University of Toronto G8 Informationszentrum
Suche | Suche nach Jahr | Suche nach Land | Stichwortsuche | G8 Zentrum

Dokumente

Wirtschaftsgipfel Köln

Deutschland: 18-20 Juni 1999

Wirtschaftsgipfel Köln, Deutschland, 18. - 20. Juni 1999

G8-Umweltministertreffen in Schwerin
26. - 28. März 1999

Kommuniqué

Wir, die Umweltminister von acht großen demokratischen Industrieländern und ein Vertreter der Europäischen Kommission, sind vom 26. - 28. März 1999 in Schwerin zusammengetroffen, um an unser letztes Treffen 1998 in Leeds Castle anzuknüpfen und über drängende Umweltfragen zu sprechen.

Wir appellieren an den Vorsitzenden, diesen Bericht an den Vorsitzenden der in Köln versammelten Staats- und Regierungschefs weiterzuleiten.

Mit diesem Kommuniqué wollen wir folgende Maßnahmen herausstellen:

In den Bereichen Globalisierung und Umweltschutz beabsichtigen wir

  • die Bemühungen um einen kohärenten globalen ökologischen Ordnungsrahmen bestehend aus multilateralen Vereinbarungen und Institutionen zu verstärken

  • die internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung, der allgemeinen Anerkennung und der fortlaufenden Verbesserung von Umweltstandards und -normen zu beschleunigen

  • sicherzustellen, daß "Handel und Umwelt" als Schlüsselthema in die nächste WTO-Runde aufgenommen wird und dabei die folgenden Punkte aufgegriffen werden:

    • Verbesserte Transparenz der WTO und Offenheit gegenüber der Zivilgesellschaft mit dem Ziel einer wirksamen Einbindung

    • Wahrung der Integrität multilateraler Umweltabkommen und Klärung der Beziehung zwischen multilateralen Umweltabkommen und WTO-Regeln

    • Überprüfung der Auswirkungen der nächsten Runde auf Umwelt und/oder nachhaltige Entwicklung

    • Stärkung der Kooperation zwischen WTO und UNEP sowie anderen internationalen umweltbezogenen Organisationen und den Sekretariaten der multilateralen Umweltabkommen

  • die Integration von Umweltbelangen in die Arbeit internationaler Finanzinstitute und Exportkreditversicherern zu verbessern

  • deutlich zu machen, daß den Schuldennachlaß betreffende Initiativen zu wirklich nachhaltiger Entwicklung beitragen müssen

  • zu unterstreichen, daß entsprechend dem Vorsorgeprinzip das Fehlen wissenschaftlicher Gewißheit nicht zur Unterlassung von Umweltmaßnahmen führen darf

  • multilaterale Foren zu Umwelt und nachhaltiger Entwicklung zu ermutigen, ihre Berichterstattung und die Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen und Übereinkommen effektiver zu machen.

Im Bereich Klimaschutz beabsichtigen wir

  • auf baldige Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans von Buenos Aires hinzuarbeiten, um ein frühzeitiges Inkrafttreten des Kioto-Protokolls zu erreichen; hier geht es insbesondere um Entscheidungen über die Ausgestaltung der Kioto Mechanismen sowie um ein strenges und umfassendes System der Erfüllungskontrolle

  • umgehend nationale Maßnahmen zur Erreichung beträchtlicher Treibhausgasreduktionen zu entwickeln und umzusetzen, Erfahrungen über die "beste Praxis" bei Politiken und Maßnahmen auszutauschen und im kommenden Jahr die Fortschritte zu überprüfen

  • die von den Entwicklungsländern bereits ergriffenen Maßnahmen zu begrüßen und sie zu unterstützen, insbesondere durch den Finanzmechanismus, Entwicklung und Transfer von Technologien sowie Kapazitätsaufbau

  • die globale Beteiligung am Kioto-Prozess zu fördern und Entwicklungsländer dazu zu ermutigen, ihre Treibhausgasemissionen zu bekämpfen und gleichzeitig ihren legitimen Ansprüchen auf Beseitigung der Armut und eine nachhaltige Entwicklung voll Rechnung zu tragen.

In den Bereichen Umwelt und Verkehr beabsichtigen wir

  • wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen von CO2 - und anderen Treibhausgasen im Verkehrsbereich zu reduzieren.

Im Hinblick auf das Protokoll über die biologische Sicherheit beabsichtigen wir

  • auf ein umsetzbares und wirkungsvolles Protokoll für biologische Sicherheit spätestens bis zur 5. Vertragsstaatenkonferenz im Mai 2000 hinzuarbeiten.

Im Bereich VN-Reform im Umweltbereich beabsichtigen wir

  • die Vollversammlung der VN um eine baldige Entscheidung über die Reform im Umweltbereich auf der Grundlage der jüngsten Entscheidung des UNEP-Verwaltungsrates zu ersuchen

  • UNEP als wichtigste Institution für Umweltpolitik im VN-System zu stärken.

Im Bereich Umwelt und Sicherheit beabsichtigen wir

  • die Beziehung zwischen Umweltbelastung und Sicherheit weiter zu behandeln mit dem Ziel, umweltbedingte Konflikte zu verhindern und zu entschärfen.

Zum Follow-up vorangegangener Treffen der G 8 Umweltminister beabsichtigen wir

  • weitere Schritte zum Schutz der Meere und Ozeane und ihrer biologischen Vielfalt zu ergreifen, insbesondere durch Maßnahmen gegen nicht nachhaltige Fischereipraktiken, durch Bekämpfung der Meeresverschmutzung sowie eine verbesserte Kooperation und Koordination auf globaler Ebene

  • weitere Maßnahmen zur wirkungsvollen Umsetzung von multilateralen Umweltabkommen zu ergreifen, u.a. Initiativen zur Unterstützung von Entwicklungsländern

  • weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität zu ergreifen, insbesondere Initiativen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit ozonschichtschädigenden Stoffen, gefährlichen Abfällen und geschützten Pflanzen und Tieren
  • unseren Wissensstand über die Auswirkungen von Umweltbelastungen auf die Gesundheit von Kindern weiter zu verbessern, um Kinder angesichts ihrer besonderen Verletzlichkeit zu schützen.

Diese Maßnahmen reflektieren die folgenden Ergebnisse unseres Treffens:

Globalisierung und Umweltschutz

  1. Die Globalisierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen bietet Chancen und Herausforderungen für eine weltweite Stärkung des Umweltschutzes. So bietet die Globalisierung Chancen für globalen Wohlstand, kann sie zu einer schnelleren Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien führen, aber auch zu einer erheblichen Zunahme des weltweiten Verkehrsvolumens, zu verstärktem Wettbewerb zwischen verschiedenen Wirtschaftsstandorten, zu weniger Spielraum für rein nationale Lösungen und zu stärkerem Druck, die natürlichen Ressourcen auf nicht nachhaltige Weise auszubeuten, wenn sie nicht durch umweltgerechte Politik begleitet wird.

  2. Wir bekräftigen nochmals unsere Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung, die wir während und nach der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio eingegangen sind. Wir werden unsere Bemühungen verstärken, damit ein kohärenter globaler ökologischer Ordnungsrahmen von multilateralen Abkommen und Institutionen sicherstellt, daß die Globalisierung nachhaltige Entwicklung fördert. Außerdem bekräftigen wir unsere klare Unterstützung für die Globale Umweltfazilität als den wichtigsten multilateralen Finanzmechanismus für globale Umweltaufgaben.

  3. Wir werden uns bemühen, eine ökologische Modernisierung unserer Volkswirtschaften in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung herbeizuführen. Die Entwicklung, Einführung und Verbreitung neuer Technologien und umweltfreundlicher Produktionsverfahren sowie innovativer Produkte und Dienstleistungen bieten Chancen für Arbeitsplätze. Die Internalisierung externer Kosten ist ein bedeutendes Element zur Integration von Umweltaspekten in alle anderen Politikbereiche. Ein verschwenderisches Wirtschaften und eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen müssen vermieden werden.

  4. Globaler Wettbewerb sollte nie zu einem Wettlauf um die niedrigsten Umweltstandards ausarten. Wir werden uns daher nach Kräften bemühen, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Festlegung, der generellen Anerkennung und ständigen Verbesserung von ökologischen Standards und Normen voranzutreiben. Hierbei geht es nicht nur um geeignete rechtsverbindliche internationale Normen, sondern auch um andere Instrumente auf internationaler Ebene wie freiwillige Umweltinitiativen, Umweltvereinbarungen und Verhaltenskodices, innovative und flexible Ansätze sowie eine stärkere Berücksichtigung des Umweltverhaltens, der Erfüllung von Umweltnormen und der Umweltberichterstattung, zum Beispiel bei der Normungsarbeit der Internationalen Normungsorganisation (ISO) und anderer Organisationen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die verstärkte Zusammenarbeit von UNEP mit dem Bankgewerbe und der Versicherungsbranche. Wir begrüßen das neue Umwelthandbuch der Weltbank als einen guten Ausgangspunkt und rufen zu einer kontinuierlichen Anwendung und Verbesserung der darin enthaltenen Normen auf und fordern andere öffentliche und privatwirtschaftliche Finanzinstitutionen dazu auf, diesem Beispiel zu folgen. Wir betonen darüber hinaus die Notwendigkeit, bei Direktinvestitionen im In- und Ausland Umweltbelange zu berücksichtigen. Umweltmaßnahmen sollten sich auf solide wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Gleichzeitig sollte entsprechend dem Vorsorgeprinzip fehlende wissenschaftliche Gewißheit jedoch nicht zur Unterlassung von Umweltmaßnahmen führen.

  5. Die jüngsten Krisen in der Weltwirtschaft haben deutlich gezeigt, daß die Regierungen in ihren Entscheidungsprozessen Fragen von langfristiger Bedeutung einbeziehen müssen. Die internationalen Finanz- und Wirtschaftsregime einschließlich der Strukturanpassungspolitik der internationalen Finanzinstitutionen sollten ökologische und soziale Belange stärker berücksichtigen. Wir fordern die internationalen Finanzinstitutionen auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, den Umweltschutz zu einem integralen Bestandteil ihrer Strategien und Geschäftspolitik zu machen. Insbesondere die multilateralen Entwicklungsbanken sollten ihre fruchtbare Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen ausbauen, die Transparenz ihrer Entscheidungsprozesse erhöhen, die Umweltauswirkungen ihrer Strategien und Aktivitäten prüfen, kohärente Standards entwickeln, die Anstrengungen zur Förderung von Energieeffizienz sowie von erneuerbaren und alternativen Energiequellen verstärken und den Anteil solcher Energiequellen am Energiemix beträchtlich erhöhen. Wir betonen die mögliche Bedeutung einer Reihe von Initiativen zur Schuldenerleichterung ärmerer Länder für den Umweltschutz. Wir betonen, daß die Umsetzung solcher Initiativen zu einer wirklich nachhaltigen Entwicklung beitragen muß.

  6. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, daß die nächsten WTO-Verhandlungen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen müssen. Dabei muß "Handel und Umwelt" ein Schlüsselthema werden, und es ist wichtig, daß Umweltbelange in allen WTO-Abkommen in vollem Umfang Berücksichtigung finden. Gleichzeitig müssen Entwicklungsfragen integraler Bestandteil der Verhandlungen sein. Die Verbesserung der Transparenz der WTO, ihre Offenheit gegenüber und die wirkungsvolle Einbindung der Zivilgesellschaft sind notwendig, damit die öffentliche Unterstützung für ein offenes, multilaterales Handelssystem erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang spielten die jüngsten hochrangigen Symposien zu den Themen Handel und Umwelt sowie Handel und Entwicklung eine wichtige Rolle. Wir werden einzeln oder gegebenenfalls gemeinsam mit anderen interessierten WTO-Mitgliedern die Auswirkungen der nächsten WTO-Verhandlungen auf Umwelt und/oder nachhaltige Entwicklung frühzeitig überprüfen. Wir werden uns weiter darum bemühen, die Gestaltung der Politik zwischen Handels-/Wirtschafts-, Entwicklungs- und Umweltministerien zu integrieren und ermutigen alle WTO-Mitglieder dazu, dies ebenfalls zu tun. Es ist ferner notwendig, den Kapazitätsaufbau zu verstärken, um den neuen Herausforderungen in den Bereichen Handel und Umwelt gerecht zu werden.

    Wir werden darauf hinarbeiten, daß sich die WTO gegenüber Umweltfragen öffnet und wir betonen die Notwendigkeit, die Integrität multilateraler Umweltabkommen zu wahren. Wir meinen, daß die Beziehung zwischen multilateralen Umweltabkommen und den WTO-Regeln einer Klärung bedarf. Wir müssen das Recht eines jeden Landes auf Festlegung von Schutzstandards für Gesundheit und Sicherheit, die Umwelt und Artenvielfalt - selbst wenn sie strenger als internationale Standards sind - respektieren. Dabei müssen diese Schutzstandards im Einklang mit unseren multilateralen Verpflichtungen stehen und willkürliche nicht zu rechtfertigende Diskriminierungen vermeiden. Daneben sind Umweltkennzeichnung, Umweltprinzipien, die Liberalisierung auf den Märkten für Umweltgüter, -dienstleistungen und -technologien und die Zusammenarbeit zwischen WTO und UNEP sowie anderen internationalen Organisationen mit Umweltbezug und MEA-Sekretariaten wichtige Handels- und Umweltthemen. Wir sind offen für die Behandlung weiterer Themen aus dem Bereich Handel und Umwelt, die für andere Länder und vor allem für Entwicklungsländer von Bedeutung sind. Weltweite Handelsliberalisierung und eine hohes Niveau im Umweltschutz sollten zwei sich gegenseitig ergänzende Ziele sein.

  7. Wir begrüßen die Arbeiten der OECD zur Stärkung der Verfahren zur Berücksichtigung von Umwelterwägungen in der Arbeit von Exportkreditversicherern. Die Fortschritte, die im vergangenen Jahr bei der internationalen Koordinierung erreicht wurden, sind ermutigend und müssen fortgesetzt werden. Wir stimmen darin überein, daß die Exportkreditgruppe der OECD ihre Arbeit beschleunigen soll. Die Gruppe sollte den Ministern der OECD-Mitgliedstaaten regelmäßig über allgemeine Fortschritte und Fortschritte, die bei gemeinsamen Maßnahmen in bestimmten Projekten erzielt wurden, berichten.

Klimaschutz

  1. Wir unterstreichen nochmals die entscheidende Bedeutung weiterer Maßnahmen zum weltweiten Schutz des Klimas und der Ökosysteme als zentralem Element auf unserem Weg hin zu nachhaltiger Entwicklung.

  2. Wie in Leeds Castle vereinbart, haben unsere Regierungen im vergangenen Jahr das Kioto-Protokoll unterzeichnet. Wir bekräftigen nochmals, daß ein frühes Inkrafttreten des Kioto-Protokolls von höchster Bedeutung ist, und beschließen, dieses Ziel mit Nachdruck anzustreben. Wir begrüßen den Aktionsplan von Buenos Aires, der auf der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen im November 1998 in Buenos Aires angenommen wurde, und der ein umfassendes Arbeitsprogramm und klare Zeitpläne für die Ausgestaltung des Kioto-Protokolls und für die weitere Umsetzung des Übereinkommens enthält. Wir unterstreichen, daß Entscheidungen über die Kernpunkte dieses Aktionsplans von der 6. Vertragsstaatenkonferenz getroffen werden müssen.

  3. Die Annahme von Beschlüssen zu den wesentlichen Grundsätzen, Modalitäten, Regeln und Richtlinien für die Kioto-Mechanismen - d.h. gemeinsame Umsetzung, Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung und Emissionshandel - auf der sechsten Vertrags-staatenkonferenz ist von wesentlicher Bedeutung. Diese Mechanismen dürfen die im eigenen Land durchgeführten Maßnahmen nur ergänzen, müssen echte Umweltvorteile mit sich bringen und sollten uns dabei helfen, insgesamt eine höhere Reduktion von Treibhausgasemissionen zu erreichen. Die Regeln müssen sicherstellen, daß die Mechanismen durchsetzbar, überprüfbar, verifizierbar, offen und transparent sind. Für uns hat der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung bei diesem Arbeitsprogramm Priorität.

  4. Wir begrüßen die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Erfüllungskontrolle durch die 4. Vertragsstaatenkonferenz und halten eine Entscheidung über ein umfassendes System der Erfüllungskontrolle auf der sechsten Vertragsstaatenkonferenz für äußerst wichtig. Wir erneuern unsere Forderung, daß ein solches System stark, effizient, wirksam und kohärent sein muß und daß es Verfahren und Mechanismen beinhalten muß, die verbindliche Folgen für diejenigen Vertragsparteien festlegen, die sich nicht an das Protokoll halten.

  5. Wir sind entschlossen, bei der Bekämpfung des Klimawandels die Führungsrolle zu übernehmen und alles in unseren Kräften stehende zu tun, um durch wirksame nationale Maßnahmen unsere Emissionstrends zu ändern und damit unsere Verpflichtungen erfüllen. Wir beginnen unverzüglich mit der Entwicklung und Umsetzung der notwendigen nationalen Maßnahmen, um erhebliche Reduktionen der Treibhausgasemissionen und nachweisbare Fortschritte bis zum Jahr 2005 zu erreichen. Wir sind überzeugt, daß solche Reduktionen kostengünstig realisiert werden können, einschließlich durch Nutzung der bestehenden Potentiale an Maßnahmen in unseren Ländern, die keine oder nur geringe Kosten verursachen. Die Industrieländer sollten insbesondere anerkennen, welche Rolle Anreize, Information und andere Maßnahmen bei der Förderung von Entwicklung und Verbreitung von effizienteren Technologien spielen. Wir werden unsere Erfahrungen über "beste Praxis" bei Politiken und Maßnahmen Ö wie in Buenos Aires vereinbart - austauschen, um auf diesem Gebiet die Zusammenarbeit im Rahmen des Protokolls zu erleichtern. Das nächste G 8 Environmental Futures Forum wird sich gezielt hiermit befassen und im nächsten Jahr einen Bericht vorlegen.

  6. Die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert, wird wesentlich größere Anstrengungen aller Ländern erfordern. Hierbei ist eine allmählich zunehmende weltweite Beteiligung an dem Prozeß der Festlegung und Stärkung quantitativer Verpflichtungen zur Begrenzung oder Reduktion von Treibhausgasemissionen nötig. Wir bekräftigen nochmals, daß ein solcher Prozeß von dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeit geleitet sein muß und den legitimen Prioritäten der Entwicklungsländer bei der Beseitigung der Armut und Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung voll Rechnung tragen muß. Wir betonen, wie wichtig es ist, die Entwicklungsländer bei der vollen Erbringung ihres Anteils an der Umsetzung ihrer Verpflichtungen nach der Klimarahmenkonvention und des Protokolls mit Hilfe des Finanzmechanismus, der Entwicklung und dem Transfer von Technologien sowie mit Kapazitätsaufbau wirkungsvoll zu unterstützen. Wir begrüßen die bereits von den Entwicklungsländern ergriffenen Maßnahmen und wollen diese auch in Zukunft unterstützen. Wir begrüßen außerdem die in Buenos Aires von einigen Ländern geäußerte Absicht, weitergehende Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu übernehmen.

  7. Energie- und Ressourcenproduktivität und die verstärkte Nutzung der dazu erforderlichen erneuerbaren Energien bieten unseren Volkswirtschaften große Chancen, tragen dazu bei, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern, neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen und Umweltziele zu erreichen. Wir gehen davon aus, daß CSD 7 den Prozess zur Annahme einer nachhaltigen Energiestrategie durch die CSD 9 einleitet, der aktionsorientierte Empfehlungen zur Energieeinsparung, zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der Solarenergie und zur rationellen und effizienten Energienutzung aufzeigen soll.

  8. Wir verpflichten uns dazu, bei den bevorstehenden Verhandlungen auf zügige Fortschritte und eine enge Zusammenarbeit in all diesen Fragen hinzuarbeiten. Wir betonen unser Interesse an einer intensiven Erörterung dieser Fragen mit allen Ländern.

Umwelt und Verkehr

  1. Wir stellen mit Besorgnis fest, daß vor allem im Verkehrsbereich weltweit die Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen weiterhin rapide ansteigen. Wir halten es daher für dringend notwendig, die bestehenden Potentiale für Emissionsreduktionen in diesem Sektor konsequent zu nutzen, z.B durch Senkung des Treib- bzw. Kraftstoffverbrauchs, durch Verlagerung von Transporten auf umweltverträglichere Verkehrsträger und durch Einführung und verstärkte Nutzung alternativer Treibstoffe und Antriebssysteme. Wir sind außerdem der Ansicht, daß der verstärkte Einsatz von Maßnahmen wie fiskalischen und ökonomischen Instrumenten, Treibstoffverbrauchsnormen und einer Steuerung des Verkehrsbedarfs einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Begrenzung und Reduktion von Emissionen leisten kann.

  2. Wir begrüßen die Ergebnisse und Empfehlungen des G8 Environmental Futures Forum am 25./26. Januar 1999 in Bonn, das sich mit der Entwicklung und Einführung von alternativen Treibstoffen und Technologien befaßte. Wir verpflichten uns, sie zügig umzusetzen.

  3. Wir bekräftigen die Verpflichtung aus dem Kioto-Protokoll, die Begrenzung oder Reduzierung von Treibstoffen für Luft- und Schiffahrt zu betreiben und ersuchen die ICAO und die IMO, ihre Anstrengungen zur Erreichung dieser Ziele zu verstärken. Eine nachhaltige Mobilität erfordert eine Internalisierung der externen Kosten im Verkehrsbereich. In diesem Zusammenhang sollten ICAO und IMO eine Überprüfung ihrer derzeitigen Politik hinsichtlich von Flug- und Schiffstreibstoffen in Betracht ziehen.

Protokoll zur biologischen Sicherheit

  1. Biologische Sicherheit bleibt ein ungelöstes Problem. Wir bedauern, daß in Cartagena keine Einigung über ein Protokoll zur biologischen Vielfalt erzielt wurde. Obwohl die Verhandlungen ausgesetzt wurden, stellen wir bedeutende Fortschritte fest. Damit wurde eine wesentlich verbesserte Grundlage für die Ausarbeitung einer Vereinbarung während der 5. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über biologische Vielfalt im Mai 2000 geschaffen Ö wie von der Sondervertragsstaatenkonferenz beschlossen. Wir stellen ferner fest, daß adäquate Konsultationen und Vorbereitungen erforderlich sind, um einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen sicherzustellen. Wir sind auch weiterhin entschlossen, ein umsetzbares und wirksames Protokoll über biologische Sicherheit zu erreichen, das den Schutz der Artenvielfalt gewährleistet.

Reform der Vereinten Nationen auf dem Umweltsektor

  1. Wir begrüßen den Beschluß der letzten Sitzung des UNEP Verwaltungsrates zu den Berichten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für Umwelt und Siedlungswesen als einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zu der notwendigen institutionellen Stärkung der Tätigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Wir werden uns nach besten Kräften darum bemühen, daß diese wichtige Angelegenheit in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu einem schnellen Abschluß gebracht wird. Wir werden den Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Exekutivdirektor der UNEP bei ihren fortlaufenden Bemühungen um effizientere Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den betroffenen VN-Institutionen unterstützen und sie ermutigen, Maßnahmen im Sinne des Beschlusses des UNEP-Verwaltungsrates zu ergreifen.

  2. Die Stärkung von UNEP - als der bedeutendsten Institution innerhalb der Vereinten Nationen für Umweltfragen - muß im Mittelpunkt der Reform stehen. Wir fordern UNEP auf, seine Effektivität zu erhöhen, um so seiner Aufgabe als führende globale Umweltinstitution gerecht zu werden. Der Verwaltungsrat hat in Übereinstimmung mit der Nairobi-Erklärung von 1997 Anstöße in diese Richtung gegeben.

Umwelt und Sicherheit

  1. Umweltbelastung, Ressourcenknappheit und ihre sozio-politischen Folgen stellen eine potentielle Bedrohung für die Sicherheit dar, da sie innerstaatliche und zwischenstaatliche Konflikte verursachen oder verschärfen können. Wir begrüßen es daher, daß internationale Institutionen den Zusammenhang zwischen Umweltbelastung und Sicherheit für zunehmend wichtig halten. Wir wollen prüfen, wie wir das Thema einer Verhinderung bzw. Entschärfung umweltbedingter Konflikte weiter voranbringen können.

Follow-up vorangegangener Treffen der G8 Umweltminister

  1. Wir bringen unsere tiefe Besorgnis über die anhaltende Bedrohung der Meere und ihrer biologischen Vielfalt durch Meeresverschmutzung, Veränderungen in der Küstenstruktur, ungeeignete Fischfangmethoden sowie durch andere Risiken zum Ausdruck. Wir verpflichten uns zu erneuten, abgestimmten Anstrengungen, um diesen Gefahren zu begegnen und die nachhaltige Nutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere durch Maßnahmen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene voranzutreiben. Wir fordern die CSD auf, Empfehlungen zu unterbreiten, wie auf diese Herausforderungen besser reagiert werden kann, auch im Hinblick auf eine verbesserte Koordination und Kooperation auf internationaler Ebene. Um nicht nachhaltige Fischfangmethoden, einschließlich der weltweiten Überkapazitäten in den Fischereiflotten, und die negativen ökologischen Auswirkungen der Überfischung und der nicht nachhaltigen Aquakultur auf die biologische Vielfalt zu bekämpfen, fordern wir die FAO und die einzelnen Staaten auf, insbesondere durch ihre regionalen und subregionalen Organisation zur Bewirtschaftung und zum Schutz der Fischbestände, ihre Bemühungen um eine Verringerung der Belastungen zu verstärken. Außerdem fordern wir CSD 7 dringend auf, alle Staaten, die das UN Abkommen über Fischbestände aus dem Jahre 1995, den FAO Verhaltenskodex für verantwortliche Fischerei und/oder die FAO Vereinbarung über Erfüllung aus dem Jahre 1993 noch nicht ratifiziert haben oder diesen noch nicht beigetreten sind, dies schnellstmöglich zu tun, das Inkrafttreten zu ermöglichen und sicherzustellen, daß die in diesen Vereinbarungen enthaltenen wirkungsvollen Maßnahmen einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen Fischerei leisten. Wir ersuchen UNEP, das Regionalmeerprogramm (Regional Seas Programme) wieder zu beleben und hierfür ein zentrales Organ als Anlaufstelle für die lokalen Sekretariate des Regionalmeerprogramms zu unterhalten. Wir appellieren an die internationale Staatengemeinschaft, das Globale Aktionsprogramm zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Land aus (GPA) mit Nachdruck umzusetzen. Wir unterstützen die internationale Initiative zum Schutz von Korallenriffen (ICRI) und fordern breite Unterstützung bei der Umsetzung des ICRI Aktionsprogramms.

  2. Wir möchten nochmals die Notwendigkeit einer effektiven Durchsetzung von multilateralen Umweltabkommen hervorheben und unsere ernste Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, daß immer mehr Verstöße nachgewiesen werden. Wir verpflichten uns, alle Verpflichtungen, die sich aus solchen Abkommen ergeben, zu erfüllen, und fordern die Annahme effizienter Verfahren und Maßnahmen - darunter insbesondere Initiativen gegen den illegalen Handel mit ozonschichtschädigenden Stoffen, gefährlichen Abfällen und geschützten wildlebenden Tieren und Pflanzen -, um eine effektive Durchsetzung zu gewährleisten.

    Wir sind auch gern zur Zusammenarbeit mit anderen Ländern bereit, um Ihnen bei der Durchführung und Durchsetzung ihrer Verpflichtungen behilflich zu sein. Daher unterstützen wir in vollem Umfang die wichtige Initiative von UNEP zur Veranstaltung eines Workshops im kommenden Sommer, dessen Gegenstand die Unterstützung von Entscheidungsträgern und Vollzugsbeamten, insbesondere aus den Entwicklungsländern, bei der Durchsetzung der Umweltübereinkommen ist.

  3. Wir unterstützen die Arbeit der Expertengruppe der höheren Beamten der G8 zu grenzüberschreitendem organisiertem Verbrechen (die sog. Lyon Gruppe), die zu dem Schluß gekommen ist, daß organisierte kriminelle Aktivitäten bei der Verletzung multilateraler Umweltabkommen eine Rolle spielen. Wir betonen die Bedeutung der effektiven Bekämpfung des organisierten Verbrechens im Umweltbereich. Wir begrüßen die Bemühungen internationaler Organisationen wie INTERPOL, der Weltzollunion und einiger regionaler Organisationen, die mit der Durchsetzung und Erfüllung von Umweltregelungen befaßt sind, und ermutigen sie dazu, ihre Aktivitäten zur Bekämpfung des Verbrechens im Umweltbereich zu stärken, insbesondere im Hinblick auf den illegalen Handel mit die ozonschichtschädigenden Stoffen, gefährlichen Abfällen und geschützten Pflanzen und Tieren. Wir unterstützen die im Rahmen der Lyon-Gruppe getroffene Vereinbarung, mit anderen Organisationen in einem gemeinsamen Projekt zusammenzuarbeiten, um die Arbeit der verschiedenen Stellen zur Erkennung in diesem Bereich illegal tätiger krimineller Gruppen zu koordinieren.

  4. Wir bekräftigen, daß Kinder zu den durch Umweltbedrohungen am stärksten gefährdeten Mitgliedern der Gesellschaft gehören. Wir stellen die im Bereich Umwelt und Gesundheit von Kindern seit der Miami-Erklärung 1997 erzielten Fortschritte fest. Wir begrüßen die Initiative der WHO zu Tabakrauch und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern sowie die Arbeit von WHO/Europa zur Untersuchung der Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Umwelt. Wir werden unseren Kenntnisstand in diesem Bereich ausweiten, um besser beurteilen zu können, was bereits getan wird und was weiter getan werden kann, um die Gesundheit von Kindern angesichts von Umweltverschmutzung und verschlechterten Umweltbedingungen zu schützen.


Quelle: Presse- und Informationsamtes Der Bundesregierung

G8
Anfang
Dieses Auskunftsystem ist von der Bibliothek und von der G8 forschungsgruppe an der Torontoer Universität zusammengestellt.
Kommentar bitte an g8@utoronto.ca
Neubearbeitet den .

Inhalt copyright ©, 1999. University of Toronto. Alle rechte vorbehalten.