Einhaltung der einschlägigenResolutionen des VN-Sicherheitsrats zu überwachen. Wir treten nach wie vordafür ein, daß Verhandlungen über ein Übereinkommen über das Verbot derHerstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper umgehend aufgenommen und baldmöglichst abgeschlossen werden. Ferner hoffen wir weiterhin auf das Inkrafttreten des START-II-Abkommens und die Aufnahme der START-III-Verhandlungen. Wir begrüßen die laufenden Arbeiten zur Anpassung des KSE-Vertrags an die veränderten Verhältnisse in Europa und sehen dem Abschluß der Verhandlungen hoffnungsvoll entgegen. Wir bekräftigen unser Eintreten für die Verpflichtungen, an die sich alle Vertragsparteien nach Artikel VI des NVV halten müssen.

23. Wir sind nach wie vor besorgt über die potentiell destabilisierende Wirkung von Ansammlungen konventioneller Waffen in Spannungsregionen. Wir halten die Förderung weiterer praktischer Abrüstungsmaßnahmen zur Friedenskonsolidierung in Gebieten, die unter Konflikten zu leiden hatten, für sinnvoll. Wir ermuntern interessierte Staaten, ihre Bemühungen in dieser Richtung insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen fortzusetzen, und bekräftigen die Bedeutung von Transparenz und Verantwortung beim Transfer von konventionellen Waffen sowie von Mehrzweckgütern und -technologien. Wir heben daher nochmals hervor, daß wir die Ziele der Wassenaar-Vereinbarung uneingeschränkt unterstützen. Wir bekräftigen ferner, daß wir für eine Verbesserung des VN-Waffenregisters eintreten. Zusätzlich werden wir uns in den entsprechenden Foren dem Problem der Verbreitung von Kleinwaffen widmen. Wir unterstützen die Empfehlungen der VN-Gruppe von Regierungssachverständigen für Kleinwaffen, setzen uns für ihre Umsetzung ein und ersuchen die VN, weitere Maßnahmen zur Behandlung dieses Problems in Erwägung zu ziehen. Wir erkennen die Bedrohung, der die zivile Luftfahrt durch tragbare Luftabwehrsysteme (MAN PADS) ausgesetzt ist, und rufen zu weiterer Arbeit an diesem Problem auf.

Antipersonenminen

24. Die Auflegung des Übereinkommens von Ottawa zur Unterzeichnung war ein bedeutender Schritt zur Verwirklichung einer Welt ohne Antipersonenminen. Wir rufen zu einer weltweiten Erfüllung seiner Zielsetzungen auf. Wir nehmen zur Kenntnis, daß es in naher Zukunft in Kraft treten wird. Wir begrüßen die Beiträge, die durch verschiedene Verbote, Moratorien und andere Beschränkungen gemacht wurden, um die humanitären Auswirkungen von Landminen zu bewältigen. Wir fordern alle Länder mit Nachdruck auf, durch die Unterzeichnung und Ratifikation der einschlägigen internationalen Übereinkünfte, zum Beispiel des Übereinkommens von Ottawa und des geänderten Protokolls II des VN-Übereinkommens über konventionelle Waffen, sowie durch ergänzende Arbeiten anderer internationaler und regionaler Foren, in Anerkennung der besonderen Bedeutung der VN-Abrüstungskonferenz, weitere Fortschritte zur Erreichung dieses Ziels zu machen. Wir ermutigen die internationale Gemeinschaft, bei ihren Bemühungen zur Minenräumung mit dem Ziel, jedes weitere Minenopfer zu verhindern, auch durch den neugeschaffenen Minenräumdienst der Vereinten Nationen wirkungsvoller zusammenzuarbeiten und ihre Bemühungen um die Bereitstellung wirksamer Hilfe für Minenopfer und ihre dauerhafte Rehabilitierung zu verstärken.

Demokratie und Menschenrechte

25. In diesem Jahr, in dem wir den 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) begehen, zollen wir all denjenigen Anerkennung, die sich für die Verteidigung und den Schutz der Menschenrechte engagieren. Wir setzen uns mit Nachdruck für die Stärkung demokratischer Werte, verantwortungsbewußten staatlichen Handelns und der Rechtsstaatlichkeit auf der ganzen Welt ein. Menschenrechte sind universell, und wir rufen alle Staaten auf, niemandem aufgrund der Staatsangehörigkeit, der Volkszugehörigkeit, der Rasse, des Geschlechts, der Religion, der Meinung oder der Sprache Menschenrechte und Grundfreiheiten vorzuenthalten.

26. Wir werden uns weiterhin für die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen. Wir werden

- die wesentliche Funktion der Zivilgesellschaft unterstreichen, indem wir auch unter jungen Menschen, Minderheiten und anderen gefährdeten Gruppen das Menschenrechtsbewußtsein stärken und indem wir Gruppen aus der Zivilgesellschaft neue Formen von Hilfe anbieten; eingedenk des Ziels der weltweiten Ratifikation der Menschenrechtsübereinkünfte werden wir ferner unsere Bemühungen um weitestgehenden Beitritt zu den Menschenrechtsübereinkünften fortsetzen;

- der neuen Hohen Kommissarin für Menschenrechte politische und finanzielle Unterstützung gewähren, indem wir uns dafür einsetzen, daß ein angemessener Teil des regulären VN-Haushalts für Menschenrechtsbelange eingesetzt wird und daß weiterhin freiwillige Beiträge zu den Fonds und Programmen geleistet werden, die sie verwaltet; wir werden die Bemühungen zur Harmonisierung und Einbettung der Menschenrechte, einschließlich einer geschlechterspezifischen Perspektive, in alle VN-Programme und -Politiken, darunter die Aktivitäten zur Konsolidierung des Friedens, unterstützen und den 50. Jahrestag der AEMR feierlich begehen;

- auf den baldigen erfolgreichen Abschluß der Bemühungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) um Ausarbeitung eines neuen Übereinkommens über extreme Formen der Kinderarbeit dringen, das internationale ILO-Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit noch stärker unterstützen und den Aktionsplan der Osloer Konferenz über Kinderarbeit umsetzen; wir werden daran arbeiten, die Rechte der Kinder in bewaffneten Konflikten zu schützen und ihre Ausbeutung zu verhindern, und die Tätigkeit des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte unterstützen;

- uns für die Annahme der ILO-Erklärung über Grundlegende Arbeitnehmerrechte einsetzen;

- die Annahme freiwilliger Kodexe für ethisch einwandfreie Geschäftspraktiken fördern, die sich an international anerkannten Standards orientieren;

- in den internationalen Finanzinstitutionen unsere Aufmerksamkeit weiterhin den Fragen Offenheit und Transparenz sowie verantwortungsbewußtes staatliches Handeln zuwenden;

- in Bekräftigung unseres Eintretens für Demokratie, Entwicklung, die Achtung der Menschenrechte und Frieden die Wirkung von Programmen zur Förderung verantwortungsbewußten staatlichen Handelns in Entwicklungsländern verstärken, indem wir diese zu eigenen Initiativen ermuntern und die Abstimmung zwischen den Gebern und mit den Empfängerländern verbessern, zum Beispiel durch die Pilotbemühungen der OECD in Afrika, wo in Mali am 4./5. Mai erstmals ein multilateraler Workshop über Entwicklung und verantwortungsbewußtes staatliches Handeln durchgeführt wurde; wir werden an Programmen zur Konsolidierung des Friedens mitwirken, die auf Stabilisierung und Versöhnung abzielen, und unsere Arbeit zur Bewältigung des Problems zu hoher Militärausgaben fortsetzen;

- den Wert staatlich geförderter Organisationen, die sich für die Demokratie einsetzen, bekräftigen.

Terrorismus

27. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, den Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen ungeachtet der Motive zu bekämpfen, terroristischen Forderungen nicht nachzugeben und uns für abgestimmte internationale Maßnahmen gegen dieses Übel einzusetzen. Wir begrüßen die erheblichen Fortschritte, die bei der Terrorismusbekämpfung durch die Umsetzung der 25 von den G 8 1996 verabschiedeten Maßnahmen und weiterer auf dem Gipfeltreffen von Denver beschlossener Schritte, darunter die Annahme des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge, erzielt wurden. Wir unternehmen die folgenden Schritte, um die internationale Zusammenarbeit zu verstärken: Alle Regierungen werden aufgefordert, die elf internationalen Übereinkünfte zur Terrorismusbekämpfung bis zum Jahr 2000 zu ratifizieren; Aushandlung des Entwurfs eines VN-Übereinkommens zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus; Austausch von Zusammenfassungen der nationalen Krisenbewältigungsverfahren der G 8; Förderung der Konsultation, der Zusammenarbeit und des gemeinsamen Vorgehens mit anderen Staaten; Austausch von Informationen über neue oder wachsende Bedrohungen einschließlich derer, die von chemischem und biologischem Terrorismus ausgehen.

28. Wir billigen den Bericht unserer Sachverständigen und stellen fest, daß in folgenden prioritären Bereichen weiteres Handeln erforderlich ist:

- Verhinderung der Mittelbeschaffung durch Terroristen. Wir haben Punkte für G 8-Maßnahmen herausgearbeitet und vergleichen die innerstaatlichen Gesetzgebungen. Sachverständige der G 8 werden tagen, um sich über die besten Vorgehensweisen auszutauschen und praktische Maßnahmen für eine erweiterte Zusammenarbeit festzulegen.

- Keine Zugeständnisse an Terroristen. Die Bildung einer einheitlichen Front gegen Lösegeldzahlungen ist zur Abschreckung von Geiselnehmern erforderlich. Zur Förderung eines gemeinsamen Ansatzes haben wir uns auf eine Reihe von Grundsätzen geeinigt und Organisationen, die in besonders gefährdeten Ländern tätig sind, Beratung angeboten. Ein Workshop der G 8 wird die Koordination und den Informationsaustausch verstärken.

- Kein Zugang zu Waffen, Sprengstoff und damit in Zusammenhang stehenden Gütern für Terroristen. Die Lyon-Gruppe legt einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Handels mit illegalen Schußwaffen vor. Wir vergleichen die Ausfuhrkontrollen für Sprengstoffe und ähnliche Güter und haben uns über die Grundlage für die zukünftige Arbeit geeinigt; dazu gehört auch die Festlegung des Umfangs strengerer Exportkontrollen für Güter, die für Terroristen von Nutzen sind.

- Erhöhte Sicherheit des Luftverkehrs. Zehn Jahre nach Lockerbie und eingedenk der auf Flüge der Air India (1985) und der UTA (1989) verübten brutalen Anschläge brachten wir unsere tiefe Besorgnis über von der ICAO in jüngster Zeit gesammelte Beweise dafür zum Ausdruck, daß einige Vertragsstaaten die Sicherheitsmaßnahmen für den internationalen Luftverkehr immer noch nicht zufriedenstellend umgesetzt haben. Wir bekräftigen das Engagement der G 8 für eine volle Umsetzung der im Rahmen des Abkommens von Chicago vereinbarten Standards und Empfehlungen und rufen alle Staaten nachdrücklich auf, die Umsetzung energisch zu betreiben.

Ansteckende Krankheiten

29. Die Auswirkungen ansteckender und parasitärer Krankheiten geben weiterhin Anlaß zu Besorgnis. Die G 8 verpflichtet sich, den Staaten zu helfen, dieser Herausforderung zu begegnen, indem beispielsweise die nationalen Gesundheitsdienste gestärkt, die Überwachungskapazität verbessert, Strategien zur Verringerung der Gefahr einer Resistenzbildung von Bakterien gegen Medikamente durch geeignete Art und Weise des Medikamenteneinsatzes erarbeitet, alternative Interventionsmaßnahmen entwickelt und die Abwehrkräfte der Kinder gegen Krankheiten durch eine angemessene Anreicherung von Lebensmitteln mit Mikronährstoffen erhöht werden. Fachleute aus den G 8-Staaten und der WHO werden in diesem Monat zusammenkommen, um über die derzeit weltweit bestehenden Überwachungssysteme Bilanz zu ziehen und Möglichkeiten zu prüfen, wie die WHO bei der Entwicklung globaler Überwachungsnetze unterstützt werden kann.

30. Erneut nehmen wir mit Sorge die Schätzung von Unaids zur Kenntnis, derzufolge gegenwärtig mehr als 30 Millionen Menschen mit HIV/Aids infiziert sind. Präventionsmaßnahmen kommt weiterhin prioritäre Bedeutung zu. Wir werden unsere Zusammenarbeit mit den Ländern fortsetzen, die die größte Last in bezug auf diese Krankheit tragen, damit kostengünstige Mechanismen entwickelt und verbreitet werden, mit der die Rate der HIV-Infektionen und das dadurch verursachte Leid verringert werden können. Letztendlich ist und bleibt das Ziel ein Impfstoff, und die G 8 wird die wissenschaftliche Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines wirksamen und erschwinglichen Impfstoffs fortführen.

Straftaten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum

31. Wir sind uns dessen bewußt, daß Straftaten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum wie Markenpiraterie und -fälschung ein immer größeres Problem darstellen, das uns alle angeht. Wir sind uns darin einig, daß gegen derartige Straftaten in unseren eigenen Ländern effektiv vorgegangen werden muß und andere Länder darin bestärkt werden müssen, so bald wie möglich die anspruchsvollen Durchsetzungsbestimmungen des WTO-TRIPS-Übereinkommens zu erfüllen, so daß das Ausmaß der Markenepiraterie und -fälschung weltweit tatsächlich verringert werden kann. Wir sind übereingekommen, Möglichkeiten für eine bessere Zusammenarbeit und einen intensiveren Informationsaustausch zwischen den Regierungen und den Inhabern der Rechte an geistigem Eigentum zu sondieren, um einen wirksameren Schutz von geistigem Eigentum zu erleichtern.

Regionale Fragen

Bosnien und Herzegowina

32. Frieden und Aussöhnung in Bosnien, die unmittelbar mit der Sicherheit in Europa zusammenhängen, haben für die G 8-Staaten nach wie vor oberste außenpolitische Priorität. Wir begrüßen die Erfolge, die bei der Umsetzung des Friedensübereinkommens von Dayton/Paris in Bosnien und insbesondere in der Republika Srpska nach Schritten von Präsidentin Plavsic und Premierminister Dodik zur Verwirklichung des Friedens und zur Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft erzielt wurden. Wir erinnern jedoch alle Unterzeichner des Übereinkommens von Dayton/Paris daran, daß jeder Versuch, den Friedensprozeß zu behindern oder zu revidieren, schwere Konsequenzen nach sich ziehen wird. Die entschiedene Haltung und der abgestimmte Ansatz der internationalen Gemeinschaft und des Hohen Beauftragten erweisen sich als von entscheidender Bedeutung. Wir ermutigen den Hohen Beauftragten, weiterhin im Friedensprozeß in Bosnien eine aktive Rolle zu spielen und die gesamte ihm nach dem Übereinkommen von Dayton/Paris sowie von der Konferenz zur Umsetzung des Friedens übertragene Autorität zu nutzen. Die Zukunft des Friedensprozesses wird weitgehend von der Bereitschaft der bosnischen Behörden selbst abhängen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, den Friedensprozeß voranzubringen und einen prosperierenden und demokratischen bosnischen Staat mit zwei pluralistischen und multiethnischen Gebietseinheiten aufzubauen. 1998 ist ein entscheidendes Jahr für die Umsetzung des Friedens, insbesondere für alle Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr der Flüchtlinge, der Freizügigkeit sowie im Hinblick auf die im September in ganz Bosnien stattfindenden Wahlen. Weitere Fortschritte sind jetzt auch beim Aufbau zentraler Institutionen, bei der Polizeireform, der Wirtschaftsreform und der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien erforderlich. Wir begrüßen daher die Bemühungen von SFOR, die Sicherheit im dortigen Umfeld aufrechtzuerhalten und die zivile Umsetzung zu unterstützen. Wir fordern die führenden Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina auf, uneingeschränkt mit dem Büro des Hohen Beauftragten, dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, der OSZE, der IPTF und anderen internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, damit die erforderlichen Zielsetzungen erfüllt werden, und bekräftigen unsere Bereitschaft, denjenigen zu helfen, die dies tun.

Kroatien

33. Wir rufen die kroatische Regierung und alle anderen betroffenen Parteien auf, die im Rahmen des Friedensübereinkommens von Dayton/Paris eingegangenen Verpflichtungen sowie die Verpflichtungen in bezug auf Ostslawonien vollständig einzuhalten und sich konstruktiv und energisch an den internationalen Bemühungen zur Sicherung der Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre früheren Siedlungsgebiete in Kroatien und der gesamten Region, ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihres jetzigen Aufenthaltsorts, zu beteiligen. Wir weisen mit besonderem Nachdruck auf die Notwendigkeit von Fortschritten bei der Demokratisierung in Kroatien hin, insbesondere im Hinblick auf verbesserte Wahlgesetze und größere Freiheit der Medien.

Kosovo

34. Wir sind tief besorgt über die zunehmende Gewalt und die wachsende Polarisierung im Kosovo und insbesondere über die exzessive Gewaltanwendung serbischer Sicherheitskräfte. Wir erteilen dem Terrorismus und Waffenlieferungen an Terroristen sowie dem Einsatz von Gewalt seitens bewaffneter Extremisten als Mittel zur Herbeiführung des politischen Wandels eine entschiedene Absage. Wir lehnen eine Unabhängigkeit des Kosovo und eine Fortdauer des unannehmbaren Status quo entschieden ab, und wir unterstützen einen besseren Status und eine Autonomie für den Kosovo. Belgrad trägt als Regierung die Hauptverantwortung dafür, eine Verhandlungslösung anzustreben und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz aller Bürger sowie die Einhaltung der Menschen- und Bürgerrechte zu gewährleisten.

35. Wir rufen die Behörden in Belgrad und die Führung der Kosovo-Albaner auf, umgehend in einen Dialog ohne Vorbedingungen auf beiden Seiten einzutreten, und wir fordern Belgrad auf, eine internationale Beteiligung an den Verhandlungen zu akzeptieren. Wir unterstützen ferner in vollem Umfang den Einsatz von Felipe González als Persönlicher Vertreter des amtierenden Vorsitzenden der OSZE und EU-Sondergesandter für die BRJ und fordern die Behörden in Belgrad nachdrücklich auf, uneingeschränkt mit ihm zusammenzuarbeiten.

36. Die Herbeiführung einer politischen Lösung im Kosovo durch einen Dialog liegt im Interesse aller Menschen in der Region. Wir sind bereit, einen klaren und gangbaren Weg zu einer vollen Einbindung Belgrads in die Völkergemeinschaft zu fördern. Im Lichte der Tatsache jedoch, daß Belgrad keinen Dialog zur Herbeiführung einer politischen Lösung im Kosovo aufnimmt, haben sich Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und die Europäische Kommission darauf verständigt, den von den Mitgliedern der Kontaktgruppe gefaßten Beschluß umzusetzen, Auslandsguthaben der Regierungen der BRJ und Serbiens einzufrieren und neue Investitionen in Serbien zu unterbinden. Japan unterstützt dieses Vorgehen und wird mögliche Maßnahmen prüfen. Andere Länder werden ermutigt, ähnliche Schritte zu unternehmen. Die Russische Föderation schließt sich diesen Maßnahmen nicht an.

37. Die Völkergemeinschaft und wir, die G 8, haben große Anstrengungen unternommen, um in Bosnien und in der Region insgesamt Frieden herbeizuführen. Wir sind entschlossen, mit den einschlägigen internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, um das zunehmende Problem der Flüchtlinge und Vertriebenen in dieser Region anzugehen. Wir sind entschlossen zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit aller Staaten in der Region zu erhöhen, sowie den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Grenzen zu wahren.

Albanien

38. Wir begrüßen das Engagement der albanischen Regierung zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung, zur Durchführung politischer und wirtschaftlicher Reformen und zur Förderung der Stabilität in der Region. Wir unterstützen die territoriale Unversehrtheit Albaniens. Wir werden uns rückhaltlos dafür einsetzen, Albanien zu helfen, sich von den Unruhen im vergangenen Jahr zu erholen, und ermutigen die internationalen Finanzinstitutionen und andere internationale Organisationen, diese Fortschritte zu unterstützen. Wir bekräftigen, daß die Verantwortung letztlich bei den Albanern selbst liegt, und rufen alle Seiten - Regierung und Opposition - nachdrücklich auf, in diesem Sinne zusammenzuarbeiten.

Zypern

39. Wir bekräftigen, daß wir die Bemühungen der VN um eine umfassende Lösung der Zypernfrage auf der Grundlage der VN-Resolutionen und hochrangigen Absprachen unterstützen. Wir fordern die Parteien auf, die direkten Gespräche unter der Federführung der VN wiederaufzunehmen. Wir rufen alle Beteiligten mit Nachdruck auf, eine Lösung auf der Grundlage einer bizonalen, bikommunalen Föderation anzustreben. Wir sind besorgt, daß neue Entwicklungen im militärischen Bereich, einschließlich einer Erhöhung des Streitkräfteniveaus und der Modernisierung hochentwickelter Waffen, das Risiko einer Eskalation der Spannungen in dieser bereits instabilen Region in sich tragen. Wir rufen insbesondere die Regierungen Griechenlands und der Türkei auf, die gutnachbarlichen Beziehungen zueinander zu fördern und auf eine friedliche Beilegung ihrer bilateralen Streitigkeiten hinzuarbeiten.

Der Friedensprozeß im Nahen Osten

40. Wir sind zutiefst besorgt über die mangelnden Fortschritte im Nahost-Friedensprozeß. Wir nehmen alle Bemühungen, einschließlich derjenigen der USA bei den jüngsten Gesprächen in London, die einer Weiterführung des Prozesses gelten, mit Anerkennung zur Kenntnis. Wir rufen alle Parteien auf, die Verhandlungen zur Erzielung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens, der Sicherheit für alle in der Region einschließen muß, mit neuem Eifer voranzutreiben. Solche Verhandlungen müssen von der vollständigen Einhaltung bestehender Verpflichtungen und von den Grundsätzen "Land gegen Frieden" ausgehen, die in den Resolutionen 242 und 338 des VN-Sicherheitsrats und den Übereinkünften von Madrid und Oslo niedergelegt sind. Im Verhältnis zwischen Israelis und Palästinensern fordern wir die Parteien erneut nachdrücklich auf, die bestehenden Übereinkünfte umzusetzen, vertrauensbildende Maßnahmen durchzuführen und einseitige Aktionen zu unterlassen, die den Verhandlungen über einen endgültigen Status vorgreifen und das Vertrauen untergraben würden. Die Verhandlungen über den endgültigen Status sollten so bald wie möglich aufgenommen werden. Wir unterstützen die Wiederbelebung des multilateralen Ansatzes im Friedensprozeß und die Bemühungen der multilateralen Arbeitsgruppen, regionale Probleme anzugehen. Wir sind auch entschlossen, mit Israel, Syrien und Libanon zusammenzuarbeiten, um neue Fortschritte zur Erzielung einer umfassenden Lösung herbeizuführen. Wir unterstützen weiterhin die positive Rolle, die die israelisch-libanesische Überwachungsgruppe bei der Verringerung der Gefahren für Zivilisten in Südlibanon und in Israel spielt. Eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und ein besserer Lebensstandard für das palästinensische Volk sind entscheidende Faktoren für die Sicherung des Friedens und die Erhöhung der Stabilität in der Region.

Iran

41. Wir begrüßen die jüngsten ermutigenden politischen Entwicklungen in Iran: die Ratifikation des Chemiewaffenübereinkommens, das erklärte Bekenntnis zum Aufbau einer Zivilgesellschaft auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit einschließlich größerer Meinungsfreiheit und das Interesse Irans, positivere Beziehungen zu seinen Nachbarn, in der Region und zur Außenwelt insgesamt zu unterhalten. Wir rufen Iran nachdrücklich auf, hierauf aufzubauen und in internationalen Angelegenheiten eine konstruktivere Rolle zu spielen. Wir rufen Iran auf, eine positivere Haltung zum Friedensprozeß im Nahen Osten einzunehmen und Gruppen, die mit gewaltsamen Mitteln dagegen vorgehen, nicht zu unterstützen, weitere Maßnahmen durchzuführen, um sicherzustellen, daß alle iranischen Bürger einschließlich der Bahai und anderer Gemeinschaften in den Genuß der Menschenrechte kommen, an der erklärten Verurteilung aller Formen des Terrorismus, gegen wen auch immer er gerichtet ist und wo auch immer er stattfindet, festzuhalten und die Todesdrohung gegen Salman Rushdie und die mit seiner Arbeit verbundenen Personen zurückzunehmen. Wir rufen Iran ferner auf, die von ihm unterzeichneten internationalen Übereinkünfte und Vereinbarungen betreffend die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen einzuhalten, und fordern alle Staaten nachdrücklich auf, Iran keinerlei Hilfe zu leisten, die dazu beitragen könnte, die Fähigkeit Irans zu der gegen internationale Übereinkünfte und Vereinbarungen verstoßenden Herstellung solcher Waffen oder zur Raketenproduktion zu erhöhen.

Irak

42. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, die volle Einhaltung aller Resolutionen des VN-Sicherheitsrats in bezug auf Irak durchzusetzen. Wir sind entschlossen, die rasche, vollständige und wirksame Umsetzung der Vereinbarungen über verstärkte humanitäre Hilfe an das irakische Volk nach Resolution 1153 des VN-Sicherheitsrats sicherzustellen, und rufen die irakische Regierung auf, im Rahmen dieser Bemühungen mit den VN und dem VN-Sonderberichterstatter uneingeschränkt zusammenzuarbeiten. Wir bekunden unsere Anerkennung für die Bemühungen des VN-Generalsekretärs, die dazu geführt haben, daß sich Irak in einer Vereinbarung bereit erklärt hat, UNSCOM und der IAEO uneingeschränkten, bedingungslosen und sofortigen Zugang zur Ausübung ihres vom VN-Sicherheitsrat erteilten Mandats zu gewähren. Wir begrüßen die nach der obengenannten Vereinbarung bisher durchgeführten Inspektionen von Präsidialgebäuden und nehmen zur Kenntnis, daß sie insgesamt in zufriedenstellender Weise verliefen und nur geringfügige Vorkommnisse zu verzeichnen waren. Wir hoffen auf die vollständige Umsetzung der Vereinbarung sowie darauf, daß Irak seine Verpflichtungen nach Resolution 1154 des VN-Sicherheitsrats einhält. Wir bedauern, daß Irak seinen einschlägigen Verpflichtungen bislang nicht nachgekommen ist, und wir stellen fest, daß die volle Einhaltung der einschlägigen Resolutionen es erlauben würde, mit der Aufhebung der Sanktionen zu beginnen.

Algerien

43. Die anhaltende Gewaltanwendung in Algerien gibt Anlaß zu ernster Sorge. Wir verurteilen uneingeschränkt alle terroristischen Gewalttaten und rufen die Verantwortlichen auf, die Gewalt umgehend zu beenden. Wir begrüßen das Bekenntnis Algeriens zu Menschenrechten und Demokratie und die Anstrengungen der Regierung, die demokratischen Institutionen weiter zu stärken. In diesem Zusammenhang würden Besuche durch VN-Sonderberichterstatter und ein erweiterter Zugang für Journalisten und nichtstaatliche Organisationen einen wichtigen Beitrag zu Transparenz und Offenheit leisten. Wir hoffen, daß die algerische Regierung zügig handelt, indem sie den demokratischen Prozeß weiter stärkt und die Wirtschaftsreformen, zu denen sie sich bekannt hat, vorantreibt.

Afghanistan

44. Wir unterstützen uneingeschränkt die Bemühungen der Vereinten Nationen um eine friedliche Lösung des Konflikts in Afghanistan und schließen uns der Auffassung der Sechs-Plus-Zwei-Gruppe an, daß der Krieg rasch beendet werden muß. Wir sind überzeugt, daß es keine militärische Lösung des Konflikts geben kann. Wir sind ermutigt durch die jüngsten Anstrengungen der VN zur Förderung eines direkten Dialogs. Wir hoffen, daß dieser Dialog substantiell sein und bald zu einer friedlichen Lösung sowie zur Bildung einer auf einer breiten Grundlage beruhenden multiethnischen, repräsentativen Regierung führen wird. Es ist wichtig, daß alle Länder, die Einfluß auf die Parteien haben, die Bemühungen und die Arbeit der VN zur Unterbindung von Waffen- und Materiallieferungen an die Streitparteien aus dem Ausland unterstützen. Wir rufen alle afghanischen Streitparteien ferner auf, die erschreckenden Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan, einschließlich der Diskriminierung von Frauen und Mädchen, einzustellen, die Herstellung von Drogen, den Handel mit ihnen und den Drogenmißbrauch drastisch einzuschränken und ausländischen Terroristen jegliche Unterstützung zu entziehen. Wir rufen alle afghanischen Streitparteien und insbesondere die Taliban mit Nachdruck auf, ein der Zusammenarbeit förderliches Klima zu gewährleisten, damit die internationalen humanitären Organisationen ihre unerläßliche Arbeit leisten können.

Kambodscha

45. Zur Wiederherstellung einer repräsentativen Regierung und politischer Stabilität in Kambodscha sind freie und faire Wahlen unerläßlich. Wir begrüßen die jüngsten positiven Entwicklungen wie die Rückkehr von Prinz Ranariddh nach Kambodscha am 30. März und die Rückkehr König Sihanouks, denen für das ordnungsgemäße Funktionieren der kambodschanischen Institutionen eine zentrale Rolle zukommt. Wir begrüßen ferner die von ASEAN-Mitgliedstaaten, Japan und anderen Freunden Kambodschas unternommenen Anstrengungen. Wir sind, vorbehaltlich akzeptabler Bedingungen vor Ort, nach wie vor bereit, Hilfe bei der Durchführung von Wahlen zu leisten. Es besteht jedoch unverändert Anlaß zu großer Sorge. Wir fordern, daß allen Parteien und politischen Persönlichkeiten die Teilnahme am Wahlprozeß gestattet wird und daß alle Seiten die Wahlergebnisse respektieren. Wir ermutigen alle kämpfenden Streitkräfte, den Waffenstillstand so schnell wie möglich einzuhalten. Wir messen der Achtung der Menschenrechte größte Bedeutung bei und rufen die kambodschanischen Behörden nachdrücklich auf, Menschenrechtsverstöße, darunter auch die von den VN registrierten, zu untersuchen und die Schuldigen umgehend vor Gericht zu stellen.

Myanmar/Birma

46. Wir sind nach wie vor besorgt über die politische und wirtschaftliche Lage in diesem Land und über die anhaltenden weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, insbesondere in Lebensgebieten ethnischer Minderheiten, sowie über die grenzüberschreitenden Angriffe auf Flüchtlinge in Lagern in Thailand. Wir rufen den Staatlichen Rat für Frieden und Entwicklung (SPDC) auf, diese Probleme dringend zu lösen, insbesondere durch Aufnahme eines substantiellen politischen Dialogs mit den nationalen Minderheiten und den Führern der Demokratiebewegung einschließlich Daw Aung San Suu Kyis, mit dem Ziel, demokratische Verhältnisse herbeizuführen. Wir rufen den SPDC ferner auf, weitere konkrete Maßnahmen zur Unterbindung der Herstellung illegaler Drogen und des Handels damit zu treffen und sich aktiver an regionalen und internationalen Anstrengungen zur Drogenbekämpfung zu beteiligen.

Koreanische Halbinsel

47. Wir unterstützen den Nord-Süd-Dialog und den Vierparteienprozeß, die darauf abzielen, Frieden und Stabilität auf der koreanischen Halbinsel zu gewährleisten. Wir bekräftigen unsere Unterstützung des zwischen den Vereinigten Staaten und der Demokratischen Volksrepublik Korea geschlossenen Rahmenabkommens und der Energieentwicklungsorganisation für die Koreanische Halbinsel und unterstreichen, wie wichtig es ist, daß Nordkorea alle übernommenen Nichtverbreitungsverpflichtungen vollständig einhält. Wir haben Nordkorea in erheblichem Umfang Nahrungsmittelhilfe gewährt und werden die Regierung Nordkoreas weiter ermutigen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Hauptursachen der Nahrungsmittelknappheit zu bekämpfen und die angemessene Überwachung der Lebensmittellieferungen zu gestatten.

Region der Großen Seen

48. Die destabilisierende Wirkung des fortdauernden Konflikts in der Region der Großen Seen gibt der internationalen Gemeinschaft immer noch Anlaß zu großer Sorge. Wir verurteilen alle politisch und ethnisch motivierten Morde, die die Gefahr eines neuen Völkermords heraufbeschwören, und begrüßen Schritte zur Zurückdrängung der Gewalt wie die Reaktivierung der VN-Kommission für Waffenbewegungen. Wir fordern die Regierungen und die Bevölkerung Ruandas, Burundis und der Demokratischen Republik Kongo (DRK) nachdrücklich auf, durch einen Prozeß des Dialogs sowie durch Gerechtigkeit, Ablehnung von Gewalt, Versöhnung und Aufbau von Kapazitäten die Konfliktursachen anzugehen und stärkere demokratische Institutionen und Prozesse einschließlich rechenschaftspflichtiger und repräsentativer Regierungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll die Untersuchung des Völkermords in Ruanda und der Ereignisse in dessen Umfeld durch ein internationales Gremium herausragender Persönlichkeiten, die von der Organisation für Afrikanische Einheit angeregt wurde, den Regierungen in der Region und der internationalen Gemeinschaft Wege in die Zukunft aufzeigen. Wir verweisen anerkennend auf die fortgesetzten Bemühungen all jener in der Region, die zur Förderung von Stabilität, Demokratie und Wohlstand beitragen, und sind bereit, diese Bemühungen zu unterstützen. Wir bedauern, daß die Umstände es der Ermittlungsgruppe des Generalsekretärs unmöglich gemacht haben, ihre Tätigkeit fortzusetzen, und fordern die DRK nachdrücklich auf, die internationalen Ermittlungen betreffend Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen.

Nigeria

49. Der Übergang zu einer glaubwürdigen, zivilen demokratischen Verwaltung ist unbedingt erforderlich, damit Nigeria die ihm zukommende Rolle in der internationalen Gemeinschaft und für die Gestaltung der Zukunft Afrikas verwirklichen kann. Wir nehmen zur Kenntnis, daß selbst von den fünf durch die Regierung zugelassenen politischen Parteien bislang nur ein Präsidentschaftskandidat vorgeschlagen worden ist. Wir betonen, daß in Afrika wie andernorts ein glaubwürdiger Übergang nur gelingen kann, wenn diejenigen, die eine andere Auffassung hinsichtlich der Nachfolge der derzeitigen Führung vertreten, in der Lage sind, Kandidaten vorzuschlagen, sich ungehindert zu organisieren, Wahlkampf zu betreiben und ihre Ansichten dem nigerianischen Volk vorzustellen. Wir sind nach wie vor zutiefst besorgt über die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Inhaftierung führender Repräsentanten und anderer Aktivisten der Demokratiebewegung sowie über die Schikanierung von Journalisten und Menschenrechtsgruppen. Wir fordern das nigerianische Regime auf, umgehend Schritte zur Freilassung aller politischen Gefangenen, zur Wiederherstellung der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu unternehmen sowie zu erkennen, welch große Bedeutung die Völkergemeinschaft baldigen Fortschritten in diesen Fragen beimißt.

Angola

50. Unter Berücksichtigung bestimmter positiver Entwicklungen im Friedensprozeß rufen wir alle angolanischen Parteien auf, bis zu den bereits vereinbarten Terminen alle Bestimmungen der bilateralen Abkommen, den Zeitplan der Vereinbarung und die entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrats vollständig einzuhalten. Wir unterstützen die in diesem Zusammenhang unternommenen Bemühungen der "Troika", des VN-Sicherheitsrats und des VN-Generalsekretärs sowie seines Sonderbeauftragten in Angola.

Somalia

51. Wir sind besorgt über die Konfliktsituation in Somalia, die durch einen Mangel an rechtlicher Autorität und die Behinderung humanitärer Hilfeleistung und des Wiederaufbaus gekennzeichnet ist. Wir unterstützen die koordinierten Bemühungen der Länder der Subregion durch die Zwischenstaatliche Stelle für Entwicklung (IGAD) zur Förderung des Friedens, der Stabilität und des institutionellen Wiederaufbaus in Somalia, die von den IGAD-Partnern und anderen interessierten Staaten sowie internationalen und regionalen Organisationen gefördert werden.


Quelle: Birmingham G8 Gipfeltreffen

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