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Wirtschaftsgipfel Okinawa

Okinawa, 21-23. Juli 2000

Wirtschaftsgipfel Okinawa,  21-23. Juli 2000.

Übersetzung

KOMMUNIQUE DER G8, OKINAWA 2000

Okinawa, 23. Juli 2000

Präambel

1. Wir, die Staats- und Regierungschefs acht wichtiger demokratischer Industriestaaten und der Präsident der Europäische Kommission, sind in dem Jahr, das ein neues Jahrtausend einleitet, hier in Okinawa zum 26. Gipfeltreffen zusammengetreten. Wir beschäftigten uns mit den Herausforderungen, vor denen wir stehen, und den Fortschritten, die seit dem ersten Gipfeltreffen in Rambouillet in den Anstrengungen für weltweiten Frieden und Wohlstand erzielt wurden; ferner erörterten wir, wie sich die G8 im 21. Jahrhundert entwickeln und welche Rolle sie künftig spielen sollten.

2. Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts hat die Weltwirtschaft ein zuvor unerreichtes Maß an Wohlstand erzielt, der Kalte Krieg wurde beendet und die Globalisierung hat einen neuen Gemeinschaftssinn aufkeimen lassen. Diese Entwicklungen wurden von der globalen Verbreitung jener grundlegenden Prinzipien und Werte angetrieben, die die Gipfelteilnehmer konsequent vertreten haben - Demokratie, Marktwirtschaft, sozialer Fortschritt, nachhaltige Entwicklung und Achtung der Menschenrechte. Dennoch sind wir uns völlig darüber im Klaren, dass auch heute noch in vielen Teilen der Welt Armut und Ungerechtigkeit die Menschenwürde untergraben und Konflikte menschliches Leid verursachen.

3. Beim Übergang in das neue Jahrhundert werden wir wie zuvor in der Behandlung dieser hartnäckigen Probleme eine Führungsrolle ausüben und Verantwortung übernehmen sowie die sich stellenden neuen Herausforderungen entschieden angehen. Wir müssen die Ursachen von Konflikten und Armut an der Wurzel packen. Wir müssen mutig die Chancen ergreifen, die neue Technologien in Bereichen wie Informations- und Kommunikationstechnologie (IT) sowie Biowissenschaften bieten. Wir müssen die mit der Globalisierung verbundenen Bedenken anerkennen und gleichzeitig innovativ bleiben, um für alle den größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung zu ziehen. Bei allen unseren Bemühungen müssen wir auf unseren fundamentalen Prinzipien und Werten als Grundlagen für eine bessere Welt im 21. Jahrhundert aufbauen.

4. In einer Welt der immer stärkeren Globalisierung, deren Herausforderungen sich zunehmend komplex gestalten, müssen die G8 verstärkt andere Akteure einbeziehen. Wir müssen eine neue Partnerschaft mit anderen, nicht zu den G8 gehörenden Ländern aufbauen, insbesondere mit Entwicklungsländern, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft, einschließlich des Privatsektors und nichtstaatlicher Organisationen (NGO). Eine solche Partnerschaft wird die Chancen des neuen Jahrhunderts für alle greifbar machen.

5. Wir hoffen, dass unsere Diskussionen in Okinawa einen positiven Beitrag zum Millenniums-Gipfel der Vereinten Nationen leisten werden, von dem wir erwarten, dass er im Geist des Berichts des VN-Generalsekretärs "We the Peoples" ("Wir, die Völker") eine Vision zum Ausdruck bringt, an der sich die Vereinten Nationen orientieren werden, während sie sich den Herausforderungen des neuen Jahrhunderts stellen. Zu diesem Zweck werden wir auch künftig auf eine gestärkte, wirkungsvolle und effiziente VN-Organisation hinarbeiten und an unserer Überzeugung festhalten, dass Reformen der Vereinten Nationen einschließlich des Sicherheitsrats unerläßlich sind.

6. Ein neues Zeitalter bricht an. Wir wollen gemeinsam hoffnungsvoll ein 21. Jahrhundert anstreben, das mehr Wohlstand, soziale Geborgenheit und Stabilität für alle bietet.

Auf dem Weg in ein 21. Jahrhundert, das mehr Wohlstand bietet

Weltwirtschaft

7. Im 20. Jahrhundert wurden beispiellose wirtschaftliche Fortschritte erzielt. Trotzdem stellten die Finanz- und Wirtschaftskrisen der letzten Jahre die Weltwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Gemeinsam mit vielen unserer Partner auf der ganzen Welt haben wir engagiert daran gearbeitet, die negativen Auswirkungen der Krise zu lindern, eine Erholung der Wirtschaft anzuregen und Wege aufzuzeigen, wie künftige Turbulenzen verhindert werden können, darunter Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Finanzarchitektur. Die Weltwirtschaft wird in diesem Jahr ein starkes Wachstum verzeichnen, und wir fühlen uns durch die starke Erholung in den meisten von Krisen betroffenen Ländern besonders ermutigt.

8. Während sich das Tempo der Erholung in den verschiedenen Staaten Asiens unterscheidet, weitet sich der Handel aus; einige Länder haben sogar bereits dynamisches Wachstum erzielt. Die Reformbemühungen müssen nun darauf ausgerichtet sein, die Dynamik der Reformen auf dem Finanz- und Unternehmenssektor aufrechtzuerhalten, die Amts- bzw. Geschäftsführung und Transparenz auf dem öffentlichen und privaten Sektor zu verbessern und die sozialen Netze zu festigen, um ein starkes, nachhaltiges Wachstum sicherzustellen und künftig Instabilität zu vermeiden.

9. Trotz der jüngsten positiven Entwicklungen in der Weltwirtschaft ist uns klar, dass es nicht an der Zeit ist, sich zufrieden zurückzulehnen, während die Globalisierung zunimmt und die schnelle Verbreitung der IT fundamentale Strukturveränderungen unserer Volkswirtschaften herbeiführt. Es gibt ermutigende Anzeichen einer neuen Realität bei der Steigerung der Produktivität in den Vereinigten Staaten und, wenn auch in geringerem Maße, in Volkswirtschaften anderer G8-Staaten. Wenn wir aber die vor uns liegenden Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen wollen, müssen wir unser unumstößliches Bekenntnis zu Strukturveränderungen in unseren eigenen Volkswirtschaften erneuern, einschließlich stärkeren Wettbewerbs und anpassungsfähigerer Arbeitsmärkte, gestützt durch eine geeignete makroökonomische Politik.

Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IT)

10. Die IT kommt den Menschen auf der ganzen Welt zugute, bietet ihnen neue Gestaltungsmöglichkeiten und verbindet sie; sie ermöglicht es den Bürgern der globalen Gemeinschaft, sich zu äußern, einander kennenzulernen und sich gegenseitig zu respektieren. Sie stellt zudem ein enormes Potenzial bereit, das es den Volkswirtschaften erlaubt, weiter zu wachsen, und den Staaten ermöglicht, das öffentliche Wohl zu stärken und einen festeren sozialen Zusammenhalt zu schaffen, wodurch eine gedeihliche Entwicklung der Demokratie gefördert wird. Der Zugang zu den Möglichkeiten der digitalen Netze muss daher allen offenstehen.

11. Es ist uns deutlich bewusst, dass der Globalisierungsprozess und das rasche Tempo, in dem sich die IT fortentwickelt, zu zahlreichen Bedenken Anlass geben. Wir müssen uns mit derartigen Bedenken befassen, damit wir zu größerer sozialer Geborgenheit für alle beitragen können. Durch gemeinsames Handeln werden wir die Vorteile der IT optimal nutzen und sicherstellen, dass sie auch diejenigen erreichen, die derzeit nur begrenzten Zugang dazu haben. In dieser Hinsicht begrüßen wir die Beiträge des Privatsektors wie die der "Global Digital Divide Initiative" des Weltwirtschaftsforums im Rahmen des Globalen Dialogs der Wirtschaft über den elektronischen Geschäftsverkehr (GBDe).

12. Zur Unterstützung dieser Zielsetzungen verpflichten wir uns, die Ziele und Bestrebungen zu verfolgen, die in der Charta von Okinawa über die globale Informationsgesellschaft niedergelegt sind. Wir werden eine Arbeitsgruppe "Digitale Möglichkeiten" (dot force) einrichten, die aufgefordert werden wird, auf unserem nächsten Treffen über ihre Ergebnisse und Empfehlungen bezüglich globaler Maßnahmen zur Überwindung der internationalen Informations- und Wissenskluft zu berichten.

Entwicklung

13. Das 21. Jahrhundert muss ein Jahrhundert des Wohlstands für alle sein, und wir bekennen uns zu den vereinbarten internationalen Entwicklungszielen, einschließlich des Hauptziels, den Anteil der Weltbevölkerung, der in extremer Armut lebt, bis zum Jahr 2015 auf die Hälfte des Niveaus von 1990 zu reduzieren. Wir begrüßen den Bericht über die Armutsbekämpfung der Multilateralen Entwicklungsbanken (MDB) und des Internationalen Währungsfonds (IWF), den wir in Köln in Auftrag gegeben haben, und erwarten einen jährlichen Armutsbericht, während wir jedes Jahr die Fortschritte überprüfen, die bei der Armutsbekämpfung auf dem gesamten Globus erzielt werden. Der vorgelegte Bericht zeigt, dass Fortschritte dort möglich sind, wo die richtigen Bedingungen für Wachstum und soziale Entwicklung geschaffen werden. Er erinnert uns jedoch auch an die enormen Herausforderungen, die nach wie vor bestehen. Während der Prozentsatz der Armen in den Entwicklungsländern von 29% im Jahr 1990 auf 24% im Jahr 1998 gesunken ist, leben noch immer 1,2 Milliarden Menschen von weniger als einem Dollar pro Tag, und es gibt erheblich Unterschiede sowohl innerhalb der Regionen als auch zwischen ihnen. Insbesondere verläuft das Wachstum in vielen Entwicklungsländern, namentlich in Afrika, zu langsam. Die HIV/AIDS-Pandemie verschärft die Lage.

14. Wie der Bericht zeigt, haben viele Länder in den letzten 25 Jahren erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung der Armut gemacht, und ihr Beispiel ist ein Zeichen der Hoffnung für andere. Ihr Erfolg lehrt uns, dass die Armut am besten durch stabile, friedliche und demokratische Gesellschaften überwunden werden kann, die allen Bürgern Freiheit und Chancen bieten, wachsende und offene Volkswirtschaften und einen dynamischen privaten Sektor sowie starke und verantwortungvolle Führungspersönlichkeiten und Institutionen aufweisen.

15. Solides und gerechtes Wirtschaftswachstum auf breiter Basis ist erforderlich, um die Armut zu bekämpfen, und baut darauf auf, die Fähigkeiten und Wahlmöglichkeiten der Menschen zu erweitern. Die Regierungen müssen in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft im weiteren Sinne die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen für ein umfassendes Wachstum des Privatsektors schaffen. Kleine und mittlere Unternehmen können im Verbund mit den Möglichkeiten, die die Informationstechnologie bietet, als starke Entwicklungsinstrumente wirken. Wir werden mit den Entwicklungsländern zusammenarbeiten, um Politiken, Programme und Einrichtungen zu etablieren, die den Menschen eine faire Chance bieten, ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Wir begrüßen daher die konstruktiven Diskussionen im Rahmen der Zehnten Tagung der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD X) in Bangkok und werden innerhalb der Vereinten Nationen und anderer Foren daran arbeiten, die Armut besonders in den am wenigsten entwickelten Ländern weiterhin zu bekämpfen.

16. Zudem begrüßen wir die stärkere Zusammenarbeit zwischen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und den Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) bei der Förderung eines angemessenen sozialen Schutzes und der Kernarbeitsnormen. Wir fordern die IFI nachdrücklich auf, diese Normen in den politischen Dialog mit den Mitgliedstaaten einzubeziehen. Darüber hinaus betonen wir die Bedeutung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Welthandelsorganisation (WTO) und der IAO hinsichtlich der sozialen Dimension der Globalisierung und der Handelsliberalisierung.

17. Handel und Investitionen sind entscheidend für die Förderung nachhaltigen Wirtschaftswachstums und die Armutsbekämpfung. Wir verpflichten uns, Aktivitäten zum Aufbau von handelsbezogenen Kapazitäten eine höhere Priorität einzuräumen. Wir sind außerdem besorgt darüber, dass bestimmte Regionen hinsichtlich ausländischer Direktinvestitionen nach wie vor nur eine Randstellung einnehmen und dass in die 48 am wenigsten entwickelten Staaten nicht einmal 1% der gesamten ausländischen Direktinvestitionen in Entwicklungsländer fließen. Wir fordern die multilateralen Entwicklungsorganisationen und die Finanzinstitutionen nachdrücklich auf, die Bemühungen der Entwicklungsländer zu unterstützen, ein günstiges Handels- und Investitionsklima zu schaffen, unter anderem durch die Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung (PRSP) und den Integrierten Rahmen (IF).

18. Wir sind besonders besorgt darüber, wie schwerwiegend die Herausforderungen sind, vor denen die am wenigsten entwickelten Staaten insbesondere in Afrika stehen, denen eine Teilhabe an den Vorteilen der Globalisierung infolge einer schädlichen und sich selbst verstärkenden Kombination aus Konflikten, Armut und schwacher Regierungsführung verwehrt ist.

19. Wir verpflichten uns zur Mobilisierung der Instrumente und Ressourcen der internationalen Gemeinschaft, um die Bemühungen dieser Staaten zur Bekämpfung und Bewältigung dieser Probleme zu unterstützen und zu verstärken, wobei der Förderung einer gerechten Teilhabe an den Vorteilen des Wachstums durch vernünftige Sozialpolitik, auch im Gesundheits- und Bildungsbereich, besonderer Vorrang eingeräumt wird. Zu diesem Zweck haben wir uns, wie im Folgenden im Einzelnen aufgeführt, darauf geeinigt,

- die Schuldeninitiative für die hochverschuldeten armen Länder (HIPC) voranzutreiben;

- einen spürbar verbesserten Zugang zu unseren Märkten zu gewähren;

- die Wirksamkeit unserer öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) zu stärken;

- einen anspruchsvollen Plan zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten, namentlich HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose (TB) umzusetzen;

- den Schlussfolgerungen der jüngsten Konferenz von Dakar über Bildung entschiedene Maßnahmen folgen zu lassen, indem wir sicherstellen, dass für die Grundbildung zusätzliche Ressouren bereitgestellt werden;

- das Problem der sich verschärfenden Ungleichgewichte beim IT-Zugang anzugehen;

- Maßnahmen zur Konfliktverhütung zu ergreifen, unter anderem durch die Behandlung des Problems des illegalen Handels mit Diamanten.

20. Öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) ist von entscheidender Bedeutung im Kampf gegen die Armut. Wir verpflichten uns dazu, die Wirksamkeit unserer öffentlichen Entwicklungshilfe zu steigern und damit die Eigenanstrengungen der Länder zu unterstützen, die Armut in den Griff zu bekommen, unter anderem durch nationale Strategien zur Armutsbekämpfung. Wir werden langfristig vorgehen und die Länder begünstigen, deren Regierungen gezeigt haben, dass sie das Wohlergehen ihrer Bevölkerung durch eine verantwortungsvolle und transparente Verwendung der für Entwicklungszwecke vorgesehenen Mittel unterstützen wollen. Wir sind entschlossen, zur Erhöhung der Wirksamkeit der öffentlichen Entwicklungshilfe diese Mittel an die am wenigsten entwickelten Staaten ungebunden auf der Grundlage der im Rahmen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bis heute erzielten Fortschritten sowie eines mit unseren OECD-Partnern zu vereinbarenden gerechten Lastenverteilungsmechanismus zu vergeben. Wir sind der Auffassung, dass diese Vereinbarung am 1. Januar 2002 in Kraft treten sollte. In der Zwischenzeit rufen wir diejenigen Länder, die öffentliche Entwicklungshilfe nur in geringem Maße ungebunden vergeben, auf, ihren diesbezüglichen Beitrag zu erhöhen. Wir werden ferner bestrebt sein, der Öffentlichkeit zu beweisen, dass gezielt eingesetzte öffentliche Entwicklungshilfe Ergebnisse zeitigt, und uns auf dieser Grundlage bemühen, dieser Hilfe verstärkt Priorität einzuräumen. Gut abgestimmte Hilfe ist nützlich für die Entwicklungsländer, und wir werden darüber nachdenken, wie eine solche Abstimmung am besten verbessert werden kann.

21. Wir stimmen ferner darin überein, zur Ankurbelung des Wachstums den drei Themen Schulden, Gesundheit und Bildung besondere Beachtung zu schenken.

Schulden

22. Im letzten Jahr in Köln vereinbarten wir, die erweiterte HIPC-Initiative auf den Weg zu bringen, die einen zügigeren, tiefgreifenderen und breiter angelegten Schuldenerlass bieten soll, indem sie Mittel für Investitionen in nationale Armutsbekämpfungsstrategien freisetzt. Wir begrüßen es, dass diese Initiative von der internationalen Gemeinschaft im letzten Herbst befürwortet wurde.

23. Zwar sind weitere Bemühungen erforderlich, aber es wurden seitdem Fortschritte bei der Umsetzung der Erweiterten HIPC-Initiative erzielt. Neun Länder (Benin, Bolivien, Burkina Faso, Honduras, Mauretanien, Mosambik, Senegal, Tansania und Uganda) haben den Zeitpunkt der Entscheidung über die Zugangsberechtigung ("decision point") bereits erreicht und kommen in den Genuss der Vorteile der Initiative. Der Gesamtumfang der Schuldenerleichterungen im Rahmen der HIPC-Initiative für diese Länder soll nominal mehr als 15 Milliarden US-Dollar betragen (8,6 Milliarden US-Dollar Kapitalwert).

24. Wir begrüßen die Bemühungen der hochverschuldeten armen Länder um die Entwicklung umfassender ländereigener Strategien zur Armutsbekämpfung durch einen partizipatorischen Prozess, der die Zivilgesellschaft einbezieht. Die IFI sollten, gemeinsam mit anderen Gebern, den hochverschuldeten armen Ländern helfen, Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung (PRSP) auszuarbeiten, und sie bei der Verwaltung ihrer finanziellen Ressourcen durch Bereitstellung technischer Hilfe unterstützen. Wir sind besorgt darüber, dass eine Reihe von hochverschuldeten armen Ländern derzeit in militärische Konflikte verwickelt sind, welche die Armutsbekämpfung verhindern und den Schuldenerlass verzögern. Wir rufen diese Länder auf, ihre Beteiligung an Konflikten zu beenden und sich rasch dem HIPC-Prozess anzuschließen. Wir sind übereingekommen, ihnen verstärkt dabei zu helfen, sich auf den Schuldenerlass vorzubereiten und dafür zu qualifizieren, und haben unsere Minister angewiesen, sich rasch mit in Konflikt befindlichen Ländern in Verbindung zu setzen, und sie zu ermutigen, die geeigneten Bedingungen für die Teilnahme an der HIPC-Initiative zu schaffen. Wir werden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass möglichst viele Länder ihren "decision point" entsprechend der Zielsetzung von Köln erreichen, wobei dem Fortschritt der Wirtschaftsreformen und der Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Vorteile des Schuldenerlasses zielgerichtet den Armen und Schutzbedürftigsten zugute kommen, gebührende Beachtung geschenkt wird. Wir werden zügig mit den HIPC und den IFI zusammenarbeiten, um die Erwartung zu verwirklichen, dass 20 Staaten den "decision point" im Rahmen der Erweiterten HIPC-Initiative noch vor Ablauf des Jahres erreichen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Einrichtung des Gemeinsamen Umsetzungsausschusses (Joint Implementation Committee) durch die Weltbank und den IWF. Wir werden unsererseits verantwortungsbewußtere Kreditvergabe- und Kreditaufnahmepraktiken fördern, um sicherzustellen, dass die HIPC nicht wieder von einem unerträglichen Schuldenberg belastet werden.

25. Wir nehmen die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Sicherung der zur wirksamen Umsetzung der erweiterten HIPC-Initiative erforderlichen Finanzmittel der IFI erzielt wurden, und begrüßen die gemachten Zusagen einschließlich derjenigen gegenüber dem HIPC-Treuhandfonds. Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, die von uns zugesagten Mittel so schnell wie möglich im Sinne einer gerechten Lastenteilung zur Verfügung zu stellen.

Gesundheit

26. Gesundheit ist der Grundstein für den Wohlstand. Gesundheit trägt direkt zu Wirtschaftswachstum bei, während mangelnde Gesundheit die Armut verschärft. Infektions- und parasitäre Krankheiten, insbesondere HIV/AIDS, TB und Malaria sowie Kinderkrankheiten und gewöhnliche Infektionskrankheiten drohen die Ergebnisse jahrzehntelanger Entwicklung zunichte zu machen und eine ganze Generation der Hoffnung auf eine bessere Zukunft zu berauben. Nur durch fortgesetzte Maßnahmen und kohärente internationale Zusammenarbeit zur umfassenden Mobilisierung neuer und bereits vorhandener medizinischer, technischer und finanzieller Ressourcen können wir Gesundheitssysteme stärken und über traditionelle Vorgehensweisen hinausgehen, um den Teufelskreis von Krankheit und Armut zu durchbrechen.

27. Wir haben erhebliche Mittel für den Kampf gegen Infektions- und parasitären Krankheiten bereitgestellt. Infolgedessen sind wir gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft sehr erfolgreich bei der Bekämpfung von Polio und der Guineawurmkrankheit gewesen - beide stehen kurz von ihrer Ausmerzung - und sind dabei, die Onkozerkose in den Griff zu bekommen.

28. Aber wir müssen noch viel weiter voranschreiten, und wir sind der Auffassung, dass die richtigen Bedingungen für einen entscheidenden Fortschritt im Hinblick auf die im Gesundheitsbereich international erzielten Resultate gegeben sind. Wir sind uns weitgehend darin einig, welchen Krankheiten unser vorrangiges Interesse gelten sollte, und die grundlegenden Techniken zur Bewältigung eines Großteils der gesundheitlichen Probleme sind bereits vorhanden. Darüber hinaus herrscht in den meisten betroffenen Ländern ein wachsendes Bewusstsein, auch bei den politisch Verantwortlichen, dafür, dass Gesundheit von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung ist. Wir begrüßen insbesondere den Erfolg der jüngsten HIV/AIDS-Konferenz von Durban sowie die Bedeutung, die der Bewältigung von HIV/AIDS von afrikanischen Führungspersönlichkeiten, Gebern, internationalen Finanzinstitutionen und dem Privatsektor beigemessen wird.

29. Wir verpflichten uns daher, mit Regierungen, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und anderen internationalen Otganisationen, der Industrie (insbesondere pharmazeutischen Unternehmen), akademischen Einrichtungen, nichtstaatlichen Organisationen und anderen geeigneten Akteuren in der Zivilgesellschaft im Rahmen einer gestärkten Partnerschaft zusammenzuarbeiten, um drei entscheidende VN-Ziele zu erreichen:

- die Anzahl der HIV/AIDS-infizierten Jugendlichen bis zum Jahr 2010 um 25% zu senken (Bericht des VN-Generalsekretärs an die Generalversammlung vom 27.03.2000);

- die Zahl der TB-Todesfälle und TB-Erkrankungen bis 2010 um 50% zu verringern (Initiative "Stoppt TB" der WHO);

- die Erkrankungen im Zusammenhang mit Malaria bis 2010 um 50% zu verringern (Initiative "Kampf der Malaria" der WHO).

30. Um diese anspruchsvollen Zielsetzungen zu verwirklichen, müssen wir Folgendes anstreben:

- Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen unsererseits und Aufruf an die MDB, ihre eigene Hilfe maximal zu erweitern;

- Prioritäre Behandlung der Entwicklung gerechter und effektiver Gesundheitssysteme, der Erweiterung von Impf-, Ernährungs- und Micro-Nährstoffprogrammen und der Verhütung und Behandlung von Infektionskrankheiten;

- Förderung politischer Führungsqualitäten durch verstärkten Dialog auf hoher Ebene, um das öffentliche Bewusstsein in den betroffenen Ländern zu erhöhen;

- Engagement für die Unterstützung innovativer Partnerschaften, auch mit nichtstaatlichen Organisationen, dem Privatsektor und multilateralen Organisationen;

- Bemühungen, die allgemeine Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit kosteneffizienter Interventionen, einschließlich der wichtigsten Arzneimittel, Impfstoffe, Behandlungs- und Vorbeugungsmethoden in den Entwicklungsländern zu erhöhen;

- Behandlung der komplexen Frage des Zugangs zu Medikamenten in Entwicklungsländern und Bewertung der Hindernisse, vor denen die Entwicklungsländer in diesem Zusammenhang stehen;

- Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Grundlagenforschung und der Entwicklung neuer Arzneimittel, Impfstoffe und anderer internationaler Güter zur Förderung der öffentlichen Gesundheit.

31. Wir nehmen ermutigt die neuen Zusicherungen in diesen Bereichen zur Kenntnis. Wir sind sehr erfreut über die von der Weltbank eingegangene Verpflichtung, die Finanzmittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) zur Bekämfpung von HIV/AIDS, Malaria und TB zu verdreifachen. Ferner begrüßen wir die Ankündigungen bilateraler Geber, die Hilfe in diesem Bereich zu erweitern.

32. Darüber hinaus werden wird im Herbst dieses Jahres in Japan eine Konferenz einberufen, um zu einer Einigung über eine neue Strategie für die praktische Umsetzung unserer Verpflichtungen zu gelangen. Auf der Konferenz sollten die Arbeiten im Rahmen dieser neuen Partnerschaft, die vordringlichen Tätigkeitsbereiche und der Zeitplan für Maßnahmen festgelegt werden. Die Teilnahme der Partner aus dem Kreis der Entwicklungsländer und anderer Akteure wird von entscheidender Bedeutung sein. Auf dem Gipfeltreffen in Genua im nächsten Jahr werden wir eine Bilanz der erzielten Fortschritte ziehen, und wir werden ferner mit den VN zusammenarbeiten, um im Jahr 2001 eine Konferenz zu veranstalten, die sich mit Strategien befasst, wie AIDS-Patienten besseren Zugang zu Behandlung und Versorgung erhalten.

Bildung

33. Jedes Kind verdient gute Bildung. In einigen Entwicklungsländern ist der Zugang zur Bildung jedoch begrenzt, insbesondere für Mädchen und Frauen und die schutzbedürftigen Mitglieder der Gesellschaft. Grundbildung ist nicht nur ein Wert an sich, sondern auch der Schlüssel zur Behandlung einer großen Reihe von Problemen, mit denen die Entwicklungsländer konfrontiert sind. Wenn in diesem Bereich keine beschleunigten Fortschritte erzielt werden, wird die Armut nicht eingedämmt, und die Ungleichgewichte zwischen Ländern und innerhalb von Gesellschaften werden sich ausweiten. Aufbauend auf der Kölner Charta für Bildung unterstützen wir daher den Aktionsrahmen von Dakar und die Empfehlungen der kürzlich vereinbarten Folgemaßnahmen der vierten Weltfrauenkonferenz, und wir begrüßen die Anstrengungen der Entwicklungsländer, wirkungsvolle nationale Aktionspläne durchzuführen. Wir bekräftigen unser Engagement dafür, dass Regierungen, die sich ernsthaft dafür einsetzen, allen ihren Bürgern Bildung zu vermitteln, nicht durch einen Mangel an Ressourcen hieran gehindert werden.

34. Wir verpflichten uns deshalb, die bilateralen und zusammen mit internationalen Organisationen und Gebern des Privatsektors unternommenen Bemühungen um Erreichung des Ziels zu verstärken, dass bis zum Jahr 2015 weltweit jeder Mensch Zugang zur Grundbildung hat und bis zum Jahr 2005 die Gleichbehandlung der Geschlechter im Schulwesen herrscht. Wir rufen die IFI auf, sich in Partnerschaft mit den Entwicklungsländern bei den Armutsbekämpfungsstrategien auf Bildungsfragen zu konzentrieren und denjenigen Ländern, die solide Bildungsstrategien aufweisen können, mehr Hilfe zukommen zu lassen. Diese Strategien sollten die potenziellen Vorteile der IT in diesem Bereich wenn möglich durch Fernunterricht und andere wirksame Maßnahmen maximal nutzen.

 

Handel

35. Das von der WTO verkörperte multilaterale Handelssystem, das für die Errungenschaften eines halben Jahrhunderts unermüdlicher Anstrengungen seitens der internationalen Gemeinschaft um die Verwirklichung eines auf Regeln basierenden freien Handels steht, bietet seinen Mitgliedern - Industrie- und Entwicklungsländern gleichermaßen - enorme Möglichkeiten, Handel zu treiben, wodurch das Wirtschaftswachstum angekurbelt und der soziale Fortschritt gefördert werden. Um diese Vorteile einer größeren Anzahl von Ländern wirkungsvoller zugänglich zu machen, muss das System besser auf die legitimen Bedenken seiner Mitglieder aus dem Kreis der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, eingehen. Die Annahme des Bündels kurzfristiger Maßnahmen in Genf hinsichtlich der Umsetzung der Verpflichtungen aus der Uruguay-Runde, des erweiterten Marktzugangs für die am wenigsten entwickelten Länder, technischer Hilfe für verstärkten Kapazitätenaufbau sowie einer Erhöhung der Transparenz im WTO-Rahmen war ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung und muss zügig weiterverfolgt werden. Wir erkennen die Notwendigkeit an, in diesem Bereich mit größerem Nachdruck weiterzuarbeiten. Und das werden wir auch tun. Insbesondere sollte mit Blick auf die entscheidende Bedeutung des Handels für die Entwicklung der Entwicklungsländer der Aufbau handelsbezogener Kapazitäten substanziell erweitert werden, was einer effektiveren Beteiligung der Entwicklungsländer am System und insbesondere einer umfassenderen Nutzung des verbesserten Marktzugangs zu ihren Gunsten förderlich wäre. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang zudem bilaterale und regionale Initiativen. Wir verpflichten uns, eine Führungsrolle zu übernehmen, indem wir unsere Unterstützung für die Mitglieder aus dem Kreis der Entwicklungsländer beim Aufbau von Kapazitäten im Einklang mit ihren individuellen Bedürfnissen erhöhen. Wir rufen ferner die internationalen Organisationen einschließlich der WTO, der Weltbank, des IWF, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und der UNCTAD auf, sich uns anzuschließen und gemeinsam auf dieses Ziel hinzuarbeiten.

36. Wir müssen sicherstellen, dass das multilaterale Handelssystem gestärkt wird und weiterhin seine ausschlaggebende Rolle in der Weltwirtschaft spielt. In Anerkennung dieser Verantwortung verpflichten wir uns nachdrücklich einer neuen Runde von WTO-Handelsverhandlungen mit einer anspruchsvollen, ausgewogenen und umfassenden Agenda, die die Interessen aller WTO-Mitglieder widerspiegelt. Wir stimmen darin überein, dass diese Verhandlungen darauf abzielen sollten, den Marktzugang zu erweitern, die WTO-Regeln und –Disziplinen zu stärken, die Entwicklungsländer bei der Erzielung von Wirtschaftswachstum und der Integration in das globale Handelssystem zu unterstützen sowie sicherzustellen, dass sowohl die Handels- und Sozialpolitik als auch die Handels- und die Umweltpolitik miteinander vereinbar und einander förderlich sind. Wir sind übereingekommen, unsere enge und produktive Zusammenarbeit zu intensivieren, um zu versuchen, gemeinsam mit anderen WTO-Mitgliedern eine solche Runde im Laufe dieses Jahres einzuleiten.

37. Wir erkennen an, dass eine umfassendere Partnerschaft entwickelt werden muss, um dazu beizutragen, die Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen. In dieser Hinsicht sollten die Kohärenz internationaler und innerstaatlicher Politiken erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den internationalen Einrichtungen verbessert werden. Wir betonen ferner, wie wichtig es ist, dass wir auf die Bürger unserer Staaten zugehen, um einen konstruktiven Dialog über die Vorteile und Herausforderungen der Handelsliberalisierung zu führen.

38. Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, alle Volkswirtschaften in ein multilaterales Handelssystem einzubinden. Wir begrüßen daher die Fortschritte beim Beitritt Chinas zur WTO und unterstützen die Bemühungen anderer Kandidaten in Hinblick auf einen baldigen Beitritt.

Kulturelle Vielfalt

39. Die kulturelle Vielfalt ist eine Quelle der sozialen und wirtschaftlichen Dynamik, die das Potenzial in sich trägt, das menschliche Leben im 21. Jahrhundert zu bereichern, da sie die Kreativität inspiriert und Innovation anregt. Wir erkennen die Bedeutung der Vielfalt des sprachlichen und kreativen Ausdrucks an und respektieren sie. Wir begrüßen die Arbeit der einschlägigen internationalen Organisationen, insbesondere der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), in diesem Bereich.

40. Ein intensiviertes Zusammenwirken zwischen Völkern, Gruppen und Einzelnen schafft ein besseres Verständnis und erhöht die Wertschätzung für das, was in jeder Kultur interessant und gut ist. Die Förderung der kulturellen Vielfalt verstärkt die gegenseitige Achtung und Einbeziehung, wirkt Diskriminierungen entgegen und bekämpft Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Wir bekunden erneut, dass wir die Arbeit der Vereinten Nationen bei der Vorbereitung der Weltkonferenz der VN zur Bekämpfung des Rassismus, die im Jahr 2001 in Südafrika stattfinden wird, nachdrücklich unterstützen. Erhaltung und Förderung des Kulturerbes stellen die ersten Schritte zur Stärkung der kulturellen Vielfalt dar. Wir begrüßen die bereits unternommenen Bemühungen zur Erhaltung des materiellen Kulturerbes und rufen zu weiteren Maßnahmen zugunsten der Erhaltung und Förderung des immateriellen Kulturerbes auf. Wir befürworten Programme, die darauf abzielen, bewegliche Kunstgegenstände und archäologische Schätze in Entwicklungsländern zu schützen, sowie die Projekte der UNESCO über Meisterwerke des mündlich überlieferten und immateriellen Kulturerbes der Menschheit.

41. Häufigere Kontakte zwischen unterschiedlichen Kulturen fördern kreative kulturelle Interaktion. Die IT eröffnet beispiellose Möglichkeiten für Einzelne, kulturelle Inhalte und Ideen weltweit zu geringen Kosten entstehen zu lassen und mitzuteilen. Die Erfahrung lehrt, dass Vielfalt Interesse wecken, zur Initiative anregen und ein positiver Faktor in Gemeinschaften sein kann, die bestrebt sind, ihre Volkswirtschaften zu verbessern, insbesondere, wenn ihnen die außergewöhnlichen Mittel der IT-Gesellschaft zur Verfügung stehen. Wir werden uns bemühen, die Digitalisierung des kulturellen Erbes z.B. durch die Förderung internationaler Verbindungen zwischen nationalen Museumsverbünden mit dem Ziel zu unterstützen, den Zugang für die Öffentlichkeit zu verbessern.

42. Um die Vorteile des kulturellen Miteinanders optimal zu nutzen, müssen wir unsere Völker ermutigen, das Zusammenleben zu lernen, indem wir das Interesse an anderen Kulturen anregen sowie das Verständnis für sie und ihre Akzeptanz verbessern. Wir begrüßen daher die Ergebnisse des Treffens der Bildungsminister der G8 über die Förderung einer Bildung, die das Verständnis für andere Kulturen und Fremdsprachen unterstützt, und ermuntern die zuständigen Behörden, den Austausch von Schülern und Studenten, Lehrenden, Forschern und Verwaltungskräften mit dem Ziel zu unterstützen, die Mobilitätsrate in den nächsten 10 Jahren zu verdoppeln.

Auf dem Weg in ein 21. Jahrhundert größerer sozialer Geborgenheit

Kriminalität und Drogen

43. Jeder Mensch verdient es, frei von der Bedrohung durch Kriminalität leben zu können. Die rasche Globalisierung hat neue Möglichkeiten für ein erfüllteres Leben eröffnet. Sie hat aber auch mehr Raum geschaffen für kriminelle Ausbeutung und stellt eine Herausforderung für die grundlegenden Regeln unserer sozialen, wirtschaftlichen und politischen Systeme dar. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Annahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen und die drei dazugehörigen Protokolle über Schusswaffen, das Einschleusen illegaler Einwanderer und Menschenhandel bis zum Ende des Jahres 2000, womit ein wirkungsvoller rechtlicher Rahmen gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen geschaffen werden soll. Uns liegt insbesondere der Kampf gegen diejenigen am Herzen, die illegale Einwanderung und Menschenschmuggel organisieren und davon profitieren. Wir schätzen die Arbeit der Lyon-Gruppe im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen und beauftragen sie, uns auf unserem nächsten Treffen Bericht zu erstatten. Ferner begrüßen wir die Ergebnisse der G8-Ministerkonferenz zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden organisierten Verbrechens.

44. Wir müssen konzertiert gegen Hochtechnologiekriminalität, wie etwa die Datennetzkriminalität, vorgehen, die die Sicherheit der globalen Informationsgesellschaft und das Vertrauen in sie ernstlich bedrohen könnte. Der von uns verfolgte Ansatz ist in der Charta von Okinawa über die globale Informationsgesellschaft niedergelegt. Indem wir diesen Ansatz weiterverfolgen, werden wir den Dialog mit der Industrie unter anderem während unseres gemeinsamen Berliner Treffens im Oktober fördern. Wir begrüßen die in Paris erzielten Ergebnisse des "Dialogs zwischen Regierungen und Industrie über Sicherheit und Vertrauen im Cyberspace" sowie die dadurch entstandenen Impulse und sehen dem zweiten hochrangigen Treffen über Hochtechnologiekriminalität mit Wirtschaftsvertretern in Japan erwartungsvoll entgegen.

45. Wir äußern erneut unsere Besorgnis über die wachsende globale Bedrohung, die vom Handel mit illegalen Drogen und ihrem Konsum ausgeht. Wir setzen uns nach wie vor für die Verringerung der Nachfrage in unseren Ländern und die Bekämpfung der Bedrohung ein, die von der Herstellung illegaler Drogen und dem Handel mit ihnen weltweit ausgeht. Wir werden mit anderen Ländern, dem VN-System und anderen Gruppen zusammenarbeiten, um Angebot und Nachfrage zu verringern. Wir werden regionale Initiativen unterstützen, die die Herstellung von Betäubungsmitteln und den Handel mit ihnen beenden sollen. Wir fordern nachdrücklich die globale Umsetzung der Schlussfolgerungen der VN-Sondertagung von 1998 über die Bekämpfung des weltweiten Drogenproblems. Wir verpflichten uns darüber hinaus, die internationale Zusammenarbeit zu stärken, mit dem Ziel

- die illegale Abzweigung von chemischen Vorläuferstoffen für die Herstellung illegaler Drogen zu bekämpfen;

- die von Amphetaminen und anderen synthetischen Drogen ausgehende wachsende neue Bedrohung anzugehen; zu diesem Zweck werden wir noch vor Ende dieses Jahres eine Ad-hoc-Tagung von Drogensachverständigen einberufen;

- das Arbeitstempo betreffend die Beschlagnahme von Vermögenswerten zu beschleunigen;

- auf einer internationalen Konferenz, deren Gastgeberland das Vereinigte Königreich sein wird, die globale illegale Drogenwirtschaft zu untersuchen.

46. Die Finanzkriminalität einschließlich Geldwäsche stellt eine ernste Bedrohung für unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften dar. Hiermit erklären wir, dass wir uns dazu verpflichten, alle erforderlichen nationalen und internationalen Maßnahmen zu treffen, um Finanzkriminalität im Einklang mit internationalen Standards wirksam zu bekämpfen.

47. Wir erneuern unser Bekenntnis zur Bekämpfung der Korruption. Wir betonen, dass in dieser Hinsicht Transparenz in Regierungen erforderlich ist und fordern die Ratifikation und effektive Umsetzung der OECD-Übereinkunft zur Bekämpfung der Bestechung durch alle Unterzeichnerparteien. In Zusammenarbeit mit anderen Ländern werden wir die Aufnahme von Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen über ein neues Übereinkommen gegen Korruption vorbereiten und die Lyon-Gruppe anweisen, dieses Thema zu bearbeiten. Wir sehen dem zweiten Globalen Forum, das in den Niederlanden stattfinden wird, als weitere Reaktion auf unseren Aufruf von Birmingham erwartungsvoll entgegen.

48. Verstärkte Ermittlungen und intensivierte Verfolgung von Straftaten erfordern eine verbesserte Zusammenarbeit der Justizbehörden. Wir weisen unsere Experten an, Wege hierfür aufzuzeigen.

49. Wir müssen zu den Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten zur Stärkung der Strafverfolgung in den Ländern mit unterstützungsbedürftigen Justizsystemen beitragen, um kriminelle Gruppen daran zu hindern, ihre sozialen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen zu bedrohen und sie als Schlupflöcher im globalen System der Verbrechensbekämpfung auszunutzen.

50. Wir müssen außerdem gefährdete gesellschaftliche Gruppen und Jugendliche im Kampf gegen die Kriminalität schützen und den Opfern von Verbrechen besondere Fürsorge angedeihen lassen. Wir betonen erneut die Notwendigkeit wirksamer Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der Durchführung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Das Altern der Gesellschaft

51. Die Tatsache, dass unsere Bevölkerungen immer mehr altern, zwingt uns, das konventionelle Konzept der drei Lebensphasen Ausbildung, Beschäftigung und Ruhestand zu überdenken. Da die Vitalität unserer Gesellschaften immer mehr von der aktiven Teilnahme älterer Menschen abhängt, müssen wir wirtschaftliche und soziale Bedingungen einschließlich IT-bezogener Entwicklungen fördern, die es Menschen jeden Alters ermöglichen, voll und ganz in der Gesellschaft integriert zu bleiben, selbst frei zu entscheiden, in welcher Weise sie mit dieser Gesellschaft verbunden sein und wie sie zu ihr beitragen wollen, und dabei ein erfülltes Leben zu führen. Das Konzept des "aktiven Alterns", wie es auf dem Gipfel von Denver zum Ausdruck gebracht wurde, bleibt unser Leitprinzip bei diesem Bemühen.

52. Die zentrale Herausforderung besteht darin, eine Kultur zu fördern, die die Erfahrungen und das Wissen schätzt, die das Alter mit sich bringt. Zu diesem Zweck werden wir

- weitere Anstrengungen unternehmen, um unangemessene Hemmfaktoren abzubauen, die Menschen unterhalb des Renten- und Pensionsalters davon abhalten, weiter auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben;

- Altersvorurteilen in der Arbeitswelt entgegentreten;

- die Menschen zu lebenslangem Lernen ermutigen, damit sie auch während des sich beschleunigenden Übergangs zur Informationsgesellschaft aktiv bleiben können;

- gesunde Politiken in Bezug auf das Altern verfolgen, damit eine anhaltende hohe Lebensqualität gewährleistet wird;

- bestrebt sein, die relevante grenzüberschreitende Forschung zu verstärken, einschließlich vergleichbarer Langzeitstudien;

- mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft gemeinsam daran arbeiten, die Beteiligung älterer Menschen an der Gemeinschaft und ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern.

53. Bei der Verfolgung dieser Ziele legen wir nach wie vor Wert auf die internationale Kooperation und den politischen Dialog und ermutigen die OECD, ihre Arbeit in diesem Bereich fortzusetzen.

54. Wir sehen dem im November anstehenden Treffen der G8-Arbeits- und Sozialminister in Italien erwartungsvoll entgegen.

Biowissenschaft

Biotechnologie/Nahrungsmittelsicherheit

55. Wirksame nationale Systeme für Nahrungsmittelsicherheit und das in sie gesetzte öffentliche Vertrauen nehmen eine entscheidende Bedeutung in der Politik an. Wir bekennen uns zu fortgesetzten Bemühungen, diese Systeme so zu gestalten, dass sie auf das wachsende öffentliche Bewusstsein für Fragen der Nahrungsmittelsicherheit, auf potenziellen Risiken in Verbindung mit Nahrungsmitteln, die beschleunigten Entwicklungen in der Biotechnologie und die verstärkte grenzüberschreitende Weitergabe von Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Produkten reagieren.

56. Die Verpflichtung zu einem auf wissenschaftlichen Grundlagen basierenden und auf Regeln gestützten Ansatz bleibt ein Schlüsselprinzip dieser Bemühungen. Die laufende Arbeit in den internationalen Foren zur Entwicklung und Verfeinerung eines solchen Ansatzes muss beschleunigt werden. Insbesondere legen wir großen Wert auf die CODEX Alimentarius Commission (CAC), das wichtigste Organ zur Festlegung von Normen der Nahrungsmittelsicherheit, und ermutigen ihre zwischenstaatliche Ad-hoc-Arbeitsgruppe über mit Hilfe der Biotechnologie erzeugte Nahrungsmittel, einen fundierten Zwischenbericht vor Ablauf ihres Mandat im Jahr 2003 zu erstellen. Wir unterstützen darüber hinaus die Bemühungen des CAC-Ausschusses für allgemeine Grundsätze um die Herbeiführung eines größeren globalen Konsenses darüber, welche Vorsichtsmaßnahmen man in Bezug auf die Nahrungsmittelsicherheit walten lassen sollte, wenn die wissenschaftlichen Informationen unzureichend oder widersprüchlich sind.

57. Der politischer Dialog, der alle Akteure und die Industrie- wie auch die Entwicklungsländer mit einschließt, muss intensiviert werden, um den Schutz der Gesundheit zu verbessern, den Handel zu erleichtern, die vernünftige Entwicklung in der Biotechnologie sicherzustellen und das Vertrauen der Verbraucher sowie die öffentliche Akzeptanz zu fördern. Der Bericht der OECD-Ad-hoc-Gruppe für Nahrungsmittelsicherheit und die Tätigkeit der Arbeitsgruppe für die Sicherheit neuer Nahrungs- und Futtermittel sowie der Arbeitsgruppe für die Harmonisierung der Regulierungsaufsicht im Bereich der Biotechnologie stellen einen nützlichen Schritt in diese Richtung dar. Wir begrüßen die von den OECD-Ministern vereinbarte weitere Arbeit. Wir nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass die OECD weitere Analysen vornehmen und auch künftig eine wirksame Rolle im internationalen politischen Dialog über Nahrungsmittelsicherheit spielen wird, wobei sie weiterhin auf die Zivilgesellschaft zugeht und bestrebt ist, ihre Arbeit in diesem Bereich auch Nichtmitgliedstaaten zugänglich zu machen. Aufgrund ihrer komparativen Vorteile wird die Arbeit der OECD die Aktivitäten anderer internationalen Organisationen, insbesondere der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der WHO wirksam ergänzen. Wir ermutigen die FAO und die WHO darüber hinaus, regelmäßig internationale Treffen von Aufsichtsbeamten für die Nahrungsmittelsicherheit zu organisieren, um den Prozess der auf wissenschaftlicher Grundlage geführten öffentlichen Konsultationen voranzutreiben.

58. In diesem Dialog werden wir den Bedürfnissen, Chancen und Beschränkungen in den Entwicklungsländern besondere Beachtung schenken. Wir werden darauf hin wirken, unsere Unterstützung für den Aufbau ihrer Kapazitäten zu verstärken, um das Potenzial der Biotechnologie nutzbar zu machen und Forschung und Entwicklung sowie den Austausch von Daten und Informationen im Technologiebereich, einschließlich derjenigen, die die globale Nahrungsmittelsicherheit, Gesundheit, Ernährungs- und Umweltprobleme betreffen und den besonderen Bedingungen in diesen Ländern Rechnung tragen, anzuspornen.

59. Offene und transparente Konsultationen unter aktiver Einbeziehung aller Akteure, darunter Vertreter der Zivilgesellschaft, unterstützt von einem gemeinsamen wissenschaftlichen Verständnis, sind Hauptbestandteil eines glaubwürdigen Systems für Nahrungsmittel- und Anbausicherheit. Wir nehmen den Vorschlag der Einrichtung eines unabhängigen internationalen Gremiums zur Kenntnis, der auf der OECD-Konferenz von Edinburgh gemacht wurde. Auf dem Erfolg dieser Konferenz aufbauend, werden wir in Abstimmung mit internationalen Organisationen und interessierten Stellen, einschließlich wissenschaftlicher Akademien, prüfen, wie die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse in den Prozess der internationalen Konsensfindung bezüglich Biotechnologie und andere Aspekte der Nahrungs- und Anbausicherheit einbezogen werden können.

Das menschliche Genom

60. Die Fortschritte in der Biowissenschaft verbessern kontinuierlich unsere Lebensqualität. Die Erschließung neuer medizinischer Gebiete zeigt nie dagewesene Chancen für die Menschheit auf und muss den Grundsätzen der Bioethik Rechnung tragen.

61. Die Mitteilung von der fast vollständigen Entschlüsselung des menschlichen Genoms - an sich schon eine Entdeckung von großer Tragweite - stellt einen weiteren dramatischen und willkommenen Schritt in dieser Entwicklung dar.

62. Diese Entschlüsselung ist unserer Auffassung nach von entscheidender Bedeutung für die gesamte Menschheit, und wir fordern die weitere rasche Freigabe aller grundlegenden Rohdaten über die menschlichen DNA-Sequenzen als solche. Wir betonen ferner, wie wichtig es ist, die weitere Forschung im Anschluss an die Entschlüsselung des menschlichen Genoms auf der Grundlage multilateraler Zusammenarbeit durchzuführen.

63. Wir erkennen die Notwendigkeit eines ausgewogenen und gerechten Schutzes des geistigen Eigentums im Bereich der auf Genen basierenden Erfindungen an, der, wenn möglich, auf der Grundlage gemeinsamer Praktiken und Politiken gewährleistet werden soll. Wir rufen zu weiteren Bemühungen in einschlägigen internationalen Foren auf, mit denen eine weitgehende Harmonisierung der Politiken zur Patentierung biotechnologischer Erfindungen erreicht werden soll.

Umwelt

64. Wir müssen alle daran arbeiten, eine saubere und gesunde Umwelt für unsere Kinder und Kindeskinder zu erhalten. Wir begrüßen die Ergebnisse des Treffens der G8-Umweltminister in Otsu. Wir begrüßen außerdem die Verabschiedung des Protokolls von Cartagena über Biosicherheit und ermutigen die betroffenen Parteien, auf sein rasches Inkrafttreten hinzuwirken.

65. Wir werden gemeinsam mit allen unseren Partnern daran arbeiten, eine zukunftsorientierte Agenda für Rio+10 im Jahr 2002 zu erstellen. Wir engagieren uns entschieden für eine enge Zusammenarbeit untereinander und mit den Entwicklungsländern, um die wichtigen noch offenen Fragen mit Blick auf das baldige Inkrafttreten des Protokolls von Kyoto so schnell wie möglich zu klären. Wir sind entschlossen, zu diesem Zweck einen erfolgreichen Abschluss der Sechsten Konferenz der Vertragsstaaten des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen (COP6) herbeizuführen, um die Ziele des Protokolls von Kyoto durch die Umsetzung entschlossener innerstaatlicher Maßnahmen und ergänzende Flexibilitätsmechanismen zu verwirklichen.

66. Die Zusammenarbeit untereinander und mit bereits bestehenden Institutionen mit dem Ziel, Investitionen in die Entwicklung und Nutzung nachhaltiger Energien anzuregen und diese Investitionen zu erleichtern, gestützt durch ein günstiges innerstaatliches Umfeld, wird dazu beitragen, die Probleme der Klimaänderung und der Luftverschmutzung zu verringern. Insbesondere die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energiequellen wird in diesem Zusammenhang die Lebensqualität - namentlich in den Entwicklungsländern - verbessern. Wir rufen daher alle Akteure auf, die Hindernisse und Lösungen hinsichtlich der Verbesserung der Versorgung mit erneuerbaren Energien und ihrer Verbreitung in den Entwicklungsländern aufzuzeigen. Wir laden die Akteure ein, sich der Arbeitsgruppe anzuschließen und konkrete Empfehlungen über geeignete Wege zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern vorzubereiten, die auf unserem nächsten Gipfel besprochen werden sollen.

67. Wir billigen die Schlussfolgerungen unserer Außenminister hinsichtlich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder uneingeschränkt. In diesem Zusammenhang messen wir Projekten besondere Bedeutung bei, die einheimischen und lokalen Gemeinschaften helfen, die Wälder nachhaltig zu bewirtschaften. Darüber hinaus werden wir prüfen, wie wir illegaler Abholzung, einschließlich Ausfuhr- und Beschaffungspraktiken, am besten beikommen können.

68. Ausfuhrkreditpolitik kann beachtliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Wir begrüßen die Verabschiedung des OECD-Arbeitsplans, der bis 2001 abgeschlossen sein soll. Wir bekräftigen unseren Einsatz für die Entwicklung gemeinsamer umweltpolitischer Leitlinien für Exportkreditagenturen bis zum G8-Gipfel 2001 unter Berücksichtigung der einschlägigen Erfahrungen der MDB. Wir werden gemeinsam daran arbeiten, unsere Tätigkeit zur Erfüllung des Mandats von Köln zu beleben und zu intensivieren.

69. Die Verbesserung der Sicherheit der Schifffahrt auf internationaler Ebene ist entscheidend für den Schutz der Meeresumwelt, eines globalen Erbes. Wir werden gemeinsam mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Schifffahrt zu erhöhen. Wir befürworten die Bemühungen der IMO um die Verbesserung der Sicherheitsstandards, insbesondere für Schiffe, die eine gefährliche oder Verschmutzungsrisiken bergende Fracht mit sich führen, und um die Überprüfung der Anwendung der internationalen Normen und ihrer Durchsetzung durch die Flaggenstaaten. Wir befürworten darüber hinaus die Bemühungen der Küstenstaaten, die Sicherheit der Schifffahrt und den Schutz der Meeresumwelt gegebenenfalls durch die Anwendung von Maßnahmen betreffend Schiffswegeführung und Berichterstattung zu verbessern, die von der IMO verabschiedet wurden. Wir treten für eine baldige Verwirklichung dieser Ziele ein.

70. Wir begrüßen die Bemühungen der IMO um eine praktische Reform der derzeitigen internationalen Ordnung über die Meeresverschmutzung, insbesondere des Internationalen Übereinkommens von 1992 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und des Übereinkommens über die Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (IOPC-Übereinkommen), unter anderem im Hinblick auf bessere Entschädigungen.

Nukleare Sicherheit

71. Wir erneuern die auf dem Moskauer Gipfel 1996 eingegangene Verpflichtung zur Sicherheit als oberster Priorität beim Einsatz der Kernenergie sowie zur Erreichung hoher Sicherheitsstandards weltweit. Wir stimmten darin überein, auch künftig in Bezug auf die Förderung hoher Standards für die nukleare Sicherheit zusammenzuarbeiten. Wir messen der vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung der Vereinbarung des Nuklearen Sicherheitsfonds nach wie vor große Bedeutung bei.

Auf dem Weg in ein 21. Jahrhundert gröSSerer weltweiter Stabilität

Konfliktverhütung

72. Die internationale Gemeinschaft sollte rasch und effizient handeln, um bewaffnete Konflikte zu verhüten und zu beenden. Viele Menschen wurden verletzt oder geopfert, viele Volkswirtschaften sind verarmt, und in der Umwelt sind große Verwüstungen angerichtet worden. In einer immer stärker verflochtenen Welt breiten sich derartige negative Effekte schnell aus. Daher sollte in der ganzen globalen Gemeinschaft eine "Kultur der Konfliktverhütung" gefördert werden. Alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft sollten danach streben, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten nach Maßgabe der Charta der Vereinten Nationen zu fördern.

73. Wir unterstreichen die Bedeutung der von unseren Außenministern seit ihrem Sondertreffen im Dezember 1999 in Berlin geleisteten Arbeit zur Konfliktverhütung und die Schlussfolgerungen ihres Treffens vom Juli 2000 in Miyazaki. Wir setzen uns für die Umsetzung dieser Schlussfolgerungen insbesondere im Hinblick auf die Themen Wirtschaftsentwicklung und Konfliktverhütung, Kinder in Konflikten und internationale Zivilpolizei ein. Wir äußern uns besonders besorgt darüber, dass der Erlös aus illegalem Handel mit Diamanten zur Verschärfung bewaffneter Konflikte und humanitärer Krisen, insbesondere in Afrika, beigetragen hat. Daher fordern wir eine internationale Konferenz, deren Ergebnisse den VN vorgelegt werden und die auf der Resolution 1306 des VN-Sicherheitsrats sowie unter anderem auf dem von der Regierung Südafrikas eingeleiteten "Kimberley"-Prozess aufbaut, mit dem Ziel, konkrete Ansätze zu prüfen, wie die Verbindung zwischen illegalem Diamantenhandel und bewaffneten Konflikten gekappt werden kann, wobei auch eine völkerrechtliche Übereinkunft über die Zertifizierung von Rohdiamanten in Erwägung zu ziehen ist. Die VN-Konferenz über alle Aspekte des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Kriegswaffen im nächsten Jahr benötigt starke Unterstützung, um ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen, was auch eine möglichst rasche Einigung über das Schusswaffenprotokoll einschließt. Wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, Zurückhaltung bei der Ausfuhr konventioneller Waffen zu üben, und verpflichten uns, gemeinsam auf dieses Ziel hinzuwirken. Wir laden unsere Außenminister ein, weitere effektive Maßnahmen zur Konfliktverhütung auszuloten.

Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle

74. Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluss der Überprüfungskonferenz 2000 der Vertragsstaaten des Nichtverbreitungsvertrags (NVV). Wir sind entschlossen, die bei dieser Konferenz gezogenen Schlussfolgerungen umzusetzen, und zwar unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) so rasch wie möglich in Kraft tritt und die Verhandlungen über den Vertrag zum Verbot der Herstellung von Spaltmaterial sofort aufgenommen und innerhalb von fünf Jahren zum Abschluss gebracht werden. Wir bekennen uns nach wie vor dazu, für die weltweite Annahme und Einhaltung des NVV einzutreten.

75. Wir hoffen auf das baldige Inkrafttreten und die vollständige Umsetzung des Vertrags über die Verringerung und Begrenzung strategischer Offensivwaffen (START) II und den möglichst raschen Abschluss des START-III-Vertrags unter gleichzeitiger Erhaltung und Stärkung des Vertrags über die Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper (ABM) als eines Ecksteins der strategischen Stabilität und als Grundlage einer weiteren Reduzierung strategischer Offensivwaffen im Einklang mit seinen Bestimmungen. Wir begrüßen die Ratifikation des CTBT und des START-II-Vertrags durch Russland.

76. Die transparente, sichere, zuverlässige, umweltverträgliche und unumkehrbare Beseitigung und Handhabung von waffenfähigem Plutonium, das nicht mehr zu Verteidigungszwecken benötigt wird, bleibt ein entscheidender Faktor. Die zwischen den Vereinigten Staaten und Russland erzielte Vereinbarung über die Entsorgung von Plutonium, gestärkt durch ihre Absichtserklärung, kein zusätzliches waffenfähiges Plutonium abzutrennen, stellt einen wichtigen Meilenstein dar. Die Zusammenarbeit zwischen den G8-Staaten hat wertvolle Ergebnisse gezeitigt, und unsere nächsten Schritte sollten auf dieser Zusammenarbeit und damit zusammenhängenden internationalen Projekten aufbauen.

77. Unser Ziel für den nächsten Gipfel ist die Entwicklung eines internationalen Finanzierungsplans für den Umgang mit Plutonium und seine Entsorgung, der auf einem detaillierten Projektplan basiert, sowie eines multilateralen Rahmens zur Koordinierung dieser Zusammenarbeit. Wir werden unsere Zusammenarbeit auf weitere interessierte Länder ausdehnen, um die größtmögliche internationale Unterstützung zu erhalten, und werden das Potenzial für öffentliche wie private Finanzierungen ausloten.

78. Wir begrüßen die Stärkung der globalen Regime zur Verhütung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme. Wir erkennen ferner die Notwendigkeit an, weitere multilaterale Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Flugkörpern zu prüfen und zu fördern. In dieser Hinsicht unterstützen wir nachdrücklich die wichtige Arbeit des Trägertechnologie-Regimes (MTCR) und werden den Vorschlag betreffend eines weltweiten Überwachungssystems (Global Monitoring System) prüfen. Wir arbeiten daran, die internationalen Beiträge zum Programm zur Vernichtung der russischen Chemiewaffen zu vergrößern. Wir verpflichten uns, mit anderen zusammenzuarbeiten, um die Verhandlungen über das Verifikationsprotokoll zur Stärkung des Übereinkommens über Biologische Waffen so früh wie möglich im Jahr 2001 zum Abschluss zu bringen.

Terrorismus

79. Wir verurteilen erneut alle Formen des Terrorismus, ungeachtet der dahinter stehenden Motive. Wir sind entschlossen, sie zu bekämpfen. Wir rufen dazu auf, die internationale Zusammenarbeit dringend zu verstärken, insbesondere beim Austausch von Informationen im Kampf gegen den Terrorismus, der Verbesserung der Maßnahmen gegen die Finanzierung terroristischer Aktivitäten und dem gemeinsamen Vorgehen zur Strafverfolgung von Terroristen. Wir begrüßen die Annahme des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus. Wir rufen alle Staaten auf, Vertragsparteien der zwölf internationalen Übereinkünfte zur Bekämpfung des Terrorismus zu werden, um die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus zu stärken.

80. Wir sind tief besorgt über den Anstieg terroristischer Anschläge einschließlich Entführungen und Geiselnahmen. Wir äußern unsere große Besorgnis über die fortgesetzten terroristischen Aktivitäten in vielen Regionen. Wir werden dieses Problem auch weiterhin im Rahmen unserer bilateralen Kontakte behandeln und die Entwicklungen sorgfältig überwachen sowie die enge Zusammenarbeit zwischen uns aufrechterhalten.

81. In dieser Hinsicht betonen wir die internationale Besorgnis über die terroristische Bedrohung, die von afghanischem Hoheitsgebiet unter der Kontrolle der Taliban ausgeht, und fordern die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1267 des VN-Sicherheitsrats.

Nächster Gipfel

82. Wir haben die Einladung des Premierministers von Italien angenommen, im nächsten Jahr in Genua zusammenzukommen. Wir haben vereinbart, zwischen uns ein e-mail-Netz einzurichten, um unterdessen die Kommunikation zu verbessern.

Source: Germany, Auswaertiges Amt.

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