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Wirtschaftsgipfel Köln

Deutschland: 18-20 Juni 1999

Wirtschaftsgipfel Köln, Deutschland, 18. - 20. Juni 1999

Treffen der Außenminister der G8, 10. Juni 1999
Köln, "Gürzenich" - Schlußfolgerungen

  1. An der Schwelle zu einem neuen, durch Globalisierung gekennzeichneten Jahrtausend und in Anbetracht der beispiellosen Möglichkeiten, aber auch der fortbestehenden Bedrohungen für Frieden, Stabilität und Wohlstand, haben wir zahlreiche Themen erörtert, die für die G8 wie für die gesamte Welt von Belang sind. Wir sind zu folgenden Schlußfolgerungen gelangt:

  2. Bei der Bestimmung der großen Herausforderungen, vor denen wir am Ende des 20. Jahrhunderts stehen, haben wir festgestellt, daß

    • das Hauptziel der Völker der Vereinten Nationen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, noch nicht erreicht ist;

    • die internationale Stabilität durch regionale, ethnische und innerstaatliche Konflikte unterminiert wird und Zerfall und Zersplitterung souveräner Staaten eine ernste Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellen;

    • die Demokratisierung auf der ganzen Welt deutlich vorangekommen ist, jedoch bei weitem noch nicht alle Menschen die Möglichkeit haben, in einer demokratischen Gesellschaft zu leben, und das Tempo der demokratischen Reform sich in einigen Gebieten verlangsamt hat;

    • die Menschenrechte in stärkerem Maße anerkannt werden, die Menschen sich jedoch bei weitem nicht in jedem Teil der Welt auf sie als auf garantierte Rechte berufen können;

    • nicht alle Menschen, am wenigsten jene, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind, das Recht auf Schutz genießen, wie es in der Charta der Vereinten Nationen verankert ist;

    • die zunehmende Verfügbarkeit von Waffen, von Kleinwaffen bis hin zu Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, den internationalen, auf eine Stärkung der internationalen Sicherheit und Stabilität ausgerichteten Bemühungen um Abbau und Kontrolle dieser Waffen zuwiderläuft;

    • Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Drogenhandel unsere Demokratien sowie die internationale Stabilität trotz unserer Anstrengungen und der internationalen Zusammenarbeit weiterhin bedrohen;

    • die Integration der Märkte und die beispiellose Mobilität von Menschen, Informationen, Waren und Kapital zu wirtschaftlichem Wachstum, höherem Lebensstandard und gemeinsamen Vorstellungen und Werten sowie kulturellem Verständnis geführt haben und Investitionen in Menschen und in soziale Infrastruktur sich auszahlen, die Globalisierung aber auch neue Risiken und inhärente Schwächen sowohl in entwickelten wie in Entwicklungsländern mit sich bringt;

    • internationale Finanzkrisen den sozialen Zusammenhalt gefährden können und uns zeigen, daß wir die sozialen Vorteile der Globalisierung sichern und ausbauen müssen;

    • nachhaltige Entwicklung, einschließlich beispielloser Erfolge bei der Armutsbekämpfung und der Verbesserung des Umweltschutzes, sich zügig durchsetzt, viele Menschen jedoch weiterhin in Armut leben und die Zerstörung unserer Umwelt weitergeht.

  3. Human Security

    Der wirksame Schutz des Menschen, des einzelnen wie der Gemeinschaft, steht weiterhin im Zentrum unserer Bemühungen. Die G8 sind entschlossen, die Ursachen, die den vielfältigen Bedrohungen der menschlichen Sicherheit zugrunde liegen, zu bekämpfen und bekennen sich zur Schaffung eines Umfelds, in dem die Grundrechte, die Sicherheit, selbst das Überleben jedes einzelnen gewährleistet werden. Wir betonen, daß die wesentlichen Eckpfeiler der menschlichen Sicherheit auch weiterhin Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsbewußtes staatliches Handeln und menschliche Entwicklung sind.

    Wir betrachten die Verbreitung von Kleinwaffen, die Gefahr, die von Landminen ausgeht, den internationalen Terrorismus und das grenzüberschreitende Verbrechen, Drogen und Infektionskrankheiten, Armut sowie wirtschaftliche Not und Unterdrückung als die ernstesten Bedrohungen der Menschheit. Um wirksam gegen diese Bedrohungen vorzugehen, sind die G8 bereit, folgendes zu unterstützen:

    • Schutz der Zivilbevölkerung und Gewährleistung der Rechte der Kinder in bewaffneten Konflikten,
    • Bekämpfung der illegalen Verbreitung von Kleinwaffen,
    • Kontrolle des Transfers konventioneller Waffen,
    • Durchführung des Übereinkommens von Ottawa über Antipersonenminen,
    • Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Drogenhandels und des Terrorismus, auch durch die Förderung der Übereinkünfte über die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus sowie das Vorgehen gegen Akte des Nuklearterrorismus.

  4. Konfliktverhütung

    Im Kern unserer Vorstellung von verbesserter Krisenverhütung und -bewältigung stehen wirksame und effiziente Vereinte Nationen nach ihrer Reform. Die umfassende Anerkennung der Bestimmungen der VN-Charta und der Grundsätze und Normen des Völkerrechts sind dafür von entscheidender Bedeutung, ebenso wie die Stärkung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit.

    An der Schwelle zu einem neuen Jahrtausend werden wir auf Initiative der deutschen Präsidentschaft im Dezember 1999 in Berlin zusammenkommen, um über Konfliktverhütung und -bewältigung zu sprechen.

  5. Nichtverbreitung und Abrüstung

    Wir bleiben der weiteren Stärkung des Abrüstungsprozesses und des internationalen Nichtverbreitungsregimes sowie der Gewährleistung wirksamer Mechanismen der Ausfuhrkontrolle verpflichtet. Wir verfolgen weiterhin genau die sich verschlechternde Lage in Südasien einschließlich der Auswirkungen der Nukleartests in Indien und Pakistan. Unter Verweis auf die Resolution 1172 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen rufen wir Indien und Pakistan auf, die bereits eingeleiteten vertrauensbildenden Maßnahmen zu implementieren und ihre erklärte Absicht, dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen sowie den übrigen Bestimmungen beizutreten, vorrangig in die Tat umzusetzen.

    Bei der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abrüstung und der Nichtverbreitung begrüßen wir alle gegenwärtig von den G8-Staaten und anderen geplanten und unternommenen Initiativen einschließlich eines angemessen finanzierten erweiterten Programms zur Bedrohungsverringerung.

    Wir erkennen die Notwendigkeit der sicheren und wirksamen Handhabung von waffenfähigem Kernmaterial an, das nicht länger zu Verteidigungszwecken benötigt wird; dazu gehört auch der Verbleib von Plutonium; wir bleiben unserer Arbeit in diesem Bereich verpflichtet und unterstützen die konkreten Initiativen zu diesem Zweck nachdrücklich. Wir bekräftigen das Bekenntnis unserer Staaten, auf den baldigen Beginn von Verhandlungen über einen Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material (Cut-off) hinzuarbeiten.

    Wir sind weiterhin entschlossen, den baldigen und erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen über ein rechtsverbindliches Protokoll zur Stärkung des Übereinkommens über biologische und Toxinwaffen sicherzustellen und drängen auf den allgemeinen Beitritt zum Chemiewaffenübereinkommen sowie dessen Durchführung.

  6. Regionale Fragen

    Am 6. Mai 1999 kamen wir auf dem Petersberg bei Bonn zusammen und verständigten uns auf allgemeine Grundsätze, die wir für unerläßlich halten, um Gewalt und Unterdrückung im Kosovo zu beenden und allen Flüchtlingen und Vertriebenen eine sichere und freie Rückkehr in den Kosovo zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage hat der finnische Präsident Martti Ahtissaari als Vertreter der Europäischen Union gemeinsam mit dem Sondergesandten des Präsidenten der Russischen Föderation Viktor Tschernomyrdin dem Präsidenten Slobodan Milosevic am 2. Juni 1999 in Belgrad einen Friedensplan vorgelegt, der von der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien und der Versammlung der Republik Serbien angenommen wurde. Die Impulse, die hiervon ausgehen, haben es uns ermöglicht, auf unserem Treffen am 8. Juni im Kölner "Gürzenich" eine Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vorzubereiten, die die Grundlage für eine gerechte und tragfähige politische Lösung bilden wird.

    Wir begrüßen die Militärisch-Technische Vereinbarung vom 9. Juni 1999 und hoffen auf eine baldige Feuereinstellung sowie den Beginn des verifizierten Abzug der serbischen Kräfte aus dem Kosovo. Dies wird die Aussetzung der militärischen Aktionen, die unverzügliche Annahme der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie die rasche Entsendung internationaler Zivil- und Sicherheitspräsenzen in den Kosovo ermöglichen. Damit tragen die intensiven Bemühungen der letzten Tage und Wochen um eine Beendigung der Gewalt und die Wiederherstellung des Friedens im Kosovo Früchte. Wir rufen die Parteien der Militärisch-Technischen Vereinbarung auf, deren Bestimmungen uneingeschränkt einzuhalten.

    Von vorrangiger Bedeutung ist es jetzt, daß die Resolution des VN-Sicherheitsrats rasch umgesetzt wird, um die Bedingungen für die freie und sichere Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen zu schaffen. Wir laden alle Serben und Angehörigen weiterer Minderheiten im Kosovo auf, zu bleiben und zur Schaffung eines demokratischen, multiethnischen Kosovo beizutragen. Der Zivilpräsenz im Kosovo kommt eine entscheidende und dringende Rolle dabei zu, im Einklang mit dem vorgeschlagenen Stabilitätspakt für Südosteuropa Sicherheit, Demokratie und wirtschaftlichen Wiederaufbau für alle Völker eines autonomen Kosovo und der Region insgesamt zu schaffen.

    Wir fordern die internationale Gebergemeinschaft dringend auf, so bald wie möglich und in enger Zusammenarbeit mit dem Mechanismus des (vorgesehenen) Stabilitätspakts, mit der Europäischen Union und der Weltbank, der eine entscheidende Koodinierungsrolle zukommt, auf einer internationalen Konferenz zusammenzukommen, die alle für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Stabilisierung in Südosteuropa erforderlichen Schritte einleiten sollte, um den betroffenen Ländern in der Region ein deutliches Signal der aktiven Unterstützung und Solidarität der Völkergemeinschaft zu senden. Wir begrüßen die Bereitschaft der Europäischen Union, diesen Prozeß durch die möglichst baldige Einberufung einer Geberkonferenz zusammen mit der Weltbank auf den Weg zu bringen, in deren Rahmen der unmittelbare Rehabilitierungs- und Wiederaufbaubedarf im Kosovo erörtert wird.

    Wir bekräftigen unsere uneingeschränkte Unterstützung für Verhandlungen zur Herbeiführung eines umfassenden Friedens im Nahen Osten, der auf dem Grundsatz "Land gegen Frieden" sowie den Resolutionen 242, 338 und 425 des VN-Sicherheitsrats und den Übereinkünften von Madrid und Oslo beruhen muß. Wir rufen zur sofortigen und vollständigen Umsetzung der Übereinkunft von Wye River, zur sofortigen Wiederaufnahme der Verhandlungen über den ständigen Status sowie zur Unterlassung einseitiger Handlungen auf, die dem Verhandlungsergebnis vorgreifen können.

    Wir sind der Auffassung, daß Irak alle einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats befolgen muß. Wir rufen den Sicherheitsrat auf, auf der Grundlage der Berichte der Arbeitsgruppen für Abrüstung, humanitäre Hilfe und vermißte Kuwaiter eine umfassende Strategie zu erarbeiten und anzunehmen, die sich auf alle einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats stützt und auf den Berichten der Arbeitsgruppen aufbaut.

    Wir begrüßen die jüngsten politischen Entwicklungen in Iran, einschließlich der Abhaltung der ersten Kommunalwahlen, sowie die Führungsrolle Irans in der Organisation der Islamischen Konferenz. Wir wünschen uns engere Beziehungen zu Iran und rufen das Land eindringlich auf, eine positivere Haltung zum Friedensprozeß im Nahen Osten einzunehmen. Wir rufen Iran nachdrücklich dazu auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenrechte aller Bürger, einschließlich der Baha'i und anderer Gemeinschaften, sicherzustellen und auch weiterhin im Einklang mit seiner Verurteilung jeglicher Form der Gewalt und des Terrorismus zu handeln. Wir rufen Iran dazu auf, keine Massenvernichtungswaffen und Trägersysteme zu bauen.

    Wir begrüßen die jüngsten Wahlen in Indonesien, von denen wir uns eine Abnahme der innerstaatlichen Spannungen erhoffen. Wir unterstützen den Reformprozeß weiterhin und glauben, daß er eine nachhaltige Entwicklung zum Nutzen der gesamten Bevölkerung anregt. Wir begrüßen die Vereinbarung über die Zukunft von Osttimor, die am 5. Mai 1999 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Außenministern von Portugal und Indonesien unterzeichnet wurde. Wir rufen alle Parteien eindringlich dazu auf, ein schnelles Ende der Gewalt und die baldige Entsendung von Beobachtern der VN herbeizuführen. Wir sehen der erfolgreichen Beilegung dieser seit langem ungelösten Frage in einer für die Menschen in Osttimor annehmbaren Weise erwartungsvoll entgegen.

    Wir unterstützen die Politik des konstruktiven Engagements der Republik Korea gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea und begrüßen die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen Süd- und Nordkorea. Wir unterstützen weiterhin die Rahmenvereinbarung und die KEDO und rufen zu einer breiteren internationalen Unterstützung ihrer Arbeit auf. Wir sind besorgt über den Flugkörpertest sowie die Ausfuhr von Flugkörpertechnik seitens der Demokratischen Volksrepublik Korea und erwarten von ihr, daß sie destabilisierende Aktivitäten unterläßt. Wir rufen die Demokratische Volksrepublik Korea eindringlich dazu auf, sich in humanitären und Sicherheitsfragen konstruktiv zu verhalten.

    Wir sind besorgt über die Aussetzung der Verhandlungen zwischen den Parteien in Afghanistan sowie über die Verschärfung der Kampfhandlungen. Wir rufen die Parteien dringend auf, die Verhandlungen unter der Ägide der VN wiederaufzunehmen.

    Wir hoffen auf die umfassende Wiederherstellung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte in Myanmar/Burma.

    Wir sind zutiefst besorgt über die andauernde militärische Konfrontation in Kaschmir im Anschluß an das Einsickern militanter Kräfte über die Kontrollinie. Wir rufen Indien und Pakistan auf, die Kontrollinie zu respektieren, auf ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen hinzuarbeiten und im Geiste der Erklärung von Lahore an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

    Wir begrüßen die im letzten Jahrzehnt in zahlreichen afrikanischen Staaten erzielten Fortschritte bei der wirtschaftlichen Reform, der nachhaltigen Entwicklung, der Demokratie und der verantwortungsbewußten Führung der Regierungsgeschäfte. Ausdrücklich begrüßen und unterstützen wir insbesondere die Rückkehr Nigerias zur zivilen Herrschaft und Demokratie. Wir ermutigen Nigeria, bald konkrete Schritte in Richtung auf eine wirtschaftliche und institutionelle Reform zu unternehmen und ein offenes und transparentes System zu schaffen, das entscheidend für die Förderung von Wirtschaftswachstum und Wohlstand ist. Wir sind tief besorgt über die Ausweitung bewaffneter Konflikte und den enormen Zustrom von Waffen und Militärausrüstung in Konfliktgebiete in Afrika und über die wachsende Rolle nichtstaatlicher Gruppierungen, die Ressourcen kontrollieren, deren Weitergabe bewaffnete Aktivitäten anheizt, in diesen Konflikten. Wir rufen die internationale Gemeinschaft eindringlich dazu auf, ihre Bemühungen um Konfliktverhütung in Afrika zu konsolidieren, und sehen verstärkten Bemühungen der VN in Zusammenarbeit mit der OAE und subregionalen Organisationen erwartungsvoll entgegen.

    Wir sind besonders besorgt über die andauernden Auseinandersetzungen in der Demokratischen Republik Kongo und der gesamten Region der Großen Seen, das Wiederaufflammen des Bürgerkriegs in Angola, die fortdauernden Konflikte zwischen Äthiopien und Eritrea sowie in Sudan und in Somalia, und wir verurteilen den Sturz der rechtmäßigen Regierungen in Guinea-Bissau, Niger und den Komoren. Wir unterstützen die Konsolidierung der Friedenslösung in Sierra Leone. Es ist von entscheidender Bedeutung, daß den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umfassend Folge geleistet wird, und wir unterstützen alle Bemühungen zur Beilegung von Konflikten, die die Entwicklung afrikanischer Staaten und die Stabilität und Sicherheit in weiten Teilen Afrikas bedrohen.

    Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Bemühungen der VN um die Herbeiführung einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Wir empfehlen den Staats- und Regierungschefs der G8, den Generalsekretär der Vereinten Nationen eindringlich dazu aufzurufen, die Führung beider Seiten zu umfassenden Verhandlungen ohne Vorbedingungen einzuladen. Wir rufen alle Betroffenen eindringlich dazu auf, Maßnahmen zu vermeiden, die die Spannungen auf der Insel verschärfen und Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden erschweren könnten.

  7. Soziale und politische Grundlagen für widerstandsfähige Volkswirtschaften

    Die Erfahrung hat gezeigt, daß Länder, in denen Demokratie und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsbewußtes staatliches Handeln fest verwurzelt und die wirksam in regionale Zusammenarbeit eingebunden sind, im allgemeinen elastischer und für die Auswirkungen unerwarteter Finanz- und Wirtschaftskrisen weniger anfällig sind. Wo dennoch eine Krise ausbricht, ist es wichtig, wirksame Sozialausgaben beizubehalten, um die negativen Auswirkungen aufzufangen. Wir würdigen Bemühungen um die verstärkte Schaffung von Kapazitäten durch die immer engere Zusammenarbeit der Internationalen Finanzinstitutionen, der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen und Geber, um die systemischen Krisenanfälligkeit zu verringern. Wir unterstützen ferner den Austausch bester Praktiken bei der sozialen Sicherheit und weiteren Elementen der sozialen Infrastruktur. Wir rufen die Internationalen Finanzinstitutionen nachdrücklich dazu auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um den Entwicklungsländern bei Verbesserungen in diesen Bereichen zu helfen, und die Arbeit an besten Praktiken in der Sozialpolitik im Hinblick darauf fortzusetzen, schwachen Gruppen zu helfen und die Grundlagen für eine wirksame Entwicklung zu verbessern.

  8. Bewegung der nichtgebundenen Länder

    Wir hatten einen fruchtbaren Meinungsaustausch mit unseren Troika-Kollegen der Bewegung der nichtgebundenen Länder (Südafrika, Kolumbien und Bangladesch) über ein breites Spektrum globaler Fragen mit dem Ziel der Stärkung der Zusammenarbeit.

10 Juni 1999


Quelle: Presse- und Informationsamtes Der Bundesregierung

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